Grenzstein entfernen

29. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
city24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzstein entfernen

Hallo,

wir möchten unseren Grenzstein zum Nachbarn entfernen, weil dieser beim Errichten eines euen Zaunes erheblich stört. Der Stein steht schon über 50 Jahre dort und wir möchten diesen einfach entfernen, da er wie gesagt sehr stört. Wir wollen weder etwas verändern oder versetzen, nur entfernen.

Ist dies einfach möglich oder ist es verboten, einfach einen Grenzstein zu entfernen? Man weiß ja schließlich wo sich die Grenze zum Nachbargrundstück befindet, da diese durch einen Zaun abgetrennt ist.

Lieben Gruß

-- Editiert am 29.05.2010 11:21

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Man weiß ja schließlich wo sich die Grenze zum Nachbargrundstück befindet, da diese durch einen Zaun abgetrennt ist.


Ein Zaun ist schnell mal verschoben...

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11x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Lass es lieber, das StGB hat etwas dagegen:

quote:
§ 274 Urkundenunterdrückung, Veränderung einer Grenzbezeichnung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
[...]
3. einen Grenzstein oder ein anderes zur Bezeichnung einer Grenze oder eines Wasserstandes bestimmtes Merkmal in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, wegnimmt, vernichtet, unkenntlich macht, verrückt oder fälschlich setzt.
(2) Der Versuch ist strafbar.


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5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
city24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, aber genau der Abschnitt aus dem StGB: "einem anderen Nachteil zuzufügen" ist ja falsch, denn diese Absicht haben wir ja nicht. Wir entfernen diesen ja nur, weil so kein Zaun gesetzt werden kann. Dies wäre dann unmöglich.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

Ich würde mich trotzdem lieber bei der Stadt erkundigen. Es wäre ja nun blöde, sich unnötig strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen. Da braucht nur der Nachbar mal zu behaupten, der Zaun sei nicht ganz exakt an der Grenzlinie gebaut...

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nichtsnutz
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)

ist doch soweit ok..... weg damit!

nur wenn mal irgendwann etwas ist.... wie zb neuer Nachbar = Grundstücksverkauf----- eine frage der Gemeinde, Strassenbauamt, Grünflächenamt ect..... dann muss das Grundstück neu Vermessen werden, auf eure Kosten natürlich, da der Zaun nicht der in den Unterlagen eingetragene Grenzpunkt ist!


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"Sicherheit ist der Tod der Freiheit......."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Wie kann ein Grenzstein den Bau eines Zaunes unmöglich machen? Zur Not muss man eben einen einzelnem Pfosten um 10 Zentimeter versetzen, falls der gerade zufällig an der Stelle des Steins käme, natürlich nur nach rechts oder links, nicht nach vorne oder nach hinten.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.06.2010 09:51:12
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>genau der Abschnitt aus dem StGB: "einem anderen Nachteil zuzufügen" ist ja falsch <hr size=1 noshade>

Auch wenn das stimmt, sollte der Eigentümer des Nachbargrundstücks um Erlaubnis gefragt werden. Bei eigenmächtiger Entfernung könnte dieser von dem Nachbarn verlangen, daß er zu Wiederherstellung mitwirkt, wenn ich den § 919 I BGB richtig verstanden habe.


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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Die Beseitigung der Beweissicherheit ist immer ein Nachteil i.S. von § 274 Abs. 1 Nr. 3 StGB , der anderen (Nachbar, Rechtsnachfolger etc.) wissentlich zugefügt wird. Und "wissentlich" reicht zur Annahme entsprechender Absicht nach herrschender Rechtsprechung aus.

Da das Beweismittel nicht nur einem Eigentümer dient, dürfte auch seine Einwilligung allein an der Strafbarkeit nichts ändern.

Ich würde mit dem zuständigen Katasteramt Rücksprache nehmen, ob sich der Stein gegen eine weniger störende Grenzmarkierung austauschen lässt.

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