gefährliche Körperverletzung (§§223 Abs 1, 224 1)

31. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
tr1ck3d
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
gefährliche Körperverletzung (§§223 Abs 1, 224 1)

Hallo Zusammen,

Erstmal zu mir. Ich bin 22 Jahre jung und noch die polizeilich aufgefallen. Habe mich noch nie wirklich mit jemanden geschlagen oder sonstiges, noch war ich irgendwie bekannt dafür oder hatte veranlagungen.

Vergehen, strafbar gem. §§ 223 Abs. 1 , 224 Abs. 1 Strafgesetzbuch. Hierauf wurde die Strafverfolgung gem §§ 154 , 154a StPO beschränkt.

Der Geschädigte ist mehrfach vorbestraft und kam frisch aus der Haft.

Folgendes ist vorgefallen:

Ich habe mit ein paar Freunden in einer Disco gefeiert, hatte etwas viel getrunken, da meine Freundin mich vor kurzem verlassen hatte. In der Discothek ist der "Geschädigte" ausgerastet und hat grundlos mit Gläsern und Aschenbechern durch die Gegend geworfen, worauf ihn die Türsteher rausgeschmissen haben.

Dabei hat er mich am Arm verletzt, was immer noch eine Narbe zeigt und einer Freundin ein Glas gegen den Kopf geworfen.

Danach bin ich mit zwei Freunden (Freund B, Freund C) aus der Disco raus, dort gute 50m weiter stand der Geschädigte.
Da ich stark blutete, sauer war und den Geschädigten nicht kannte sind wir hingegangen und haben ihn zur Rede gestellt. Im Gespräch wurde er immer agressiver und da er gute 2 Köpfe größer war als ich habe ich ihn von mir weggestoßen.
Daraufhin ist es zu einer Schlägerei gekommen. Wer genau zugehauen hat weiß ich nicht mehr ich war stark angetrunken, aber ich weiß dass ich den Kopf unten gehalten habe und nicht doll zugeschlagen habe, höchstens an den Körper um mich kurz zu befreien. Was nicht für meine beiden Freunde galt, die haben den Geschädigten ins Gesicht geschlagen und angeblich am Boden noch getreten.

Ich habe keine Anzeige erstattet, da ich sehr betrunken war und gar nicht mehr wusste was passiert ist oder wer das überhaupt war. Ein gutes viertel Jahr danach kam ein Brief vom Amtsgericht.
Hier werde ich mit den beiden Freunden beschuldigt den Geschäidgten nach der Disco nachgestellt zu haben und ihn bis zu Bewusstlosigkeit am Boden geschlagen und getreten zu haben, was ich aber defenetiv nicht gemacht habe.

Der Geschädigte hat folgende Zeugenaussagen:

Einer seiner Kumpels stand daneben, er sagte der Geschädigte hat die Hände hinter dem Rücken verschränkt und gesagt: "Ich darf nichts machen" oder sowas... daraufhin soll auf ihn eingeschlagen geworden sein, wer aber zugeschlagen hat wusste er nicht mehr...

Insgesamt hat der Geschädigte 4 Zeugen, aber nur einer hat ein bisschen was gesehen, die anderen wollen nur zu gewissen SMS und Emailnachrichten aussagen die sie von mir und meinen freunden bekommen haben. (Keine Drohungen oder so...)

Nun habe ich dazu letztens ein Schreiben mit mehreren ärztlichen Attesten bekommen, worin der Geschädigte sagt, dass er andauernd Kopfschmerzen, Halsschmerzen und Beschwerden beim Sitzen hat usw. also das volle Programm was man sich nur vorstellen kann.

Ich habe keine Zeugen die was gesehen haben, nur einen Bekannten der auch dabei war, der mit dem Angeklagten geredet hat, dann soll ich den Geschädigten geschubst haben, wie oben schon erwähnt woraufhin eine Schlägerei losging.

Allerdings habe ich Zeugen die das was davor passiert ist alles bezeugen können, unteranderem den Besitzer der Disco.

Ich habe einen besonderen Beruf den ich SOFORT verlieren werde, sollte Verurteilt werden.


Was kann ich tun? Ich habe einen Anwalt, der sagt das geht defenetiv vor Gericht und wir hätten noch die Möglichkeit dass es dann vor Gericht eingestellt wird, was ich nicht glaube, weil die Richter dann die Gerichtskosten vom Staat zahlen müssten...

Wenn ihr Möglichkeiten, besonders gute Anwälte, was auch immer wisst, sagt mir bitte bescheid. Vor hohen Anwaltskosten schrecke ich nicht zurück, da meine Zukunft davon abhängt!

Mit freundlichen Grüßen,

tr1ck3d

-- Editiert am 31.05.2010 16:34

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5 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>weil die Richter dann die Gerichtskosten vom Staat zahlen müssten... <hr size=1 noshade>


Wer hat Ihnen denn den Blödsinn erzählt? Die/der Richter zahlt überhaupt nichts. Wenn die Kosten der Staatskasse auferlegt werden, übernimmt die Kosten -wie der Name schon sagt- der Staat (also wir alle - die Steuerzahler).

Außerdem gibt es auch eine Einstellung nach § 153a(2) StPO , bei der Sie zumindest Ihre Anwaltskosten selbst tragen müßten. Die übrigen Verfahrenskosten sind nicht so ex-orbitant hoch (wenn nicht viele oder keine Zeugen geladen sind). Die reinen Gerichtskosten betragen bei einer Verurteilung zu bis zu 180 Tagessätzen z.B. nur 120,00 € (um Ihnen mal eine Zahl zu nennen). Bei einer Einstellung fallen überhaupt keine Gerichtskosten an, sondern allenfalls Auslagen für Zeugen/Sachverständige.

Der Kostenfaktor ist auch absolut kein Kriterium, was den Richter primär leiten darf. Da machen Sie sich unnötig Sorgen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tr1ck3d
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke!

Aber das wirklich interessante ist ja:

- Was für Chancen habe ich?

- Was kann ich tun um nicht veruteilt zu werden?

- Wie kann ich das Verfahren noch "lenken"?

- Könnt ihr mir irgendwie helfen?

Danke!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bonner3078
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 41x hilfreich)

Wenn du einen Anwalt hast wende dich an ihn. Er wird wissen was zu tun ist.

Hier jetzt zu spekulieren ist absolut Mumpitz aber eins sei gesagt: Wenn die Gegenseite diverse Emails und SmS von ihnen hat ist das nicht gut.

Was stand denn drinne in den Mails und SmS?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tr1ck3d
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab einer Freundin geschrieben, dass es mir leid tut wie ich an dem abend reagiert habe, aber das der geschädigte angefangen sei. Außerdem habe ich geschrieben dass ich niemanden getreten habe, was sie mir vorgeworfen hatte und dass es ein doofer abend war etc.

In den Sms eines freundes, an die Freundin des geschädigten, hat er geschrieben dass der geschädigte es sich zweimal überlegen soll ob er uns anzeigt, weil er ja schon vorbestraft ist usw.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zu Chancen kann man von hier aus absolut nichts sagen, in solch einem Fall (mehrere Beteiligte, Zeugen etc.). Dazu ist Akteneinsicht notwendig. Sie sind doch anwaltlich vertreten. Lassen Sie den doch mal machen. Er weiß ja sicherlich, dass die Strategie nur auf Einstellung lauten kann.

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