Wieviel Unterhalt steht mir zu?

25. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Leonie82
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 2x hilfreich)
Wieviel Unterhalt steht mir zu?

Hallo,

ich habe eine 4-jährige Tochter und bin nicht mehr mit ihrem Vater zusammen. Anfangs hatte er 345 DM Unterhalt gezahlt, dann wurden daraus 176,40 Euro und dann kam ein Bescheid, dass er laut Düsseldorfer Tabelle 199,00 Euro zahlen muss. Da wir uns noch gut verstehen, habe ich gesagt, dass wir es bei den 176,40 Euro belassen. Soweit so gut, nun ist er aber mit seiner Freundin, die 2 Kinder hat (eines davon ist sein leibliches Kind und eins brachte sie in die Beziehung schon mit) zusammen gezogen und sie bekommt deswegen keine Sozialhilfe und kein Wohngeld mehr. Sie ist arbeitslos, ihre Kinder sind 2 und 5 und er arbeitet, verdient ca. 1300 Euro netto und muss alles allein zahlen. Jetzt hat er angeblich vom Jugendamt prüfen lassen, wie viel Unterhalt er für meine Tochter zahlen muss und dabei kam heraus, dass er unterm Existensminimum lebt und ich von der Unterhaltsvorschusskasse Unterhalt bekommen könne. Er sagte, dass ich von dort mtl. 120 Euro bekommen würde, er das aber irgendwann zzgl. Zinsen an den Landkreis zurück zahlen müsse. Daraufhin bot er mir an, dass ich die 120 Euro auch von ihm bekommen könne, damit er beim Landkreis keine Schulden macht. Ich habe erstmal zugestimmt aus Angst gar keinen Unterhalt zu bekommen. Da die Firma in der ich angestellt war Insolvenz angemeldet hat, bin ich nun arbeitslos und bin auf dieses Geld mehr als angewiesen. Stehen mir wirklich nur diese 120 Euro zu? Für rasche Antwort wäre ich dankbar!

Gruß Leonie

-----------------
"Ich bin alles Andere als unfair, aber abzocken lass ich mich nicht!"

-- Editiert von Leonie82 am 25.05.2004 15:33:37

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

> Stehen mir wirklich nur diese 120 Euro zu? Für rasche Antwort wäre ich dankbar!

Also Ihnen persönlich steht GAR NICHTS zu,
da Sie offenbar nicht verheiratet waren
und 3 Jahre möglicher Betreuungsunterhalt nach der Geburt schon vorbei sind.

Nur Ihrem Kind steht Unterhalt zu!

> Daraufhin bot er mir an, dass ich die 120 Euro auch von ihm bekommen könne, damit er beim Landkreis keine Schulden macht.

Sie meinen wohl beim Sozialamt.

Da werden Sie über's Ohr gehauen!
Mit 120€ würde ich mich an Ihrer
Stelle nicht abspeisen lassen, das
ist viel zu wenig. Außerdem könnte
es ihm ja bald auch wieder besser
gehen und er könnte dann seine
Schulden abzahlen.

Eigentlich dürfen Sie im Namen
Ihres Kindes gar nicht so grqßzügig
sein und auf den größten Teil verzichten.
Bedenken Sie: es steht Ihrem Kind zu !
Und wenn Sie wirklich weniger für die
täglichen Belange des Kinds brauchen
dann legen Sie ihm eben ein Sparbuch
an. Wenn Sie aber derart krass
auf Unterhalt verzichten betrügen Sie
damit das Kind!

Wenn der Vater nicht bezahlen kann,
dann müssen eben Opa& Oma
ran ( auch bei nichtehelichen Kindern,
erst jüngst vom BGH entschieden ).



1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Ich nehme mal an, dass sein zweites Kind jünger als dein Kind ist, somit hat er Unterhalt für 2 Kinder der 1. Altersgruppe der Düsseldorfer Tabelle zu leisten.
Das andere Kind seiner neuen Freundin geht ihn faktisch "nichts an".
Wenn sein zweites Kind noch keine 3 Jahre alt ist, dann müßte er eigentlich auch seiner Freundin Betreuungsunterhalt zahlen. Der Kindesunterhalt geht jedoch erstmal vor.

Nach der Formel in den Anmerkungen der Düsseldorfer Tabelle darf sich der Mann anteilig Kindergeld anrechnen lassen. Dies führt dazu, dass er bis zu einem Nettoeinkommen bis zu 2.100 € immer 192 € pro Kind bezahlen muss:
1.Gruppe: 199 € - 7€ Kindergeldanrechnung
2.Gruppe: 213 € - 21€ Kindergeldanrechnung
etc.

Wenn man von seinem Einkommen (1.300) nun zwei mal den Kindesunterhalt abzieht, dann verbleiben ihm 916 €. Dies liegt oberhalb des Selbstbehaltes von 840 €.

Fazit: Er ist durchaus in der Lage bei diesem Einkommen für den Mindestunterhalt der beiden Kinder voll aufzukommen. Dir stehen 192 € zu. Gehe nicht auf dieses "Angebot" ein. Wenn er sich querstellt, dann gehe zum Jugendamt, notfalls beantrage dort eine "Beistandschaft".

Aufwachen: nach Abzug des Unterhaltes für dein Kind hat die neue Familie immer noch über 1.100 € + 300 € Kindergeld + Unterhalt für das andere Kind der Freundin zur Verfügung. Dies ist mehr als manch anderer bekommt...deshalb gibts auch keine Sozialhilfe mehr (wenn die beiden unter einem Dach leben).



-- Editiert von peron30 am 25.05.2004 15:59:58

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leonie82
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Infos! Dann werde ich mich jetzt wohl oder übel doch mal ans Jugendamt wenden. Das wollte ich eigentlich umgehen, weil ich mit ihm ja gut auskomme. Die Beiden haben zwei Autos, rauchen beide wie die Löcher und gehen jedes Wochenende weg. Da seh ich echt nicht ein, dass die dazu das Geld meines Kindes verballern.
Liebe Grüße Leonie

-----------------
"Ich bin alles Andere als unfair, aber abzocken lass ich mich nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Leonie82
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich hatte beim Jugendamt schon einmal eine Beistandschaft, da ich 16 war als meine Tochter zur Welt kam. Seit meinem 18. LJ läuft das aber alles ohne das Jugendamt. Es lief ja auch gut als mein Ex und seine Freundin noch nicht offiziell zusammen gewohnt haben. Sein Sohn, den er mit ihr hat, ist 2 und für den anderen bekommt sie soweit ich weiß keinen Unterhalt von ihrem Ex. Man, das ist ja alles doof irgendwie. Ich wollte das ohne das Jugendamt mit ihm klären, aber das wird jetzt ja leider nichts mehr. :-(

-----------------
"Ich bin alles Andere als unfair, aber abzocken lass ich mich nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
ob seine Freundin Unterhalt für ihren Sohn bekommt oder nicht, ist erst einmal egal. Tut mir ja auch leid für die beiden, aber da muss sie sich drum kümmern.
Sie bekommt keine Sozialhilfe, da dort die Unterhaltszahlungen deines Ex erst einmal nicht anerkannt werden. Wohngeldberechtigt sind sie in jedem Falle. Lasst den Unterhalt beim Jugendamt titulieren. Dann kann seine Freundin zum Sozialamt gehen und nachweisen, dass er nicht in der Lage ist, sie noch groß zu unterstützen. Somit kann eine Einzelberechnung erfolgen ( Könnte im übrigen auch jetzt schon... sie muss denen nur auf die Füße treten und er muss unterschreiben, dass er sie nicht unterstützen kann/will )
Wenn er sich wirklich erkundigt hat, wieviel er künftig zahlen muss und diese Infos vom Jugendamt bekommen hat, kann etwas nicht stimmen. Bei 1300 EU kann er den vollen Kindesunterhalt zahlen. Seine Freundin ist lediglich nachrangig unterhaltsberechtigt, da die beiden nicht verheiratet sind. Warum hast du Scheu davor, zum Jugendamt zu gehen? Dein Ex war doch auch dort!! Lass dich beraten.... dann könnt ihr immer noch eine individuelle Vereinbarung treffen.

