Liebe Forumfreunde,
nachdem ich schon mal das Erlebnis hatte, dass ein Inkassounternehmen eine Einigungsgebühr für eine Ratenzahlungsvereinbarung von mir kassieren wollte, stelle ich die Frage doch mal der Allgemeinheit:
Darf ein Inkassounternehmen eine Einigungsgebühr für eine Ratenzahlung kassieren?
Freue mich über schnelle Antwort von Euch!
Lieben Gruß von Goldtakt
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Inkasso: Einigungsgebühr für Ratenzahlung?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hallo,
wer soll dem IB das verbieten. Ob es durchsetzungsfähig ist steht auf einem anderen Blatt.
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Hallo floriansmom,
das beantwprtet aber nicht meine Frage, ob ein Inkassounternehmen eine Einigungsgebühr für eine Ratenzahlung kassieren darf!
Ich meine, durch die Einigungsgebühr habe ich ja mehr Kosten, die letztendlich ich bezahlen muss, und logischerweise kassieren die ja dann mehr von mir! Sehe das irgendwie nicht ein!
Eben auch zwecks Schadensminderungspflicht!
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Ink-kosten jeglicher Art sind nicht unbedingt durchsetzungsfähig. Setze doch mal rein, was genau das IB von dir haben will.
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Dürfen geht immer
Das Inkassobüro darf
ja auch Kontoführungsgebühren verlangen
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Hallo,
selbstverständlich darf das Inkassobüro eine Einigungsgebühr verlangen und wenn das Inkassobüro die Ratenzahlung auch nur unter der Vorraussetzung gewährt, dass diese Einigungsgebühr anfällt, so ist diese auch Durchsetzungsfähig.
Also entweder Gesamtforderung sofort Zahlen, Ratenzahlung mit der Einigungsgebühr aufnehmen oder eben warten bis der Gerichtsvollzieher irgendwann vor der Tür steht.
MfG
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quote:
Also entweder Gesamtforderung sofort Zahlen, Ratenzahlung mit der Einigungsgebühr aufnehmen oder eben warten bis der Gerichtsvollzieher irgendwann vor der Tür steht.
Tja , traurig aber wahr .
Wobei , man könnte ja auf der Vereinbarung diesen Passus streichen und den Rest unterschrieben zurückschicken.
Dann mal sehen wie sie reagieren. ( Hat auch schon geklappt )
lg actrostom
PS:
Eine Ratenzahlungs/Einigungsgebühr NACH Titulierung hat übrigens KEINE Grundlage.
Egal ob die Ratenzahlung dann mit dem GV , RA oder Inkasso abgeschlossen wird.
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
Nein, eine Kontoführungsgebühr ist nicht zulässig !!!! Az. 125 C 1278/95
- AG Dortmund : Seit wann darf man für das Nutzen von papier und Stift oder Excel Tabellen wo steht wieviel Geld man schuldet Gebühren verlangen? Sowas ist alltäglich bei Inkasso-Büros, also nicht erstattungsfähig.
Eine Einigungsgebühr ist allenfalls dann zulässig, wenn BEIDE Seiten an einer Einigung mitgearbeitet haben, ist die Einigung nur von einer Seite her ausgegangen ("weil das Inkasso-Büro das so wollte"), ist diese nicht zulässig.
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@Albarion
Natürlich darf ein IB Kontoführungsgebühr berechnen, nur halt die Frage ob es durchsetzungsfähig ist wurde wo ersteinmal vom TE nicht gestellt. Ebenso die Einigungsgebühr.
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Hm, nun sehe ich gar nicht mehr durch! oO
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Es geht um das Wort " dürfen "
Da ein Inkassounternehmen ein in der freien Marktwirtschaft operierender Dienstleister ist versucht es maximalen Profit zu erwirtschaften und nutzt die Unkenntnis des vermeintlichen Schuldners eben aus und hofft auf Bezahlung von nicht durchsetzungsfähigen Gebühren
Eine gewisse Anzahl der Leute zahlt aus Angst vor einer zwar angekündigten aber nicht wirklich geplanten Klage
ICH persönlich habe noch nie Inkassogebühren bezahlt selbst wenn ich im Vertzug gewesen bin .
-- Editiert am 09.06.2010 22:23
quote:
Da ein Inkassounternehmen ein in der freien Marktwirtschaft operierender Dienstleister ist versucht es maximalen Profit zu erwirtschaften und nutzt die Unkenntnis des vermeintlichen Schuldners eben aus und hofft auf Bezahlung von nicht durchsetzungsfähigen Gebühren
Eine gewisse Anzahl der Leute zahlt aus Angst vor einer zwar angekündigten aber nicht wirklich geplanten Klage
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
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