Hausfriedensbruch WICHTIG!!

9. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Tikon
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Hausfriedensbruch WICHTIG!!

Hallo Leute

Heute war ich mit 3 Freunden unterwegs
Einer ist auf die idee Gekommen in ein altes leer stehendes Alten Heim reinzugehen.Wir sind dann zu viert in das gebäude gegangen ein teil Des altenheims war umzäunt.Wir haben den nicht umzäunten eingang genommen
Nach dem wir uns ca 10 minuten im gebäude als dann auch die poliezi kam
und unsere Personalien aufgenommen haben und gesagt haben wir bekommen eine
anzeige wegen hausfriedensbruch...
Ich habe mich per Email beim besitzer des Altenheims entschuldigt.
Was kann uns passieren?
wir sind alle 4 Unter 18...

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)

bestehen irgendwelche Vorstrafen oder dergleichen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Hausfriedensbruch liegt vor, wenn in "umfriedetes" Besiutztum eingedrungen wird, d.h. das Besitztum muss in geeigneter Weise gegen unbefugtes Betreten gesichert sein, z.B. durch einen entsprechenden Zaun (ein "Betreten verboten"-Schild oder ein Zäunchen, dass die Grundstücksgrenze markiert, reicht nicht aus.)
Die Eigenschaft als befriedetes Grundstück entfällt aber nicht, wenn die Umfriedung schadhaft ist (Loch im Zaun). Bei Euch kommt es also auf die genauen Umstände des Einzelfalls an aber wahrscheinlich wird die Sache bei jugendlichen Ersttätern, die das Unrecht ihrer Tat eingesehen haben und dies bedauern, und wenn kein weiterer Vorwurf hinzukommt, wegen Geringfügigkeit eingestellt.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

so sehe ich das auch.... da wird im ergebnis wohl nichts bei aus kommen.



-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.01.2010 09:58:26
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 33x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tikon
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke schonmal für die antworten

Also soweit ich weiss
ist der der uns Das gebäude gezigt hat schon Bei der polzei bekannt ist
ein anderer freund hat 1 Vorstrafe
und mein anderer freund und ich haben kein Vorstraffen
Also zu dem Gebäude..
Es ist ein altes Altenheim das einsturz gefärdet ist
der zaun war nicht beschädigt nach ein paar metern hat der zaun aufeghört...
Also haben wir nichts zu befürchten?

-----------------
""

-- Editiert am 10.01.2010 14:17

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.01.2010 09:58:26
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 33x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tikon
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja ist schon klar Toni Tuner
Ich bin ausländer ist zwar keine entschudligung aber ich tu mein bestes.
Also nochmal
Der älteste meiner Freunde Hat uns Das gebäude gezeigt und ist auch schon oft mit der Polizei in verbindung geraten.
Der jüngste meiner Freunde ist bis jetzt nur 1 mal negativ bei der Polizei Bekannt.
Und Ein anderer Freund und ich Sind bis jetzt noch nie negativ in Erscheinung getreten.

lg Samir

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12312.01.2010 09:08:52
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Hi,

Antragsdelikt heißt, es muß eine Anzeige UND einen Strafantrag geben. Im übrigen wird die Polizei darüber mit Sicherheit keine telefonischen Auskünfte geben. Da könnte ja jeder anrufen und mal ein paar Infos über irgendein anhängiges Verfahren erfragen...

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12312.01.2010 09:08:52
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Der Eigentümer muß einen StrafANTRAG stellen. Die Anzeige kann jeder erstatten.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12312.01.2010 09:08:52
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Tikon
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Soo
Hallo nochmal
Also Jaein
Nur der älteste hat marihuana Konsumiert...
Wir anderen 3 Haben Kein bischen marihuana Geraucht..
wir haben auch nix Beschädigt...Wir waren 10 minuten in dem Altenheim Drinne
und dann ist auch schon die Polizei drinn gewesen und hat unsere Personalien aufgenommen..Wir haben keine Faxen gemacht und sind danach einfach Abgehauen.Ich habe mich bei dem Eigentümer Per email Entschudligt..

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

@ beobachter,

ich will niemand verunsichern, ich will Ihnen den Unterschied zwischen Anzeige und Strafantrag beibringen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12312.01.2010 09:08:52
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Tikon
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Danke Beobachter,

Sie sagten nur es kommt eine anzeige wegen Hausfriedensbruch...
Nein der älteste hat seine drogen weggeschmissen und wollte sie am späten abend wiederholen wir haben ihm aber davon abgeraten.
Sie haben keinen test vorgenommen!
Ja unsere personalien wurden alle aufgenommen..
Am anfang haben sie uns auch noch beschuldigt das wir feuer im haus gemacht hatten.Weil es dort Sehr nach rauch am stinken war, Der grund war das der Halbe 5 stock abgebrannt war..der ist schon seit ca 3 monaten so haben die Polizisten gesagt.Sie sind noch mit uns aus dem gebäude gegangen und dann sind wir auch abgehaun..Da sagten sie uns "Ihr bekommt eine anzeige wegen Hausfriedensbruch und beim nächsten mal kommt ihr mit aufs Revier".


lg Samir

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12312.01.2010 09:08:52
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Tikon
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Beobachter.

Na hoffentlich hören wir nix von denen..
Also ist das nur ein standart spruch?
Einer der Polizisten wollte und ja direkt mit aufs revier nehmen...
Naja hoffentlich wird da nix gemacht..

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

@Toni

quote:
Ein Gebäude ist schon von der Sache her umfriedet, da bedarf es natürlich keiner weiteren Kenntlichmachung mehr.

Das ist natürlich falsch, da nach der Sachverhaltsschilderung doch offensichtlich ist, dass es sich um ein Abriss- bzw. Baugrundstück handelt und eine Ruine bzw. ein Rohbau gerade nicht schon von der Sache her umfriedet ist.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12312.01.2010 09:08:52
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Tikon
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja
Ich habe morgen ein gespräch mit dem besitzer des Grundstückes...
Ich glaube der meint das ernst...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen