Höhe des GdB bei schwerem Asthma bronchiale?

17. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
OliverWirt
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Höhe des GdB bei schwerem Asthma bronchiale?

Hallo, ich habe von meinen behandelnden Ärzten einen Bericht und ein Attest!

Das eine von meinem Lungenfacharzt (Bericht):
Dort steht:
............ Asthma bronchiale nach GINA Leit. des Stadiums IV, persistierend schwerstgradig bei ..... ...... ........


Das andere von meinem Hausarzt (Attest/Bescheinigung):
........ chroni. Asthma bronchiale schwerster Ausprägung. ....... die Gehstrecke ist stark eingeschränkt.


Also eine schwere Form von Asthma bronchiale!


Ich bin älter als 38 Jahre und männlich! Das was mir selber klar ist, mir steht das Merkzeichen "G" zu, wegen meines Asthmas bzw. wegen der Gehstrecke.

Wie hoch ist der GdB ungefähr zu bemessen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Hallo, es stellt sich erstmal die Frage inwieweit ist das Bronchialasthma ohne oder mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion.

Bei Hyperreagibilität mit häufigen (mehrmals pro Monat) und/oder schweren Anfällen bekommt man ca. 30-40% allerdings ohne Merkmalskennzeichnung G

Wenn bei dauernder Einschränkung der Lungenfunktion das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z.B. Spazierengehen, Treppensteigen bis zu einem Stockwerk, leichte körperliche Arbeit); statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu zwei Drittel niedriger als die Sollwerte, respiratorische Partialinsuffizienz ist, dann bekommt man evtl. 50-70% allerdings auch ohne Merkmal G.

Das Merkmal G bekommt man nur wenn man erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr hat. Welche im Falle von Astma imho nicht attestiert werden kann.

Gruss
Fulgora

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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
OliverWirt
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Fulgora,

nach meinen Recherchen, irrst du dich gewaltig!
Für ein schweres Asthma bronchiale, kann man sogar das Merkzeichen "aG" bekommen! Und "G" erst recht!

Siehe hier: http://www.kreis-reutlingen.de/servlet/PB/menu/1159883_pcontent_l1/navigate1104844273703.html#t2


Und mein Asthma ist, wie ich in meinem ersten Post schrieb, persistierend!
Und "persistierend" heißt, dauernd!
Außerdem ist Asthma eine chronische Erkrankung, das heißt, sie besteht ununterbrochen!

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Hallo,
selbst eine chronische Erkrankung ist zwar ständig vorhanden, kommt aber in unterschiedlich ausgeprägten Stadien einher.

Bei der Beantragung des GDB kommt es auf die Einschränkungen des Einzelnen an. Vor allem dann wenn die chronische Erkrankung durch Eigenverschulden wie Alkohol begünstigt wird.

Das einfachste wird sein Sie stellen einen Antrag, wobei ich davon ausgehe das dieser unter 50% ergeben wird und auch kein Merkmalszeichen.

Also viel Glück und stellen Sie bitte keine Fragen, wenn Sie der Meinung sind die Antwort selber schon zu kennen.

Gruss
Fulgora

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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

-- Editiert am 18.06.2010 13:32

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
OliverWirt
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Auch hier irren Sie, weil, das ist nämlich das, was der VDK haben wollte.
Um es für den Antrag zu verwenden! Und die müssen's ja wissen; hoffe ich mal.
Was mich halt interessiert ist, "die höhe des GdB ...".


Aber warten wir es ab. Ich werde hier noch einmal bescheid geben, wenn der Antrag durch ist. Aber das kann noch 3 - X Monate dauern.



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-- Editiert am 18.06.2010 15:26

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Oliver Wirt

Ich weiß nicht, ob dir so klar ist, wer hier im Forum antwortet. Laien, in ihrer Freizeit, unentgeltlich.
Wenn du also die Antworten weisst, ist es schade, dass andere hintanstehen müssen, die vielleicht wirklich Hilfe brauchen.


Hier sind Auszüge der Vorschriften des B. versorgungsgesetzes zu den einzelnen GDB Werten
Sicher bekannt, dass es niemals eine Addition gibt und dass das Versorgungsamt gutachterlich beurteilen wird, inwiefern deine Einschränkungen beeinträchtigen. Atteste von behandelnden Ärzten sind da irrelevant. Die Werte ergeben sich ja aus den Tests, Labor, Funktion, Volumen etc.

Ich stimme mit @Fulgora überein, dass du im *ersten Gang* vermutlich einen GDB von 30- 40 bekommen wirst und den GDB der Schwerbehinderung wirst einklagen müssen. Leider sind die Versorgungsämter in der Regel völlig überlastet und *hauen* immer erstmal einen GDB ohne Schwerbehinderungsausweis raus.

mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion (maßgebender Satz)
Gewöhnliches Maß geht nicht vom Gesunden, sondern vom Asthmatiker aus

geringen Grades
das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bei mittelschwerer Belastung (z.B. forsches Gehen [5 - 6 km/h], mittelschwere körperliche Arbeit); statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu 1/3 niedriger als die Sollwerte (siehe Nummer 8 Absatz 4), Blutgaswerte im Normbereich
20 - 40

mittleren Grades
das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bereits bei alltäglicher leichter Belastung - (z.B. Spazierengehen [3-4 km/h], Treppensteigen bis zu einem Stockwerk, leichte körperliche Arbeit); statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu 2/3 niedriger als die Sollwerte, respiratorische Partialinsuffizienz
50 - 70


schweren Grades
Atemnot bereits bei leichtester Belastung oder in Ruhe; statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung um mehr als 2/3 niedriger als die Sollwerte, respiratorische Globalinsuffizienz
80 - 100
Bei Lungentransplantation GDB 100, vorübergehend für 2 Jahre, danach neue Prüfung

Zum Merkzeichen G

Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein - d.h. altersunabhängig von Nichtbehinderten - noch zu Fuß zurückgelegt werden. Nach der Rechtsprechung gilt als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird.....

Sunbee



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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"



-- Editiert am 18.06.2010 15:53

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

@sunbee
Meine Vermutung ist eher das hier jemand eine Liste von möglichen Krankheiten "abarbeitet" um Leistungen zu bekommen.

Siehe den anderen Beitrag
Gerade in solchen Fällen reagiere ich gerne mal allergisch, da es anderen, wirklichen Kranken das Leben schwerer macht.

Gruss
Fulgora

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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

-- Editiert am 18.06.2010 16:27

5x Hilfreiche Antwort

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