@Alberto,
die 120 EU Schulden macht er nicht beim Sozialamt, sondern beim Jugendamt !

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Leonie82
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

habe heute beim Jugendamt angerufen. Dort hat man mir gesagt, dass mir bzw. meiner Tochter 193 Euro mtl. zustehen. Zudem haben sie mir dort gesagt, dass er seiner Freundin gegenüber nicht zu Unterhalt verpflichtet ist, da sie nicht verheiratet sind.

Da er viel arbeitet und seine Freundin mich förmlich hasst, obwohl ich ihr nie etwas getan habe (scheínt Eifersucht zu sein), ist der Vater meiner Tochter für mich sehr schlecht zu erreichen. Aus dem Grunde habe ich mit seiner Mutter und seiner Großmutter gesprochen.

Seine Großmutter ist auch der Meinung, dass er für seine Tochter den Unterhalt zahlen soll, der ihr zu steht. Sie warf auch ein, dass es nicht in Ordnung sei, dass seine Freundin ein Auto hat.

Seine Mutter meinte allerdings, dass er und seine Freundin in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und er für ihren Lebensunterhalt aufkommen muss und es deswegen in Ordnung ist, dass er nur 120 Euro zahlt.

Mir fällt gerade ein, dass er ganz bestimmt Schulden hat. Ich weiß allerdings nicht wo und was vorrangig ist. Also sein Lohn wird nicht gepfändet, habe mal eine Lohnabrechnung gesehen von der ich auch weiß was er verdient.

Hat das einen Einfluss auf die Höhe des Unterhalts? Laut dem Vater meiner Tochter war er ja beim JA und dort haben sie ihm wohl gesagt, dass seine Freundin kein Wohngeld und keine Sozialhilfe bekommt und dass er für sie aufkommen muss und deshalb eigentlich keinen Unterhalt zahlen kann und ich Anspruch auf Unterhaltsvorschuss habe.

Meiner Meinung nach stinkt das.
Was sagt ihr dazu?

Lieben Gruß Leonie

-----------------
"Ich bin alles Andere als unfair, aber abzocken lass ich mich nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ben A
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

ich habe eine Frage.
mein EX freundin (Arbeeitslos) bekommt ein Kind von mir, wieviel muss ich ich für Sie und für das Kind zahlen (ich verdiene ca 2000 Euro netto)

muss ich für mein EX zahlen?

Gruss

Ben A

-----------------
"Elyes"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi, Ben A!

Klar, bekommen Beide Unterhalt.
Die Kindmutter (KM) erhält Betreuungsunterhalt (BU) und das Kind erhält Kindesunterhalt (KU).

Die Höhe des Unterhalts richtet sich, wie du schon erkannt hast, nach deinem Einkommen.

Es zählt dein Netto- Jahreseinkommen, wenn du angestellt beschäftigt bist.
Steuererstattungen gehen oben drauf, auch sonstige Einkommen aus Vermögen.

Jetzt kannst du dein Einkommen nochmals um anrechenbare Beträge bereinigen.
Berufsbedingte Aufwendungen, je nach Höhe voll oder anteilig.
Beiträge zur Altersvorsorge und evtl. noch mehr.

Bitte lies mal hier weiter:

http://www.scheidung-online.de/

Ist zwar nicht ganz aktuell, aber grundsätzlich eine Hilfe.

