Recht an den eigenen Forumsbeiträgen

27. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
dedie
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht an den eigenen Forumsbeiträgen

Ich bin schon längere Zeit Mitglied in einem PC-Forum, da es in letzter Zeit durch Einführung einer neuen Forumssoftware fast nicht mehr möglich war das Forum zu nutzen, und die Betreiber des Forums sich nicht dazu äussern wollen wann endlich was geändert wird beabsichtige ich meinen Account in diesem Forum löschen zu lassen.
Bedingt durch die neue Forumssoftware ist mir unmöglich auf ältere Beiträge meinerseits zuzugreifen, da ich aber mein Recht am Geistigen Eigentum wahrnehmen möchte würde mich interresieren ob der Betreiber des Forums dazu verpflichtet ist mir meine Gesamten Beiträge zwecks Datensicherung meinerseits zur Verfügung zu stellen.

Über ein baldige Beantwortung meiner frage würde ich mich sehr freuen
mfg. dedie

-- Editiert von dedie am 27.06.2004 18:38:30

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Warum ist es dir nicht möglich, auf deine Beiträge zuzugreifen?
Thread aufrufen - Posting kopieren - fertig...

Ein Posting an sich, stellt kein "geistiges Eigentum" dar.
Der Betreiber ist daher weder zur Herausgabe noch zur Löschung verpflichtet.

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Ein Posting an sich, stellt kein "geistiges Eigentum" dar.
Der Betreiber ist daher weder zur Herausgabe noch zur Löschung verpflichtet."

"Geistiges Eigentum" ist ja kein rechtlicher Begriff ieS, sondern geht auf die von der englischen Theorie des geistigen Eigentums (Intellectual Property) beeinflußte und von Kohler Ende des 19. Jahrhunderts begründete Theorie vom sacheigentümlichen Immaterialgüterrecht zurück, die im Gegensatz zu den auf v. Giercke zurückgehenden persönlichkeitsrechtlichen Theorien steht. Im deutschen Immaterialgüterrecht finden sich mE beide Ansätze wieder - vgl. zB § 11 UrhG .

Sofern ein Posting in einem Internetforum die von § 2 II UrhG geforderte Schöpfungshöhe erreicht (hierbei gilt der Grundsatz der "kleinen Münze"!), genießt dieses Posting mE auch urheberrechtlichen Schutz. Allerdings dürfte sich in den Nutzungsbedingungen des Forumbetreibers regelmäßig die Bedingung finden, dass der Nutzer dem Betreiber ein (uneingeschränktes) Nutzungsrecht an seinem Posting einräumt (Lizenz).

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

dass der Nutzer dem Betreiber ein (uneingeschränktes) Nutzungsrecht an seinem Posting einräumt

...welches nur unter besonderen Umständen widerrufen werden kann - etwa wenn der Forumsbetreiber sein PC-Forum in ein NPD-Forum verwandelt o.ä.

0x Hilfreiche Antwort

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