135%Regelbedarf

17. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Unterhaltsgeschädigter
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 36x hilfreich)
135%Regelbedarf

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob es was neues gibt zum Thema 135% Regelbedarf für KU? Die Unterhaltspflichtigen verlieren ja wenn sie wenig verdienen ihren Rechtsanspruch auf anteiliges Kindergeld! Muß das Finanzamt, wenn kein Kindergeld zusteht nicht den Freibetrag zugestehen? Was kann man machen? Würde mich über einige Erfahrungen Eurerseits sehr freuen. Ich bin doch nicht der einzige Betroffene, dem vom Staat Unrecht getan wird, weil er weniger verdient? Was hat sich ROT-GRÜN mit diesem Gesetz wohl gedacht?

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18 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ Kanalmeister:
Super-Tip!

Geht leider an der Frage vorbei


@ Unterhaltsgeschädigter:

es steht ja für jedes Kind nur entweder Kindergeld ODER Freibetrag zu, je nach dem, was höher ausfällt.

Zur Zeit läuft aber vor dem Bundesfinanzhof ein Verfahren, in dem geklagt wird, dass Umgangskosten nicht mehr von der Steuer absetzbar sind. Die Begründung für die Nicht-Absetzbarkeit war nämlich früher mit der Auszahlung des Kindergeldes gegeben worden. Diese Begründung passt nun aber für viele nicht mehr. Daher sollte man bei der Steuererklärung alle Kosten für Kindes-Umgang angeben. Sicher wird das vom FA nicht berücksichtigt werden. Dann muss man unter Bezug auf das laufende Verfahren vor dem BFH Einspruch einlegen.
Sollte die Klage durchkommen, bekommt man wenigstens etwas Geld zurück.

Weitere Infos hierzu gibt (manchmal) auch www.isuv.de

Grüße,
nachgefragt

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#4
 Von 
Unterhaltsgeschädigter
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort. Aber was mich wundert ist, das die Menschen die betroffen sind und benachteiligt werden, so wenig sich dagegen wehren. Es trifft doch hier nur die kleinen und keiner wehrt sich. Da merkt man, wie gut es uns Deutschen doch gehen muß. Eine Regierung benachteiligt nachhaltig die kleinen und jeder fügt sich in sein Schicksal. Hätte gerne noch mehr Betroffene gehört.
:( :(:(:(

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#5
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

es ist eben sehr schwer, sich zusammenzufinden, um etwas zu unternehmen.

ISUV ist eine Organisation, die in dieser Hinsicht aktiv ist.

Das Problem ist natürlich, dass die geringverdienenden Unterhaltszahler keine Lobby haben.

Wenn große Unternehmen höher besteuert werden sollen, dann heißt es sofort: Arbeitsplätze sind in Gefahr. Dann werden die Unternehmen eben entlastet. BElastet werden dann eben die, die sich am wenigsten wehren können.

So funktioniert das in diesem Staat!

Grüße,
nachgefragt

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#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#7
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

@Unterhaltsgeschädigter,
Das KG geht immer komplett an denjenigen, bei dem das Kind lebt, damit der Unterhaltspflichtige auf jeden Fall etwas zahlt.
Sonst würde es sicher solche geben, die das KG einstecken, dann sagen: "Ich bin immer noch unter dem SB" und nicht einen Euro zahlen. Das KG ist nämlich für das Kind gedacht und nicht für den Unterhaltspflichtigen.

Zustehen tut Dir das Kindergeld ja auch. Aber damit die Bürokratie es nicht so schwer hat, wird es gleich an den ausgezahlt bei dem das Kind lebt. Da nimmt man dir die Arbeit der Überweisung ab. KG steht Dir also zu, Du bekommst es nur nicht auf DEIN Konto ausgezahlt. Deshalb auch kein Freibetrag.

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#8
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ hns

nein, das stimmt so nicht. Kindergeld steht demjenigen, der nicht mindestens 135% des Regelbedarfs zahlen kann, GAR NICHT zu.
Das führt dazu, dass die unteren Einkommensschichten genauso viel KU zahlen wie mittlere Einkommensschichten, denn die dürfen sich das Kindergeld (zum Teil oder ganz) gegenrechnen lassen!
Das ist ja das, was der "Unterhaltsgeschädigte" moniert.

Grüße,
nachgefragt

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#9
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Unterhaltsgeschädigter hallo erst mal,
die Antworten haben dir schon weitergeholfen?
Es gibt u. a. auch andere Leute die aktiv was tun, nur man kennt sie nicht.
Wenn du willst gebe ich dir mal eine gute Seite per Mail.
Wir sind betroffen und haben immer dafür gesorgt das wir zurecht kommen.
Z.B. zahlen wir 100 % Unterhalt, das wurde so von unserem Anwalt schriftlich verfasst und das JA hat den Titel ausgefertigt.
Natürlich ist es nicht so toll, wenn der Anspruch 135 % ist aber mehr hatten wir nicht.
Wir hatten überhaupt noch nie was außer das Lebensnotwendige, na und.
Das reicht doch auch. Man soll sich nicht alles gefallen lassen, Unterhalt wird auch immer danach berechnet, was der Verpflichtete leisten kann.
Eine Art Kompromiss. Wer anders behandelt wird hat was verkehrt gemacht.
Finde 284 schon viel zumal wir dieses Geld nie über haben aber mehr ist da nicht zu machen gewesen.
Ein guter Deal, wenn ich alles so mal zusammenrechne.
Ich habe ganz lange dafür gebraucht einzusehen das KU sein muss, so ganz verstehe ich es noch nicht, würde es eh ganz anders handhaben. Z. B. Umgang u. Unterhalt gleichwertig ahnden.
Na ja, nicht immer passt das Glück zu uns, welches wir uns wünschen.
Was unsere Politiker sich so den lieben langen Tag denken, wer könnte das wissen.
Erst gestern im TV gesehen, Hunderte verlieren ihren Job in NRW, musste gleich an die vielen Familien denken die das zu spüren bekommen.
Auch wir anderen werden es zu spüren bekommen, wenn dann keiner mehr dem anderen Unterhalt leisten kann, die Kassen leer sind und.................oh mann.
Man muss immer für sich selber einstehen, sein Ding durch ziehen, beides geht nicht es sei denn beide Seiten wollen das. Verstehst was ich meine?


-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

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#10
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

bei der derzeitigen Lage in Deutschland gibt es nur einen sicheren Job:

geschiedene Mutter mit Kinder

da kann einem fast nix mehr passieren....!

Grüße,
nachgefragt

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#11
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Hallo Unterhaltsgeschädigter,
natürlich ist das ungerecht und eigentlich eine Verfassungsbeschwerde wert.Auch ich habe bis zuletzt 284,-Euro bezahlt,zähneknirschend bei 0 Euro Kindergeldanrechnung.Nun wird meine Tochter 18 und es sieht so aus als müsse ich garnichts mehr bezahlen,da meine Ex deutlich mehr verdient als ich!(Auch dies werde ich akzeptieren ohne zu mucken)
Aber wie soll man sich denn auch wehren?
Viele scheinen zu "protestieren" in dem sie sich total verweigern(nichts bezahlen) und es sich evtl. auch noch in der sozialen Hängematte bequem machen.Wer sich diesen "Luxus" nicht leisten will,zahlt eben brav weiter,so wie an der Tankstelle...

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#12
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Zitat: bei der derzeitigen Lage in Deutschland gibt es nur einen sicheren Job:

geschiedene Mutter mit Kinder

da kann einem fast nix mehr passieren....!

Grüße,
nachgefragt
Zitat Ende

Ja, kann ich nur unterschreiben!
Ich bin geschiedene Mutter mit 3 Kindern, erhalte von meinem Ex keinen KU, da er sofort nach der Trennung den Job geschmissen hat, um nicht zahlen zu müssen.
Habe daher trotz der Kinder (damals 11, 10 und 3 J.) gearbeitet, damit wir leben konnten. Das hieß morgens 6.30 Uhr aus dem Haus, nachmittags 17.00 wieder zuhause. Die beiden "Großen" waren also nach der Schule sich selbst überlassen, der Kleine den ganzen Tag in der Kita.
Nun habe ich wegen einer Operation und langwierigen Heilungsverlauf den Job verloren, bekomme Alg.
Mein Ex zahlt nach wie vor nicht, zu pfänden ist da auch nichts, da er inzwischen Arbeitslosenhilfe bezieht - für ihn reichts ja.
Was soll mir also noch passieren????

