Angenommen:
Es erfolgt ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten der Frist für Klageerwiderung versäumt hat.
Nunmehr erhebt er Einspruch und alles geht von Neuem los.
Wer muss jetzt den Gerichtskostenvorschuss leisten?
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Gerichtskostenvorschuss
4. März 2010
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Frage vom 4. März 2010 | 11:03
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 7x hilfreich)
Gerichtskostenvorschuss
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#1
Antwort vom 4. März 2010 | 14:44
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 264x hilfreich)
Immer noch der Kläger.
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#2
Antwort vom 4. März 2010 | 16:39
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2353x hilfreich)
Ja, aber er er muss ihn nicht erneut leisten. Der bereits gezahlte Gerichtskostenvorschuss ist immernoch "gültig".
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"justice"
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