Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen

31. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
kühlschrank
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 20x hilfreich)
Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen

Hallo,
Ich hab folgendes Problem:
Ich wollte mir gerade ein Freeware-Program runterladen. Durch eingabe des Namens des Programms unter google.de bin ich auf die Seite Top-of-software gestoßen. Da ich dachte es handelt sich um einen kostenlosen Download, bin ich der Forderung einer Registrierung nachgekommen, jedoch mit fiktivem Namen und einer real existierenden Email-Adresse.
Nach der Konto-Freischaltung erschien plötzlich ein Fenster mit dem Hinweis, dass die Registrierung gleichbedeutend ist mit einem Vertragsabschluss über 24 Monate. Kostenfaktor: 96 Euro pro Jahr. Ich fühle mich übers Ohr gehauen und würde gerne wissen, wie ich am besten vorgehe.
Ist dieser Vetrag bindend? Soll ich Widerruf einlegen, obwohl ich einen fiktiven Namen verwendet habe? Laut einige Foren soll ich mögliche Schreiben etc. einfach ignorieren.
Vielen Dank im voraus

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185 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Laut einige Foren soll ich mögliche Schreiben etc. einfach ignorieren.



Die Foren, bzw die Nutzer dort, haben Recht!
Top-of-software.de ist der Nachfolger von Opendownload.de bzw softwaresammler.de

Du bist halt auf einen Abzocker reingefallen, der möglichst viele Registierungen mit unerwarteter Kostenangabe für komplett wertlose Dienstleistungen sammelt und hofft, dass sich möglichst viele Dumme finden, die dann zahlen, da sie sich von Schreiben wie denen von Anwalt Olaf Tank und Co. und den seltsamen Drohungen beeindrucken lassen.

Darüber berichtete auch schon das ZDF und es wurde schnell klar und auch Verbraucherschutzjuristen rieten dort dazu, schlichtweg die nichtamtlichen Schreiben zu ignorieren.
Schau dir das Video an:
http://anti-abzocke.blogspot.com/2009/02/opendownloadde-abzocke-das-zdf-magazin.html

Sofern es dich nicht beruhig, dass du jetzt auch im 50. Forum liest, dass man nicht zahlen sollte, wende dich an die Verbraucherzentrale und bekomme dort das selbe zur hören.


-- Editiert am 31.12.2009 02:23

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kühlschrank
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 20x hilfreich)

vielen dank für die antwort...
ich hatte die ganze zeit bedenken wegen den von mir falsch angegeben daten.
werde die einfach ignorieren

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

Keine Sorge!
Ich bin auch vor einige Tagen auf die Abzocker reingefallen.

Um deine falschen Angaben brauchst du dir keine Gedanken zu machen, auch wenn die Firma Antassia GmbH damit droht, dich anzuzeigen, wenn du gelogen hast...
Eine Lüge wird in Deutschland nicht und NIEMALS bestraft.
Einfach ignorieren!
ABER: Sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen SOLLTE, MUSST du diesen widerrufen, ansonsten können die tatsächlich etwas von dir einfordern, egal, ob berechtigt oder nicht.

LG

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Um deine falschen Angaben brauchst du dir keine Gedanken zu machen,


Richtig.

quote:
auch wenn die Firma Antassia GmbH damit droht, dich anzuzeigen, wenn du gelogen hast...


Richtig.
quote:


Eine Lüge wird in Deutschland nicht und NIEMALS bestraft.


Das stimmt so pauschal nicht. Eine Lüge is nicht immer straffrei, zB dann nicht, wenn sie der Absicht dient, andere zu täuschen und sich damit einen Vermögensvorteil zu verschaffen, denn dann wäre es Betrug.

Da bei Abofallen aber gewöhnlich die Nutzer den (versteckten) Preis übersehen haben, also gar keinen Kenntnis über die Kosten vorliegt und von einem Gratis-Angebot ausgegangen wird, dienst die Eingabe von Fake-Daten ja nicht dem Vorsatz der Bereicherung, womit kein Betrug vorliegt.
Davon abgesehen ist auch nicht davon auszugehen, dass eine solch unseriöse Firma, wie diese Internetabzocker, die oft nicht mal eine ladungsfähige Anschrift vorweisen können, wirklich Strafanzeige erstatten. Dieses ist, wie so ziemlich alles was die von sich lassen, heisse Luft.


quote:
Einfach ignorieren!


Richtig.
quote:


ABER: Sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen SOLLTE, MUSST du diesen widerrufen,


Richtig, bzw. widersprechen.
Es ist aber sehr, sehr aussergewöhnlich, dass Abzocker gerichtliche Mahnbescheide veranlassen, da diese Geld kosten und es die ganze Kalkulation bzgl. Drohkullisse der Abzocker sprengen würde.

Ein Brief kostet 55cent, Massensendungen noch weniger. Da rechnet sich das Drohen auch, wenn nur 10% so unschlau sind und zahlen. Die Kosten eines Mahnbescheides liegt dagegen im unteren zweistelligen Bereich.

-- Editiert am 05.01.2010 20:38

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
soulart
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo, ich bin ebenfalls auf die seite Top-of-software wegen des downloads des acrobat readers reingefallen, und dass mir als grafiker. nun muss ich sagen, dass die preisangabe leider nicht unten versteckt, sondern oben lesbar erscheint.

ich habe heute die aufforderung erhalten, den betrag von 96 € zu überweisen, mit dem hinweis, dass seit heute qusi, nach 14 tagen, das wiederrufsrecht abgelaufen sei. allerdings hatte ich dieses wiederrufsrecht nicht beim download des areaders gesendet bekommen.

die verbraucherzentrale riet mir nun, entgegemn den bei wiso und hier gesagten nichtreagieren (außer den gerichtlichen mahnbescheiden) doch den musterbrief zu benutzen.

frage: der musterbrief absenden, als einschreiben und dann nicht mehr reagieren oder, entgegen der auskunft der verbraucherzentrale, gar nicht reagieren...

wäre die preisangabe und die notwändigkeit des anklickens der agb nicht gegeben gewesen, würde ich ruhigen gewissens nicht reagieren, aber bei meinem fall war die preisangobe oben, wenn auch klein lesbar, auch wenn der hinweis kostenlos zunäch eher ins auge viel, und dann musste ich blödi ja auch noch die agb anklicken, sonst wäre die kostenlose software nicht downloadbar gewesen.


mfg

soulart





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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12318.01.2010 12:52:52
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
die verbraucherzentrale riet mir nun, entgegemn den bei wiso und hier gesagten nichtreagieren (außer den gerichtlichen mahnbescheiden) doch den musterbrief zu benutzen.

frage: der musterbrief absenden, als einschreiben und dann nicht mehr reagieren oder, entgegen der auskunft der verbraucherzentrale, gar nicht reagieren...


Nun, gewöhnlich ist es ja auch so, dass man ungewollten Verträgen als rei formalen Akt widerspricht, wenn es sich denn um eine seriöse Firma handelt.
Hier handelt es sich eine Abzockerfirma, die bestenfalls aus einem Briefkasten besteht und von der NIEMALS ein vernüftiger Satz in Folge eines Widerspruchs zurück kommt, sondern nur dumme Drohungen.
Oder denkst du, die Abzocker sagen auf deine Einwände, dass du ja vollkommen Recht hast und sie kein Geld mehr wollen?

Die Aussage von WISO ist auch von der Verbraucherzentrale, da der Herr Jurist bei der Verbraucherzentrale Hamburg ist.
Die Aussagen bei der Verbraucherzentrale die du bekommen hast, ist halt die Standartantwort, vermutlich von Beratern, die sich zwar rechtlich, aber in der Praxis nur am Rand mit diesen Abzockseiten auskennen.
Die sagen halt auf die Anfrage wenn jemand in einen vermeintlichen Vertrag gelockt wurde "Widersprechen Sie mit unseren Musterschreiben".


Du hast zwei Möglichkeiten:

- Mach gar nichts und es passiert nichts (abgesehen von Drohschreiben der Firma, evtl Inkasso bzw. deren Droh-Anwalt Olaf Tank)

- Schick das Musterschreiben der Verbraucherzentrale hin, niemand wird es dort lesen und es passiert nichts (abgesehen von Drohschreiben der Firma, evtl Inkasso bzw. deren Droh-Anwalt Olaf Tank)

Die Entscheidung liegt bei dir, das Wichtigste ist einfach, dass du nicht zahlst!
quote:

aber bei meinem fall war die preisangobe oben, wenn auch klein lesbar, auch wenn der hinweis kostenlos zunäch eher ins auge viel, und dann musste ich blödi ja auch noch die agb anklicken, sonst wäre die kostenlose software nicht downloadbar gewesen.


Die Preisangabe ist völlig unscheinbar irgendwo auf der Seite plaziert, zwischen mehreren deutlich auffälligeren Textblöcken...damit werden sie kein Gericht überzeugen können, aber dadrum geht es denen ja auch nicht weil sie niemals klagen werden, sondern einfach hoffen, dass sich genügend Dumme finden, die auf Grund der Drohschreiben "freiwillig" zahlen.

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-- Editiert am 11.01.2010 13:08

-- Editiert am 11.01.2010 13:20

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
soulart
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

thanks den antwortern für die infos. diese haben mir sehr geholfen.

mfg

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
malikimnetz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hello everybody..

I am also a victim of top of software, and don't know what to do! I would be very thankful for your information.
Meanwhile I have ignored the emails and stuff like that... I think its the better way! what do you suggest?

Best regards,


Malik

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

That will probably depend on the law in your home country - or are you a German resident?

But seeing that these companies refrain from legal action even in their home country, I doubt they will take the risk of taking this to court somewhere else...

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
malikimnetz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Jennifer

I live in Germany but am not a German.


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"Private person"

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
gentle1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bin leider Gottes auch kurz vor Weihnachten auf diese nette Pseudofirma
hereingefallen. Bisher habe ich natürlich nichts bezahlt und habe gestern auch prompt die 1. Mahnung erhalten. Na mal schauen wie diese Geschichte weitergeht.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
malikimnetz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Also ich habe auch einmal ein Rechnung bekommen und danach ein Mahnung ....also ich habe letzte woche alles zum Spam weitergelietet und diese sender BLOCKIERET. Ich will keine gedanken machen. Die leute sind nach meiner Meinung ABZOCKER!



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"Private person"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
panumi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
ich bin da wohl jetzt auch drauf reingefallen,
und habe eine rechnung, natürlich per e-mail geschickt bekommen.

ich weiss,
es wurde eigentlich schon tausend mal bestätigt, usw,
aber man macht sich ja doch nochmal gedanken..
und zwar, muss ich da jetzt wirklich nicht drauf reagieren?
auch wenn die mir mahnungen schicken sollten,
ihre drohungen und von ihrem angeblichen anwalt erzählen?
also einfach..ignore und gut ist?

danke für antwort.
und gute nacht.

ps. wie ist das, weil die schrieben, dass die meine ip hätten?

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
muss ich da jetzt wirklich nicht drauf reagieren?


Nein, musst du nicht...zum 1001ten mal...

quote:
auch wenn die mir mahnungen schicken sollten,


Nein, musst du nicht. Alles was von der "Firma", deren komischen Anwalt oder Inkassounternehmen kommt, kann in solchen Fällen ignoriert werden.
Nur wenn wirklich ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte, was sehr, sehr, sehr unwahrscheinlich ist, muss man fristgericht widersprechen.
Gerichtliche Mahnbescheide sind im Grund unverkennbar und kommen in einem gelben Umschlag vom zuständigen Gericht....also nicht von einem Anwalt, nicht von einem Inkasso, nicht von einer Firma und sagen nichts darüber aus, ob die Forderung gerechtfertigt ist.

quote:


ihre drohungen und von ihrem angeblichen anwalt erzählen?


Den Anwalt gibt es. Er heisst Olaf Tank und ist ja bestens bekannt.
Nur weil ein Anwalt schreibst, heisst das nicht, das die Forderungen berechtigt sind.
Diese Abzockanwälte nutzen halt die Bezeichnung "Anwalt", um auf die Opfer von Abofallen Druck auszuüben und um einen gewissen Prozentsatz zum Zahlen zu bewegen...
Auch Schreiben des Anwaltes können getrost in diesem Fall ignoriert werden.

quote:
also einfach..ignore und gut ist?

JA!
Und wenn du immer noch unsicher bist, geh zur Verbraucherzentrale
quote:

wie ist das, weil die schrieben, dass die meine ip hätten?


Ist ja schön, dass sie die haben, die können damit aber rein gar nichts anfangen und schon gar nicht, einen wirksamen Vertragsabschluss nachweisen.


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-- Editiert am 18.01.2010 08:26

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Bumblebee123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

bin in dieselbe Falle getappt. Muss bis morgen das erste Geld überweisen. Hab mich entschieden einen Wiederspruch zu senden.

Meine Frage: "Muss" ich es per post senden? Oder geht es auch per E-Mail - ist auch eine handgeschreibene Unterschrift drunter gesetzt worden.

gruß
bumblebee

4x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Meine Frage: "Muss" ich es per post senden? Oder geht es auch per E-Mail - ist auch eine handgeschreibene Unterschrift drunter gesetzt worden.


Mal abgesehen davon, dass es völlig unnötig ist, in solchen Fällen einen Widerspruch, bzw Widerruf zu senden, würde ich ihn per Mail senden.
Eine Unterschrift muss nicht drunter, macht der "Anbieter" ja im übrigen auch nicht. Auch ist das gängige Medium der Kommunikation der Mailversand, über den auch der Abzocker u.a. seine Rechnungen, Mahnungen verschickt.

Das einzige, was für ein Schreiben per Post sprechen könnte, wäre dass man den Versand belegen könnte, wenn man es per Einschreiben schickt. Mal abgesehen von den erhöhten Kosten ist hier das Problem, dass es auch nur den Versand belegen würde, also das irgendetwas an diese Adresse abgeschickt wurde. Somit kann evtl. gar das Versenden einer Mail beweissicherer sein, wenn es um den Inhalt geht.

Letztendlich wird aus einem nicht wirksamen Vertrag kein wirksamer, nur weil man nicht widerspricht. Sollte dagegen ein wirksamer Vertrag bestehen (was hier nicht der Fall ist) und der Anbieter würde drauf bestehen, würde dir kein Widerspruch etwas nützen.

Daher, schreib auf dem Wege, welchen du für richtig hälst...letztendlich wird das gleiche bei rauskommen...nämlich das weitere Mahungen kommen, die man schlichtweg aussitzen muss.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
meier_ni
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

auch ich bin nun auf Top-of-Software reingefallen.

Eine drohende E-Mail mit einer Rechnung über 96 Euro habe ich erhalten. Das ist echt eine Frechheit, dass man solchen Leuten nicht für immer das Handwerk legen kann.

Wenn ich nun nicht zahle und Inkassoschreiben kommen, können die mir dann einen Schufaeintrag verpassen?

Soll ich zum Anwalt gehen, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung habe?

LG
meier_ni



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-- Editiert am 21.01.2010 21:54

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Wenn ich nun nicht zahle und Inkassoschreiben kommen, können die mir dann einen Schufaeintrag verpassen?


Nein, alleine schon nicht, weil dieses nur Vertragspartner der SCHUFA Holding können, was diese Briefkastenfirma nicht ist.

quote:
Soll ich zum Anwalt gehen, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung habe?


Das musst du doch wissen.
Es ist prinzipiell unnötig, da man auch so die Sache einfach ignorieren kann. Wenn du dich aber nach einem Besuch beim Anwalt besser fühlst, oder dich gar gerichtlich gegen diese Forderungen wehren willst, dann mach das.
In diesem Fall solltest du dir aber einen Anwalt suchen, der Ahnung von diesen Sachen hat und nicht zum nächstbesten Anwalt in deiner Nähe rennen.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12317.06.2011 09:47:03
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Auch ich bin auf solch eine Site reingefallen. Es wird bereits zahlreich diskutiert und gewarnt. Und auch ich habe zu spät angefangen mir Gedanken zu machen und habe brav die erste Rechnung gezahlt… die zweite werde ich natürlich NICHT zahlen. Schön, dass man sich erst immer dann zur Recherche aufmacht, wenn es zu spät ist...

Nur eine Frage zu meiner Situation.

- meine Anmeldung war unter falschen Namen, falsche Adresse
- die Adresse an sich exisitert (weiß ich nicht genau)
- ich bin nicht minderjährig
- durch die Überweisung ist mein Name nun aber offengelegt
- Post dürfte ich nicht bekommen können, falsche Adresse angegeben, zudem eh’ umgezogen, kein öffentlicher Registereintrag zu meinem Namen

Ist es nun Anreiz genug, um seitens der "Anwälte" (Tank & Co.) erst Recht das Geld einzutreiben? Ich meine die Adresse lässt sich ja dann mittels des Namens, den Sie durch die Überweisung haben, im Rechtsfall herausfinden.

Ich weiß da jetzt echt nicht, auf was ich mich einstellen kann…
Danke im voraus.



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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Ist es nun Anreiz genug, um seitens der "Anwälte" (Tank & Co.) erst Recht das Geld einzutreiben? Ich meine die Adresse lässt sich ja dann mittels des Namens, den Sie durch die Überweisung haben, im Rechtsfall herausfinden.


"Anreiz das Geld einzutreiben" im Sinne von "Dumme finden, die sich einschüchtern lassen und zahlen, haben diese Herren wie Olaf Tank vermutlich immer.
Das sie versuchen die Gelder auch wirklich einzuklagen ist dabei sehr unwahrscheinlich, das sie kläglich scheitern würden.

quote:
Ich weiß da jetzt echt nicht, auf was ich mich einstellen kann…


Vermutlich dadrauf, dass nächstes Jahr weitere Schreiben kommen mit dem üblichen Humbug, dass du das erste Jahr gezahlt und damit den Vertrag anerkannt hättest. Dieses ist natürlich Schwachsinn, da bei der Zahlung aus Unwissenheit über die Unberechtigung der Forderungen aus einem unwirksamen kein wirksamer Vertrag wird.

Ich würde mir nicht so viele Gedanken machen, sondern einfach nicht ein zweites Mal so blöd sein und zahlen.
Es gibt mitlerweile auch Verbraucher, die über einen Anwalt sich das gezahlte Geld zurückholten, als die Rechnung über das zweite Jahr kam. Sie mussten nicht mal vor Gericht ziehen. Da der Anbieter natürlich wusste, wie das für ihn ausgeht, zahlte er "freiwillig" den gezahlten Betrag zurück und sah von weiteren Forderungen fürs zweite "Vertragsjahr" ab...



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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
DaRules
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich bin sicher nicht der Computerspezi aber dennoch ist es mir bis jetzt noch nie passiert, egal ob Softwaredownload oder Routenplaner, daß ich auf so einer Seite gelandet bin. Wie macht ihr das????? Was für kostenlose Software sucht ihr da bei google????

1.Selbstversuch :o)
Ich habe mal "adobe reader download" eingegeben, aber die ersten 5 Seiten verweisen mich direkt zu adobe oder auf Seiten von chip, winload etc. Und da ist der reader wirklich kostenlos zu erhalten. Ich habe nicht einen Eintrag von t-o-s gesichtet....

2.Selbstversuch
Ich bin mal direkt zu t-o-s gegangen, einen Hinweis auf irgendwelche Kosten habe ich auf den ersten Blick nicht gesehen.
Auf der Startseite ganz oben wird openoffice angeboten. Zweimal auf "downloadlink" geklickt, und ich erblicke direkt in Augenhöhe in der Mitte der Seite die Möglichkeit für den Login oder aber für die Registrierung:

[color=blue]Als registrierter Benutzer bei top-of-software.de, erhalten Sie Zugriff auf redaktionell aufbereitete Inhalte zum Thema Software. Wir erarbeiten regelmäßig Verweise auf neue Programme.

Mit Ihrer Registrierung werden Sie Mitglied. Für diese Mitgliedschaft entstehen Ihnen Kosten in Höhe von 96,00 Euro incl. MwSt pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro), Vertragslaufzeit 2 Jahre, damit Kosten von insgesamt 192,00 Euro.

bla, bla bla[/color]

Ich will hier keine Lanze für t-o-s brechen, aber wo und wie kann man hier die Preisangabe übersehen?? Unter ner richtigen Abzocke verstehe ich was anderes.


-----------------
"<a href="http://DaRules.hat-gar-keine-homepage.de">www.DaRules.de</a>"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Ich will hier keine Lanze für t-o-s brechen, aber wo und wie kann man hier die Preisangabe übersehen?? Unter ner richtigen Abzocke verstehe ich was anderes.


Dazu kann jeder gerne seine Meinung haben.
Fakt ist aber,
- dass du ja nun gezielt nach solchen Seiten und somit auch nach der Preisklauseln suchtest. Natürlich findet man die dann, wenn man die Seiten ansurft um sie als Abzockseite zu identifizieren.
Der normale Nutzer sucht aber nicht gezielt dannach, geht auch nicht von Kostenpflicht bei FREEware aus, welche in einem anderen, höher platzierten Textblock nochmal ausdrücklich als kostenlos beschrieben wird, um dem Nutzer Kostenlosigkeit des Angebotes zu suggerieren:
[color=blue]
quote:
Lizenz Freeware
Freeware ist Software, die vom Urheber zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt wird
[/color]

- es auf der Seite eine Menge in Fettschrift verfassten Text mit banalen Inhalten gibt, während relevante Informationen wie eben der Preis hellblau auf weisslich-hellblau sehr unscheinbar ist.

- dass solche Anbieter es weder drauf anlegen, die Forderungen einzuklagen und wenn sich mal der Nutzer gerichtlich gegen diese Mahnungen wehrt, diese Anbieter immer sehr alt aussehen.

Also, jeder soll drüber denken was er möchte, man kann dennoch nur dringend dazu raten, sich nicht einschüchtern zu lassen und auf keinen Fall zu zahlen.

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" "


-- Editiert am 26.01.2010 16:49

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Yourself86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo miteinander.

Nachdem ich Anfang Dezember auf softwaresammler.de reingefallen bin, mich aber informiert und für die "nicht reagieren"-Methode entschieden habe, hat es jetzt leider auch meine Freundin geschafft auf top-of-software.de reinzufallen. Da ich mich damals, wie gesagt, über das Thema informiert hatte, wusste ich sofort, dass sie auch auf diese bzw. eine ähnliche Abzocke reingefallen sein musste, als sie mir davon erzählte.
Unglücklicherweise ist meine Freundin manchmal etwas zu gutgläubig und wenn ihr mit einer Rechnung und Vollzug gedroht wird, dann überlegt sie nicht lange.

Langer Rede, kurzer Sinn: sie hat die Überweisung heute eingeworfen.

Welche Optionen hat sie jetzt, das Geld wieder zurück zu erhalten? Direkt den Anwalt einschalten oder reicht es, bei der Bank morgen früh eine Rückbuchung zu beantragen?

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Welche Optionen hat sie jetzt, das Geld wieder zurück zu erhalten? Direkt den Anwalt einschalten oder reicht es, bei der Bank morgen früh eine Rückbuchung zu beantragen?


Eine Rückbuchung ist nicht möglich. Das würde nur gehen, wenn Geld vom Konto abgebucht wird, nicht wenn man es selber überweist.
Evtl. könnte man noch versuchen, dass man sich UMGEHEND mit der Bank in Verbindung setzt, dass sie, sofern die Überweisung noch nicht vollzogen wurde und noch dort im Briefkasten liegt, diese nicht duchführen.
Also am besten gleich morgen bei Öffnung der Bank dort auf der Matte stehen oder telefonisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt Kontakt aufnehmen.

Ansonsten gibt es nur die Möglichkeit durch einen Anwalt, bzw zur Not auf dem Klageweg das Geld zurückzuholen. Falls du das vor hast, gibt es einige Anwälte, die schon viele Opfer von Abofallen vertreten haben, zB dieser. Man sollte sich dann an einen wenden, der sich mit sowas auskennt.

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" "

-- Editiert am 26.01.2010 23:32

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12317.06.2011 09:47:03
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Evtl. könnte man noch versuchen, dass man sich UMGEHEND mit der Bank in Verbindung setzt, dass sie, sofern die Überweisung noch nicht vollzogen wurde und noch dort im Briefkasten liegt, diese nicht duchführen.


Richtig. Das ist die einzige Chance. Tja, nur ist es mit der Bank so eine Geschichte. Ich habe es auch umgehend versucht. Meine Bank hat sich für mich mächtig ins Zeug gelegt, da man mein Anliegen nachvollziehen konnte... und zumal ich durch "gewisse Umstände" ziemlich nah dran bin. leider war es zu spät und das Geld wurde bereits an die Bank des Zielempfängers angewiesen.

Interessanter Weise scheinen Herr Varin und Co. von dieser Seite aber Rückendeckung zu bekommen. Eine große in Süddeutschland ansässige Bank hat schon vor geraumer Zeit eine BdB-Meldung intern verkündet, die auf etwaige kriminelle Machenschaften des Kontoinhabers deuten. Dennoch scheint man nicht in der Lage zu sein (oder möchte es nicht?) das profitable Konto schließen zu lassen... bringt ja immerhin was ein. Telefonische Anfragen an "Zuständige Bearbeiter" und Geschäftsführung stießen seitens privater und geschäftlicher Versuche auf Ablehnung.

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2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
DaRules
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 20x hilfreich)

@seba79

Nur dass ich nicht falsch verstanden werde:
Ich will hier nicht für diese "Abzocker" eintreten.

Nur manchmal erscheint es mir so, dass einige Leute es sich doch recht einfach machen, um nicht zu sagen "Rechner an, Hirn aus".

- wie schon geschrieben, es wäre mal interessant zu wissen, nach was für Software der geneigte User sucht, um auf solchen Seiten zu landen.
Denn Fakt ist:
Ich habe bei der Suche nach so etwas banalen wie dem adobe reader auf den ersten 5 Trefferseiten von google keinen Eintrag von t-o-s oder ähnliches gefunden

quote:
"...es auf der Seite eine Menge in Fettschrift verfassten Text mit banalen Inhalten gibt, während relevante Informationen wie eben der Preis hellblau auf weisslich-hellblau sehr unscheinbar ist..."

- da musst Du mal etwas an Deiner Bildschirmauflösung ändern :o)
Nee, im Ernst, die fette, bunte Schrift ist am Seitenrand, in der Mitte der Seite steht der wichtige Text (zumindest bei mir) in gut lesbarer dunkelblauer Schrift auf weiß-bläulichem Hintergrund. Und da fällt mir das erste mal der Preis ins Auge...

- in gleich großer (oder kleiner) Schrift und noch dazu rot folgt die Weiterleitung zur Registrierung. Und auch auf dieser Seite steht gut lesbar nochmals die Preisinformation.

Aber jetzt bitte nicht hauen... :o)

Ich halte nix, aber auch gar nix von solchen Seiten, aber solche Meldungen wie:
"Ich bin auf diese Seite hereingefallen..." lassen mich doch etwas verwundern.
Denn ich hatte erwartet, das auf dieser Seite die Preisangabe fehlt bzw. in Arial 5 in hellgrau unten links erscheint.


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"<a href="http://DaRules.hat-gar-keine-homepage.de">www.DaRules.de</a>"

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

Nicht vergessen, daß es Seiten gibt, die dem Nutzer einen anderen Inhalt anzeigen, wenn er über eine Suchmaschine kommt.

Immerhin ist auffällig, daß fast alle Abzock-Opfer sowas schreiben wie "habe bei Google nach ... gesucht" und niemand "bin über eine Empfehlung auf www.zock-mich-ab.xy gekommen".

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
piper15
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ja, auch ich bin heute auf T-o-S hereingefallen. War auf der suche nach kostenlosen Filmen im Internet. Mir fehlte aber noch ein bestimmter Movie-Player. Nach Eingabe meiner Daten und der anschließenden Bestätigung der Registrierungsmail loggte ich mich mit den Daten die ich von T-o-S bekommen habe ein. Erst hier habe ich gelesen das ich mit der Anmeldung einen 2 Jahresvertrag, von jährlich 96 Euro abgeschlossen habe.
Per E-mail widerruf ich sofort die Anmeldung. Nach ca 30 Minuten wurde dies auch prompt bestätigt. Hier der Text:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

"Ihren Widerruf haben wir erhalten und bedauern, dass Sie unseren Service nicht weiter nutzen möchten.
Sollten Sie zwischenzeitlich eine Rechnung erhalten haben, können Sie diese als gegenstandslos betrachten"

Also es geht auch anders, hoffe für alle das es keine weiteren Schwierigkeiten mehr gibt.
Werde in Zukunft bei allen was "kostenlos" ist äusserst vorsichtig sein!

Grüße
piper15

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Nur dass ich nicht falsch verstanden werde:
Ich will hier nicht für diese "Abzocker" eintreten.


Das würde ich dir auch nie unterstellen, auch wenn ich deinen Ansicht nicht teile.
quote:


Ich habe bei der Suche nach so etwas banalen wie dem adobe reader auf den ersten 5 Trefferseiten von google keinen Eintrag von t-o-s oder ähnliches gefunden


Die Seiten werden per Google-Ads beworben, erscheinen somit als erste "Suchergebnisse" ganz oben. Die Leute rechnen nicht damit, dass es sich nicht um Suchergebnisse handelt oder sind der Ansicht, dass es ja nicht unseriös sein muss, sofern Google es bewirbt.

Du hast aber Recht, dass Google offensichtlich etwas aufgeräumt hat. Unter Suchbegriffen wie Acrobat Reader finde ich auch nichts mehr, aber such mal nach Open office, da findest du zumindest noch eine Anzeige. Bis vor weniger Tagen waren es 5-8 Abzockeranzeigen.
quote:

da musst Du mal etwas an Deiner Bildschirmauflösung ändern :o)
Nee, im Ernst, die fette, bunte Schrift ist am Seitenrand, in der Mitte der Seite steht der wichtige Text (zumindest bei mir) in gut lesbarer dunkelblauer Schrift auf weiß-bläulichem Hintergrund. Und da fällt mir das erste mal der Preis ins Auge...


Auf welche (Unter-)Seite bezieht sich deine Wertung?
Bei mir steht die Preisklausel auf weisslichblauen Hintergrund in hellblauer Schrift in einer Grösse, dass ich sie zwar lesen kann, andere die auch nur leichte Sehschwächen haben, können sie vermutlich schon nicht mehr lesen. EIne deutliche Preisangabe, wie sie der Gesetzgeber verlangt, ist nun wirklich was anderes...
Fettgedruckt sind dafür andere, bedeutungslose Sätze auf die dann die Aufmerksam der Nutzer gelenkt wird.

quote:
Denn ich hatte erwartet, das auf dieser Seite die Preisangabe fehlt bzw. in Arial 5 in hellgrau unten links erscheint.


Auf einigen Unter-Seiten solcher Abzockseiten "fehlt" die Preisangabe ganz. Da teilweise die Preisangabe, statt in Textform, in einer hochauflösenden Grafik verfasst wird, diese bei vielen Nutzern somit nicht angezeigt wird, der Nutzer diese also gar nicht hätte sehen können.

-- Editiert am 27.01.2010 21:08

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