Einigungsgebühr bei Ratenzahlung?

12. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)
Einigungsgebühr bei Ratenzahlung?

Hallo,
in meinem Bekanntenkreis fragte mich heute jemand, was im Falle einer Kontopfändung zu tun wäre. Ich riet ihm, sich mit den fordernden Anwaälten auseinanderzusetzen. Er rief daraufhin dort an. Die Person am Telefon (Call-Center) war auch unmittelbar einverstanden, die Kontopfändung aufzuheben, wenn mein Bekannter xx,- Euro überweist (vom gepfändeten Konto ^^) und dann eben monatlich xx,- Euro bis die Forderung beglichen ist.
Am Rande erwähnte die Dame am Telefon, dass aufgrund der "Einigung" eine Gebühr in Höhe von 78,- Euro fällig wird, quasi eine "Einigungspauschale".
Meine Fragen:
Ist diese rechtens? Und ist an der Sache etwas faul, da das mit der Ratenzahlung doch sehr einfach ging?
VG und besten Dank im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.01.2010 14:09:59
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 33x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Stimmt !

Das Zauberwort heisst Einigungsgebühr und ist fällig wenn man sich auf eine Ratenzahlungsvereinbarung mit einem Anwalt einlässt!

Würde man diese Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher ausmachen wäre sie nicht fällig!

In deinem Fall bedeutet das Ratenzahlung + Gebühr oder halt Kontopfändung!

Ist also "leider" alles rechtens,

lg actrostom

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Gib doch mal mehr Info zur Forderung

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#4
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

@thehellion

Gib doch mal mehr Info zur Forderung ?

quote:
wenn mein Bekannter xx,- Euro überweist (vom gepfändeten Konto ^^)


An dem Punkt sind wir wohl leider schon vorbei .

lg actrostom



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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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