Gerichtskostenvorschuss

4. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Hermann1
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 7x hilfreich)
Gerichtskostenvorschuss

Angenommen:
Es erfolgt ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten der Frist für Klageerwiderung versäumt hat.
Nunmehr erhebt er Einspruch und alles geht von Neuem los.

Wer muss jetzt den Gerichtskostenvorschuss leisten?


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

Immer noch der Kläger.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ja, aber er er muss ihn nicht erneut leisten. Der bereits gezahlte Gerichtskostenvorschuss ist immernoch "gültig".



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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

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