Hallo,
wir haben auf dem Grundstück unseres Mietshauses eine Wiese , die im Moment ca. 80 cm hoch ist . Jetzt beschwert sich der Nachbar unterhalb (Grundstück ist mit Zaun
getrennt !!) , daß das "Unkraut" zu ihm rüberwächst . Und er würde das Ordnungsamt benachrichtigen . Es würde ja auch "Müll" im Hof stehen . Der "Müll" besteht aus : 3 Gartenstühlen und 2 Grills unseres Mieters sowie einem ordentlich hingestellten Baugerüst und 1 "Haufen" Sand .
Ich bin bereit, die Wiese zu mähen , lasse mich aber ungern am Telefon beschimpfen und mir drohen .
Was könnte mir schlimmstensfalls passieren (Ordnungsamt) ?
Danke für die Antworten pekai
Wiese mähen Pflicht ???
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Hallo!
vorausgesetzt natürlich, das Gras wuchert nicht tatsächlich auf sein Grundstück und vorausgesetzt, Sie haben keinen Abfall direkt an der Grundstücksgrenze gelagert, kann Ihnen der Nachbar nichts anhaben, denn jeder darf seinen Garten so gestalten, wie er möchte, ohne dafür haftbar gemacht werden zu können.
Es bleibt also dem Gartenbesitzer überlassen, was als Unkraut und was als Wildkraut bezeichnet wird. Nur gibt es bei der Anlage von Gartenanlagen einige gesetzliche Vorschriften, über die Sie sich vorher informieren sollten.
(Grenzabstände bei Bepflanzungen etc.)
Wichtige Grundsätze sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten, wie §906 oder §1004.
Ein "naturnaher" Garten ist eben Geschmackssache.;)
Habe dazu eine Frage. Unser Nachbar hat an der Grenze zu unserem Grundstück 2 grüne Plastikbehälter (Komposter mit Deckel) aufgestellt. Darf er das? Gibt es Begrenzungen?. Ab und zu gibt es Gerüche. Wir fühlen uns dadurch in der Nutzung unseres Grundstücks beeinträchtigt. Können wir uns auch an das Ordnungsamt wenden? Er könnte doch seine Behälter auch woanders aufstellen. Das Grundstück hat fast 1000 m².
Grüße J.B.
-- Editiert von J.B. am 13.07.2004 22:53:07
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Hallo!
Vielleicht versucht Ihr es erst einmal mit einem Gespräch unter Nachbarn.
________
Mit Kompostieranlagen muss man 3 Meter von der Grenze wegbleiben.
Ob man die Tonnen als solche bezeichnen kann, weiss ich nicht.
_____________________________
Urteil LG Osnabrück
1997-06-18
11 S 402/96
Rechtsbereich/Normen: BGB
Einstellung in die Datenbank: 1998-04-15
Stinkende Biotonnen
Biomülltonnen müssen so aufgestellt werden, daß ihr Geruch nicht in Wohnungen und Hausflure vordringen kann. Dort ist eine solche Geruchsbelästigung unzumutbar
Hallo Odil,
das Nachbargespräch haben wir schon geführt, der will aber nicht, erst stellte er eine viereckige Tonne auf, dann die zweite. Angeblich hat er auf seinemgroßen Grundstück keinen anderen Platz, ist ja lächerlich, der will uns ärgern (siehe mein Beitrag zum Zaun).
Man nimmt den Geruch nicht in unserem Haus wahr, aber im Garten. Es wird wohl auch keine Kompostieranlage sein. Kennst Du ein Urteil, wo eine Begrenzung festgelegt ist, also max. 3 Komposter oder max . 2 Mülltonnen usw. sind zumutbar? Das Äußerliche spielt ja hierbei wohl keine Rolle.
-- Editiert von J.B. am 14.07.2004 14:44:20
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