Hallo,
in meinem Bekanntenkreis fragte mich heute jemand, was im Falle einer Kontopfändung zu tun wäre. Ich riet ihm, sich mit den fordernden Anwaälten auseinanderzusetzen. Er rief daraufhin dort an. Die Person am Telefon (Call-Center) war auch unmittelbar einverstanden, die Kontopfändung aufzuheben, wenn mein Bekannter xx,- Euro überweist (vom gepfändeten Konto ^^) und dann eben monatlich xx,- Euro bis die Forderung beglichen ist.
Am Rande erwähnte die Dame am Telefon, dass aufgrund der "Einigung" eine Gebühr in Höhe von 78,- Euro fällig wird, quasi eine "Einigungspauschale".
Meine Fragen:
Ist diese rechtens? Und ist an der Sache etwas faul, da das mit der Ratenzahlung doch sehr einfach ging?
VG und besten Dank im Voraus.
-----------------
""
Einigungsgebühr bei Ratenzahlung?
12. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 12. Januar 2010 | 16:35
Von
Status: Beginner (101 Beiträge, 32x hilfreich)
Einigungsgebühr bei Ratenzahlung?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. Januar 2010 | 16:36
Von
Status: Beginner (76 Beiträge, 33x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 12. Januar 2010 | 19:52
Von
Status: Praktikant (718 Beiträge, 246x hilfreich)
Stimmt !
Das Zauberwort heisst Einigungsgebühr und ist fällig wenn man sich auf eine Ratenzahlungsvereinbarung mit einem Anwalt einlässt!
Würde man diese Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher ausmachen wäre sie nicht fällig!
In deinem Fall bedeutet das Ratenzahlung + Gebühr oder halt Kontopfändung!
Ist also "leider" alles rechtens,
lg actrostom
-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 12. Januar 2010 | 23:07
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Gib doch mal mehr Info zur Forderung
-----------------
""
#4
Antwort vom 13. Januar 2010 | 06:47
Von
Status: Praktikant (718 Beiträge, 246x hilfreich)
@thehellion
Gib doch mal mehr Info zur Forderung ?
quote:
wenn mein Bekannter xx,- Euro überweist (vom gepfändeten Konto ^^)
An dem Punkt sind wir wohl leider schon vorbei .
lg actrostom
-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
Und jetzt?
Schon
268.299
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
11 Antworten
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
Top Inkasso Themen
-
72 Antworten
-
33 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten