GEZ bezahlen?

16. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Hellraiser
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
GEZ bezahlen?

Hallo,
ich habe da ein Problem mit der GEZ!

Ich habe mich im Februar rückwirkend(ca. 3 Jahre) beim Einwohnermeldeamt umgemeldet und habe seit dem und auch vorher keine GEZ bezahlen müssen. Nun bekam ich vor einigen Wochen einen Brief von der GEZ das sie vom Einwohnermeldeamt meine Daten bekommen hätten und sie nun für diese ca. 3 Jahre Rudfunkgebühren nachträglich einfordern. Ich wohne aber seit dem mit meiner Freundinin die immer regelmäßig die Rundfunkgebühren gezahlt hat in einer Wohnung zusammmen.

Nun habe ich bei der GEZ angerufen und gefragt wie das sein kann, und die meinten am Telefon, sie können mich aus rechtlichen Gründen nicht rückwirkend abmelden, obwohl ich ja eigentlich nicht einmal angemeldet war!


Letztentlich meine Fragen:

- Muss ich die Gebühren bezahlen(welche rechtlichen Grundlagen gelten da)?
- Darf das Einwohnermeldeamt meine Daten einfach weitergeben?

MfG
Ingo

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hi,

ja, das Einwohnermeldeamt darf. Haben sie bei mir auch gemacht. Ich habe auch bereits zwei Schreiben bekommen, in denen mir in ziemlich unverschämter Weise klar gemacht wurde, ich müsse zahlen. Da ich mit der GEZ in keinem Vertragsverhältnis stehe, haben die auch kein Recht auf Auskunft. Es ist absoluter Quatsch, dass Gebühren ohne Nachweis eines Rundfunkgeräts rückwirkend eingefordert werden können. Du hast vielleicht den Bericht im Spiegel vor einigen Wochen gelesen, mit welchen Drückermethoden die Leute von der GEZ vorgehen (müssen). Die versuchen bloß, dich einzuschüchtern. Teile denen schriftlich mit, dass du früher weder Radio noch Fernseher hattest, dass du seit drei Jahren mit deiner Freundin zusammen lebst, welche für euren einzigen Empfänger zahlt (hier kannst du ja ihre Vertragsnummer angeben) und dass du ihnen im übrigen zu keiner Auskunft verpflichtet bist.

Gruß karamel

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hellraiser
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok werde ich nocheinmal versuchen,
hate bis jetzt lediglich einen Brief geschrieben, das ich mit meiner Freundin zusammen lebe und diese halt die Gebühren zahlt, aber glücklicherweise nichts von meinen Geräten erwähnt.

Hoffe es ist kein Nachteil, das ich dort angerufen habe und per raten zahlen wollte, aber mit dem Nachsatz das ich mich vorher noch einmal schlau machen werde!

Ist es sinnvoll den Brief als ein Einschreiben mit Rückschriebaufforderung zu versenden?

Gruß
Ingo

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

und denk dran - in deinem Auto ist auch erst seit kurzem ein Radio :-). Als armer STudent/Azubi o.ä. konntest du dir das früher nicht leisten, ebensowenig wie einen eigenen Fernseher.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
chevignon
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 67x hilfreich)

sehr sinvoll bei diesem Thema www.rundfunkgebuehrenzahler.de

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Mal eine banale Frage:

Ist man laut Gesetz nicht zur Ummeldung nach spätestens 7 Tagen nach Umzug verpflichtet?

Wieso meldet man sich 3 Jahre rückwirkend an?

Liebe Grüsse

Sabrina

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hellraiser
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

@Sabrina

Richtig!

Ich bin innerhalb meines Ortes umgezogen und habe vergessen mich dabei um zu melden!
Und leider war ich zu ehrlich, tja so ist das mit der Ehrlichkeit, erst wegen ummeldeverzug Strafe gezahlt und nu kommt die GEZ!

Gruß
Ingo


-- Editiert von hellraiser am 17.06.2004 19:34:27

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

*lach*

Und da heisst es immer, Ehrlichkeit zahlt sich aus.
Tröste Dich, ich wär auch so ehrlich gewesen.

;-)

LG

Sabrina

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Die GEZ probiert zwar viel, aber Gebühren musst du erst zahlen, sobald du ein Gerät anmeldest. Das beste ist, auf ihre Schreiben überhaupt nicht zu reagieren. Du können vermuten, dass du ein Gerät hast, aber du bist nicht verpflichtet, diese Vermutung zu entkräftigen.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen