Einstellung der Klage wegen Unterhaltspflichtverletzung

17. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
KuschelbaerR
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Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)
Einstellung der Klage wegen Unterhaltspflichtverletzung

Wende mich heute mal mit einer Frage an Euch.
Was kann ich gegen die Einstellung der Klage tun?


Schreiben von der Staatsanwaltschaft:

Ermittlungsverfahren gegen Herrn XXX
Tatvorwurf: Verletzung der Unterhaltspflicht
Tatzeit: 27.11.2002 und danach
Ihr strafantrag vom 16.03.2004

Sehr geehrte Frau XXX,

das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten habe ich gem. § 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung eingestellt, weil ich ihm eine strafbare Handlung mit der für die Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nicht nachweisen kann.

Der Beschuldigte hat bei seiner verantwortlichen Vernehmung angegeben und belegen können, dass er seit September 2002 arbeitslos ist. Aufgrund der vorgelegten Arbeitslosenhilfebescheide verfügt der Beschuldigteüber so geringes Einkommen, dass der sogenannte Selbstbehalt nicht überschritten wird. Damit lässt sich nicht nachweisen, dass der Beschuldigte im Tatzeitraum leistungsfähig war. Das Verfahren war damit einzustellen.

Gegen diesen Bescheid steht Ihnen die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft zu. Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung bei der Generalstaatsanwaltschaft XXX (Adresse), einzulegen. Durch die rechtzeitige Einlegung der Beschwerde bei der hiesigen Staatsanwaltschaft wird die Frist gewahrt.

Bitte geben Sie im Falle der Einlegung der Beschwerde auf jeden Fall das Aktenzeichen ein. Falls Sie die Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft XXX einlegen, werden Sie gebeten, in der Beschwerdeschrift anzugeben, welche Staatsanwaltschaft den angefochtenen Bescheid erlassen hat.

Durch diese Einstellung werden mögliche zivilrechtliche Ansprüche nicht berührt. Sie müssten sie jedoch selbst gesondert geltend machen.

Mit freundlichem Gruß

Dr. XXX
Staatsanwalt


Prima, kann ich da nur sagen.
Damit hat er doch den Freifahrtschein, den er wollte.
Ich habe, seit ich arbeitslos bin (seit 01.04.04) diverse Arbeitsangebote vom AA bekommen mit der Auflage, mich dort umgehend zu bewerben, sonst bekomme ich eine Sperre beim Alg.
Außerdem habe ich ausreichende Eigenbemühungen nachzuweisen.
Keine Frage, ich will ja auch arbeiten.

Aber warum bezieht dieser Mann seit mittlerweile fast 4 Jahren Leistungen vom AA (er ist nämlich seit September 2000 arbeitslos und nicht erst seit 2002), das Sozialamt zahlt ergänzende Sozialhilfe für die Kids, weil er keinen Unterhalt zahlt, das Jugendamt zahlt immer noch für den Lütten UVG - und er braucht nicht zu arbeiten????
Warum werden Unterhaltszahler, die zu geringen Verdienst haben, aber immerhin arbeiten gehen, zu Nebenjobs verdonnert, damit sie mehr zahlen können?
Wieso wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
Es gibt Arbeit für ihn, zwar müsste er dann umziehen, aber er könnte arbeiten. Er will aber definitiv nicht, weil er dann KU zahlen müsste (eigene Aussage).

Was kann ich nun tun? Das kann es doch nicht sein, die Unterhaltsschulden belaufen sich mittlerweile auf ca. 12.000 €.
Hat jemand gegen eine solche Einstellung schon Beschwerde eingelegt und was ist dabei rausgekommen? Was muss ich dabei beachten? Ist ein Anwalt nötig?

ratlose Grüße

Kuschelbär

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
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Schlichter
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#2
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Du kannst ja (wie im Brief erwähnt) Beschwerde gegen die Einstellung einlegen. Diese wird aber auch nur Erfolg haben, wenn du NACHWEISEN kannst, dass der Vater seine Unterhaltspflicht verletzt. Und an den notwendigen Beweisen scheint es wohl zu fehlen... Man kann eben niemand ohne Beweise strafrechtlich belangen.

Aber abgesehen davon, von der strafrechtlichen Verurteilung hast du ja erst mal gar nichts.

Wie sieht es aber denn mit dem zivilrechtlichen Anspruch aus? Hast du hier schon Anstrengungen unternommen? Bei einer solchen Verhandlung wird der Vater vielleicht auch zur Zahlung verurteilt, wenn er nicht nachweisen kann, dass er sich genügend um Arbeit bemüht.
Die Einstellung dieses Verfahrens heißt noch lange nicht, dass du den Vater nicht zur Zahlung verklagen kannst.

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

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#4
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

@ Kanalmeister

Klingt ja alles ganz schön und gut, aufeinander zugehen und es im Guten versuchen.
Fakt ist, dass mit meinem Ex überhaupt nicht zu reden ist, er weder auf meine Schreiben (Gespräche sind überhaupt nicht möglich, er wird sofort ausfallend), noch auf Schreiben meines Anwalts, des Jugendamtes noch des Gerichts reagiert.
Seine Kinder hat er mit der Trennung "abgelegt", sie interessieren ihn nicht mehr. Nicht mal zur Konfirmation der beiden Älteren kam eine Karte von ihm, trotz Einladung zur Konfirmation. Trotzdem ich ihm immer wieder angeboten habe, die Kinder auch zu ihm zu bringen, besteht kein Interesse seinerseits am Umgang, was für die Kinder anfangs ziemlich hart war.
So habe ich in den 4 Jahren jetzt alles durch: den Versuch mit ihm über KU zu reden; UHV vom Jugendamt; Festsetzung eines Titels, nachdem der UHV für die beiden ältesten Kids auslief; mehrere Zahlungsaufforderungen durch mich, durch meinen Anwalt (bei denen ich auf den Kosten sitzengeblieben bin - ohne Geld zu bekommen), durchs Jugendamt mit Fristsetzung etc.
Nach 3,5 Jahren hatte ich die Nase voll und Beistandschaft für die Kinder beim Jugendamt beantragt, die dann schließlich den GV losgeschickt haben und mir danach zu der Strafanzeige geraten haben. Ebenso wie das Sozialamt, die jetzt für die Kids ergänzende Sozialhilfe zahlen WEIL der Vater nicht zahlt.
Ich denke, er hatte genug Gelegenheit, sich mit mir gütlich zu einigen. Er wird es aber nie tun.
Ich möchte nicht auf Biegen und Brechen etwas erreichen, aber es kann nicht sein, dass ich aufs Sozialamt rennen muss, weil er es nicht für nötig hält, zu arbeiten.
Außerdem sehe ich das als Schlag ins Gesicht für alle zahlenden Väter (oder Mütter), wenn er sich auf seiner faulen Haut ausruht und damit durchkommt.
Zitat: Übrigens tolle Leistung von dir....... Zitat Ende
Und seine Leistung? Soll man in dem Fall nur zusehen und den Mund halten?????

@ Peron30

Wie Du oben lesen kannst, habe ich soweit schon alles durch, habe ein Versäumnisurteil für den Großen über den Unterhalt und einen Festsetzungsbeschluß für die beiden Jüngeren.
Vom JA angeordnete Pfändung blieb erfolglos.
Die Strafanzeige war meine letzte Möglichkeit, ihn zum Nachdenken und vielleicht doch zum Arbeiten zu bewegen.
Momentan sind wir dabei, die Beweise zusammenzutragen, da gibt es z.B. Leute, die bezeugen können, dass er damit geprahlt hat, dass er den Job geschmissen hat um keinen KU zahlen zu müssen und auch nicht wieder arbeiten gehen wird. O-Ton: "Die Alte sieht nicht einen Pfennig von mir!"
Das Jugendamt fordert vom Arbeitsamt die Nachweise für seine Bemühungen, eine Arbeit zu finden an.
Mal sehen, ob das reicht.

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#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

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#6
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

@ Kanalmeister
zu 1.) bis jetzt hat er noch keinen UVG zurückgezahlt, wurde vom JA bestätigt
zu 2.) das kann ich und auch die Kids überhaupt nicht verstehen, es sind und bleiben schließlich seine Kinder, unsere Trennung hatte mit den Kids nichts zu tun, sondern mit seinen Handgreiflichkeiten gegen mich und seinem Alkoholkonsum.
zu 3.) wird er sicherlich müssen, ist ja auch rechtens so, denn warum soll der Staat für seine Pflichten aufkommen?
zu 4.) kann er wohl was dagegen tun, nämlich arbeiten. (schwarz gehts ja auch)
zu 5.) habe ich nach der Trennung gearbeitet,
siehe meinen Beitrag hier: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=20686&page=2
Bin auch wieder intensiv auf Arbeitssuche.
zu 6.) dass es nicht einfach ist, weiß ich wohl, aber man sollte sich wenigstens bemühen, was er definitiv nicht tut.
zu 7.) In die Enge getrieben? Kann ich so nicht sehen, er hatte genügend Möglichkeiten und 4 Jahre Zeit, sich mit mir auseinanderzusetzen! Er wollte und will aber nicht, also sehe ich das nicht als in die Enge treiben an.

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#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

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#8
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Danke! :-)

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#9
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

KuschelbaerR

-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

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#10
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

KuschelbaerR

-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

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#11
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

KuschelbaerR hallo,
habe mal hier auf den Seiten nachgeschaut, wie man das mit der Beschwerde verfasst, nichts gefunden.
Aber du könntest mal bei Formblitz.de nachsehen vielleicht gibt es dort geeignete Vorlagen für deinen Zweck.




-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

-- Editiert von Anny am 18.06.2004 19:36:58

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#12
 Von 
JanetW
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Kuschelbär,

kann Deinen Frust absolut nachvollziehen. Bin ich einer ganz ähnlichen Situation und stehe jetzt auch vor der Wahl, Strafanzeige zu erstatten, wovon ich aber wahrscheinlich absehe, weil damit auch keinem geholfen ist. Mit "in den Wald reinschreien" hat das gar nichts zu tun; es gibt einfach Menschen - und dazu gehört offenbar Dein Ex sowie meiner - die kein Verantwortungsgefühl besitzen. Dass sich diese auf eine solch feige Weise davonstehlen können (meiner ist erfolglos selbständig, deshalb mittlerweile hochverschuldet und hat sein gesamtes Umfeld mit in die Misere getrieben, weigert sich aber, im Angestelltenverhältnis arbeiten zu gehen, während ich mittlerweile wieder Vollzeit arbeite, um mich und meinen kleinen Sohn über Wasser zu halten), ist sehr, sehr traurig, aber wohl derzeit nicht zu ändern. Think positive und freu Dich über Deine Kinder, das sage ich mir jedenfalls immer wieder.

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#13
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

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