Anklageschrift wegen Betrug erhalten

26. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Blink182
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklageschrift wegen Betrug erhalten

Hi
es geht um folgendes....

Habe vor ein paar Tagen eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft erhalten wegen betrugs....

Ich habe voriges Jahr bei ebay 8playstation spiele versteigert und mir wurde das geld überwiesen habe das aber weil ich mehrere verkäufe hatte irgendwie übersehen, nicht bemerkt und der Käufer hat mich logischerweise angezeigt.
Warenwert ist 25,50€

Bin 20 Jahre und Im brief steht dass das Jugendgericht zuständig ist....

Mit welchen strafen muss ich rechnen und wie ist der weitere verlauf nach diesem brief?

Hoffe mir kann wer weiterhelfen....

mfg Kevin


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scientia-potestas-est
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Jugendgericht ist doch schonmal gut, gibt es keine Möglichkeit mehr die Sache so zu klären? (Kontakt mit "geprellten" aufnehmen, entschuldigen, Geld zurück o.Ä.)
Ich denke ohne Vorstrafen sollte man in diesem minder-schweren Fall vorm Jugendgericht mit einer Verwarnung, einer kleinen Geldstrafe oder Ähnlichem ausgehen. Ich bin echt verwundert das ein Staatsanwalt sich wegen 25 Euro die Mühe macht, jemanden vors Gericht zu ziehen...

Auf jeden Fall kooperativ verhalten, wird schon nicht so arg..;)

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#2
 Von 
Blink182
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für die schnelle antwort was wäre wenn ich mich mit dem Geschädigten einigen würde und zurücküberweisen ect....

wie sieht das dann aus mit den Kosten für die Anklage aus?
würde da noch was auf mich zu kommen oder wäre die sache erledigt?


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-- Editiert am 26.02.2010 01:23

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Mit 20 (also als "Heranwachsender" im Sinne des Strafgesetzes) kommt man immer vors Jugendgericht. Der Jugendrichter kann dann entscheiden (bei 18-20jährigen), ob er Jugend- oder Erwachsenenrecht anwenden will.

quote:
was wäre wenn ich mich mit dem Geschädigten einigen würde und zurücküberweisen ect....


Das würde sich positiv bei der Verhandlung auswirken, macht die Anklage aber nicht mehr rückgängig.

Bist Du schon mal polizeilich/strafrechtlich aufgefallen ?



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Blink182
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur mit Blitzen aber das war nur ein Bußgeld mehr nicht...

Strafrechtlich nicht!

Wie ist dann der Weitere Verlauf, und mit was muss ich rechnen?


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

also, ehrlich gesagt, daß bei 25 Euro und fehlender Vorbelastung eine Verhandlung angesetzt wird, kommt mir fast unglaublich vor...Aber wenn es so ist, drohen Ihnen allenfalls ein paar Sozialstunden. Sollte Erwachsenenstrafrecht angewandt werden, tippe ich auf Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage.

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
Mercartor
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

ich finde den sachverhalt ein wenig seltsam. du hast ganz plötzlich, ohne jegliche vorwarnung eine anklageschrift erhalten? keine vernehmung oder ähnliches?

was dich wohl erwarten wird: auflagen oder weisungen.
sicherlich das ableisten von sozialstunden. und im wege der adhäsion, dem geschädigten die spiele aushändigen oder in anderer weise schadensersatz leisten.

aber sei mal ehrlich: so unschuldig, wie du tust bist du sicherlich nicht. man zeigt jdn. nicht so schnell wegen betrugs an, ohne vorher mehrere versuche unternommen zu haben, an seine gekauften artikel zu kommen.

die kosten des gerichtsverfahrens trägt die staatskasse.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse nur bei der Anwendung von Jugendstrafrecht, und auch da ist das nur eine Soll-Vorschrift. Die Adhäsion wiederum ist im Jugendstrafverfahren unzulässig.

Gruß vom mümmel

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-- Editiert am 26.02.2010 14:53

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mercartor
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

ach, übersehen, dass der TE erst 20 ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Blink182
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

habe echt noch nie kontakt mit strafrecht und anzeigen usw gehabt....
Anhörung bei der Polizei gab es auch keine, keine einland einfach nichts....

Krieg ich dann jetzt eigentlich irgendwann einen brief zugeschickt mit dem termin der Verhandlung oder kriege ich einen mit meiner strafe zugeschickt? m



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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

Sie kriegen einen Verhandlungstermin. Das Urteil per Post("Strafbefehl") wird nur bei Erwachsenen praktiziert.

Gruß vom mümmel

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