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#13
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Du hättest Dir von Anfang an einen Titel einklagen können. Der wäre 30 Jahre gültig gewesen - da hätte es ihm lange Zeit nicht gereicht, nicht zu arbeiten.....

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#14
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Sehr witzig, der Titel besteht, Pfändung erfolglos, nix zu machen.
Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht - Ergebnis siehe hier: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=20742

Er arbeitet trotzdem nicht und kommt offensichtlich damit ganz gut durch. :-(

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#15
 Von 
Unterhaltsgeschädigter
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

erstmal Danke für die vielen Reaktionen und Meinungen Eurerseits. Ich möchte nur noch mal eins kurz klarstellen: mir geht es nicht darum KU nicht zu zahlen oder zu kürzen. Ich liebe meine Kleine und zahle gerne KU für sie. Die Mutter hat ne Menge Kosten zu tragen, daran beteilige ich mich gerne. Aber was die Bundesregierung für eine Ungerechtigkeit bei der 135% Regelbedarfsgesetsgebung gemacht hat, ist einer der größten sozialverarschungen seiner Bürger seit es die Bundesrepublik gibt. Da wird denen die wenig haben noch viel mehr genommen. Wo soll das hinführen. Milliönare die Kinder haben bekommen trotzdem Kindergeld, Leute mit weniger als 1000,-Euro Netto im Monat bekommen kein Kindergeld beim KU mehr angerechnet, wenn der Regelbedarf(135%) des Kindes nicht gedeckt ist. Noch mal die Nachfrage: gibt es hier jemanden der weiß, was dagegen zu tun ist? Zur Not nehme ich dafür auch einen Anwalt. Ich habe zwar eine Rechtsschutz, aber die wird wohl ablehnen. Also bitte bitte ein paar gute Tips, um gegen diese Riesenbenachteiligung vorzugehen. Ich will mein anteiliges KG wieder haben(dafür hat man doch als Elternteil angeblich einen Rechtsanspruch).

Liebe Grüße an alle Mitbetroffenen
Wir müssen uns endlich dagegen wehren!!!!!!!

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#16
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Also,
wenn du gegen die Bundesregierung vorgehen willst,brauchst du wohl einen sehr guten Anwalt +Zeit +Geld...
Im übrigen ist es schon etwas merkwürdig,wenn du einerseits sagst du würdest gerne Unterhalt bezahlen da die Mutter hohe Kosten hat,andererseits unbedingt dein anteiliges KG "wiederhaben" willst.Das Geld wird ja nicht vom Staat unterschlagen,sondern verbleibt bei Mutter und Kind-also freu dich doch...
Die Regelung wurde ja eingeführt um das Existenzminimum der Kinder zu sichern,und zwar auf Kosten der geringverdienenden Unterhaltspflichtigen-und nicht auf Kosten der Allgemeinheit(z.B.Sozialamt)
Solche "Sozialverarschungen" sind ja gerade auch unter dieser Regierung durchaus kein Einzelfall,man muß nur genau hinsehen(z.B. wundersame Steuerbefreiung von Großunternehmen)
Warum hat die SPD wohl derzeit ein kleines Problem...?

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#17
 Von 
Bressler
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ja ganz interessant das alles zu lesen.
Aber wie einer schon festgestellt hat als alleinerziehende Mutter geht es dir gut.
Ich spreche aus erfahrung.
Aber ich kann auch die seite der Männer verstehen. Verstehen tue ich schon das jemand das ganze kindergeld braucht wenn die jenige alleine mit den Kindern lebt. Dann kein problem. Aber wie sieht es häufig aus diese Mütter leben mit einem neuem Partner zusammen haben meistens mehr Geld als der Geschiedene Partner wo für die Kinder bezahlen muss was kann man schon mit 840 euro anfangen die andere seite fährt in den Urlaub und kann sich auch mehr leitsten. Wo ist das gerecht ?? Man muss es so und so sehen. Also ich kann nur von mir sprechen wenn ich selbst sehe das ich mehr verdiene mir geht es gut mit den Kindern da könnte ich nicht mein Ex ausnehmen wie eine ganz das er sich nichts mehr leisten kann oder auch eine neue Beziehung aufbauen kann. Da hätte ich ein schlechtes gewissen. Aber jeder hat seine Meinung und für jede sache findet sich eine lösung wenn beide parteien es wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

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