>Rücklage Stadthaus Rechtsprechung
Nun, unabhängig davon dass jeder selbst gestalten kann, oder dass die Häuser räumlich autark sind, so sind doch alle Teile die für den Bestand der Gebäude von Wichtigkeit sind Gemeinschaftseigentum, genauso wie das Grundstück.
Daher sind natürlich Instandsetzungen, etc. auch von allen Eigt. gemeinsam zu tragen.
Obiges ist mal grundsätzliches Recht, allerdings kann natürlich in der TE eine andere Kostentragungspflicht vereinbart sein.
Ohne genaue Kenntnis der TE lässt sich also nicht viel dazu sagen
-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
von Thorsten D. am 10.02.2010 17:48
Status: Unsterblich (2129 Beiträge)
Userwertung:
3,8 von 5
(von 65 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden