Neuer Durchlauferhitzer, wer muss zahlen?

13. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
mr.rasmus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Durchlauferhitzer, wer muss zahlen?

Hallo,

folgende Frage habe ich.
Mein Elektro-Durchlauferhitzer in der Küche wurde wegen eines defektes ausgetauscht, alter ca. 20-25 Jahre.
Im Mietvertrag steht, das ich Elektogeräte, die im Haus zu meinem nutzen zur Verfügung stehen, jährlich warten zu lassen haben, (was ich versäumt habe). Jetzt verlangt meine Vermieterin, das ich mich an den Kosten beteilige. Wenn das so ist, wie viel müsste ich zuzahlen!??

Danke für Infos.

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31 Antworten
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#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Zunächst ist eine solche Klausel unüblich und ich habe auch Zweifel, ob die Wartung überhaupt komplett auf den Mieter abgewälzt werden kann. Und wenn, dann müßte die Vermieterin nachweisen, daß es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen fehlender Wartung und defekt gibt. Eine unendliche Lebensdauer hat ein Durchlauferhitzer ja nun nicht.
Wenn es ganz dumm kommt, müßten Sie höchstens den Restwert des alten Gerätes ersetzen, denn DAS ist ja dann durch Ihr Verschulden kaputt gegangen.


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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
guest-12315.04.2010 08:39:19
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 48x hilfreich)

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#3
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#4
 Von 
mr.rasmus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Vertragsklausel:

Begrenzt ist die Reparatur im Einzelfall auf 25% des Nettomietzins (Der Nettomietzins ist die reine Miete ohne Nebenkosten wie Wasser, Strom und Heizung!)
"Ich gehe mal von aus, das es auf eine monatliche Miete bezogen ist!"

Die Wartung des Durchlauferhitzers ist bis zu 100 € von mir zu tragen, alles was drüber geht ist zu Lasten des Vermieters.
Nur habe ich die Wartungen nicht machenl lassen!

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#5
 Von 
guest-12315.04.2010 08:39:19
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 48x hilfreich)

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mr.rasmus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso sind die Klauseln unwirksam??

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#7
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#8
 Von 
mr.rasmus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also seit acht Jahren wohne ich in der Wohnung, und also auch so lange nicht warten lassen.
Aber ob der Durchlauferhitzer vor meinem Einzug regelmäßig gewartet wurde ist auch nicht klar. Meine Vermieterin behauptet, das sie gewartet wurde, nur einen Nachweiss hat sie nicht!

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#9
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#10
 Von 
mr.rasmus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Hälfte! ~ 175€

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#11
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#12
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

Würde ich kein Cent zahlen. Es ist die Sache des Vermieters den Durchlauferhitzer zu tauschen.
Lass den VM das tauschen (nur nichts unterschreiben), sonst kauf es doch mal selbst und beim Auszug baue den alten /kaputten Durchlauferhitzer wieder ein.

Von regelmäßiger Wartung von Durchlauferhitzern habe ich noch nie was gehört.
Musst das auf jeden Fall nicht bezahlen. Bei so einem VM wäre da ein Rechtschutz in Mietsachen eine überlegenswerte Alternative.

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#13
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#14
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#15
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

Lieber HigwaytoHeaven,

wir haben dem VM mitgeteilt, dass der Durchlauferhitzer kaputt ist und wir einen neuen brauchen. Wir haben Online-Angebote verglichen und ein Angebot gefunden (50% billiger als das des VM).
VM hat die Kosten ohne zu meckern übernommen.

P.S. Ich werde ganz sicher nicht auf der Strasse landen, da wir jetzt ein Huas gekauft haben, wo wir auch schon seit paar Monaten wohnen.

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" "

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#16
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#17
 Von 
mr.rasmus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo`??

Wäre schön, wenn ihr wieder zum Thema zurückkommen würdet und nicht eure privaten diskrepanzen hier austragen würdet!! So wird mir nicht geholfen!

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#18
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

Das finde ich super, dann müsst ihr auch nicht VM belästigen, wenn z. B, euer Durchlauferhitzer kaputt geht, noch müsst ihr VM zur Rechenschaft ziehen, wenn sonstwas nicht funktioniert.


Der VM kriegt von uns kein Cent mehr um sein Eigentum abzubezahlen

Das nenne ich Eigenverantwortung, bravo!

Was ich hier allerdings nicht verstehe, wie konnte der Durchlauferhitzer kaputt gehen, wenn ihr schon seit einigen Monaten woanders wohnt?


Durchlauferhitzer im Jahr 2008 kaputtgegangen, unser Auszug 31.11.2009.
HigwaytoHeaven, hoffentlich war das auch für DICH verständlich genug.

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#19
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#20
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

HighwaytoHeaven,

wenn der VM nicht darauf bestehen würde, dass wir sein Warmwasser mitbezahlen sollten.
Aber so GIERIG sind es wohl (fast) alle VM.
Ich hoffel, dass Du es nicht bist.

Lebe wohl!
Du bist wohl beratungsresistent!

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" "

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#21
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#22
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

Mortinghale, halt die Klappe und geh woanders fakes.
Sandmännchen ist schon längst aus.

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" "

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#23
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#24
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Was für ein Hickhack hier im Forum-!
Für die Fragestellerin hilfreich wäre ev. der Hinweis, die liebe VM zu fragen, was bitteschön an einem elektronischen Durchlauferhitzer zu warten sei. Das Ding wird allein zu Lasten der VM-in gewechselt. Nach Klärung der vorgenannten höflichen Frage: Brief-Einschreiben-Rückschein-Frist-14 Tage-Ankündigung der Selbstvornahme-Rechnungsbetrag von der Miete kürzen ankündigen.

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"H.-J.Sp."

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#26
 Von 
guest-12315.04.2010 08:39:19
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 48x hilfreich)

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#27
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

@HtH

Du und deine Vorleistung...zinsloses Darlehen...

Unser Bsp.
- Gas - Betrag fällig am Ende des Abrechnungszeitraums (obwohl die Vorleistung der Mieter monatlich Eerfolgte und der VM das Geld hätte auch anlegen können (somit hat der VM zinsloses Darlehen, bzw. Zinserträge)

- Müllgebühren - zahlten wir immer im Voraus.
- Wiederkehrende Beiträge ebenso
- Wasser, Kanal, Steuer - ebenso

Der VM hätte die Möglichkeit uns immer direkt eine NK ausstellen können, theorethisch schon am 01.01..
Wo ist denn bitte schön die zinslose Vorleistung des VM?

Wenn DU als Vermieterin die Nase nicht voll bekommst (von dem was du an der Miete bekommst) dann solltest du vielleicht nachdenken über eine alternative Möglichkeit der Geldaufnahme.

Wenn Mieter denn achso "armen" VM ausnutzen, dann verkauf doch dein Kram und zieh in eine Mietswohnung ein.

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" "

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#28
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12315.04.2010 08:39:19
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 48x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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