Durchgriffshaftung GmbH Geschäftsführer
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wer kann mir sagen, ob eine Durchgriffshaftung bspw. Kassen oder Arbeitsamt erst nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens stattfindet oder ob die Aussenstände der Kassen vorher mit in die Masse aufgenommen werden und eine Durchgriffshaftung erst zustande kommt, wenn die Masse zur Befriedigung nicht ausreicht.Besten Dank
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""-- Editiert am 04.05.2010 23:01
von lala74 am 04.05.2010 23:00
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>Durchgriffshaftung GmbH Geschäftsführer
Die Haftung hat nichts mit der Masse an sich zu tun. Es kann aber zu einer deliktischen Haftung des GF z.B. bei Krankenkassenbeiträgen (Arbeitnehmeranteile) kommen, da diesen dann ein Verstoß gegen § 823 II BGB i.V.m. § 266a StGB zur Last gelegt werden könnte. -----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
von Jotrocken am 05.05.2010 16:35
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