Dein endgültig bereinigtes Einkommen dient nun als Grundlage der Berechnung.
1.) KU , Selbstbehalt (SB = 900EUR)
2.) BU , Selbstbehalt (SB = 1000EUR)

Solltst du dann noch Fagen haben, her damit!

Lieben Gruß!




0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

258€ für das Kind ,sofern du keine anderen Unterhaltspflichtigen Kinder hast ,deine Ex hat einen Anspruch von 680€ (?nicht ganz sicher?)minus Erziehungsgeld .
Wieviel bekommt deine Ex ,dann kann man sich das besser umrechnen .
Du hast ihr gegenüber einen Selbstbehalt von 1000€ ,gegenüber deinem Kind 900€ .
Betreuungsunterhalt bezahlst du 3Jahre ,Kindesunterhalt 18 -ca. 25 Jahre +/-Null .
LG

Bin mal wieder zu langsam heute :grins:

-- Editiert von dori23 am 27.01.2008 12:37:17

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi, Dori!

Du bist in deiner rognose ja wieder super optimistisch! :grins:

Wer sagt denn, dass es bei den drei Jahren für die Lady bliebe?

Wirst mal sehen, wie erfinderisch die Damen noch werden und wie viele Kinder plötzlich einer intensiveren Betreuung bedürfen werden.;)

Liebsten Gruß!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@ARTiger
Hab mal kurz auf deinen Link geschaut ,
bei *Der Unterhaltsbedarf der Mutter* sind ja noch DM angaben ?Das is ja nu schon laaaange vorbei .
Warum aktualliesieren die das nicht ?
Kennst du noch eine aktuellere Scheidungs-online Seite ? Ich frage im eigenem Interesse ,nich das ich mich scheiden lassen wollte ,nur neugier ,man muss sich ja auf dem Laufenden halten :grins:
LG

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@ARTiger
Ich vertraue in dem Fall auf den fähigen Ra ,den sich der KV in dem Fall nimmt ,hoffentlich ;)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

@Dori!

Vielleicht sollte ich da mal ne Mail hin schreiben, dass die ihre ansonsten gute Seite mal wieder aktualisieren.
Die DM-Beträge sind schon peinlich, aber in der Sache hatte sich an den entsprechenden Stellen wohl auch bisher nichts geändert.

Fähige RA?

Na, da musste aber auch schon nach suchen und Glück haben.
Du willst doch etwa von der armen KM nicht erwarten, dass diese nach den strapaziösen drei Jahren und vorausgegangener Arbeitslosigkeit sogleich wieder voll einsteigen muss :???:

Dori, ich bin entsetzt! :schock:

;)


0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Danke haselstrauch ,
da waren auch wieder der 770€ Anspruch der Mutter ,nicht 680€ wie ich grad schrieb !

An so was habe ich gedacht ,als ich nach einem aktuellem Link suchte :)

LG

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Na, nun sitzen ja bald alle endlich wieder ausgeschlafen im Forum!

@Hasel:
Danke, für den Link!

@Dori:

Guckst du auch hier:

http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/index.html

oder gleich noch etwas konkreter:

http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/unterhalt/content_04.html

@Ben A:

Es ist in der Tat so, dass eine sofortige vollzeitige Arbeit der KM nicht ohne Weiteres und Übergang zugemutet wird.
An dieser Stelle hat die Unterhaltsrechtsreform für die Väter nichtehelicher Kinder nachteilige Auswirkungen.
Die Begründung liegt in der Gleichbehandlung der Kinder, ergo darf jetzt auch die Mutter eines unehelichen Kindes etwas länger am Tropf des KV hängen bleiben.

Trotzdem wünsche ich dir eine ergiebige Vaterschaft!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@Tiger ;)
Ja ,jetzt sitzen wieder alle hier rum ,und wissen nix zu schreiben .
Irgendwie ist hier in letzter Zeit wenig los !
Was ist ?Hat keiner Lust sich gepflegt scheiden zu lassen mit allem drum und dran ? :(
*scherz* ;)

Ich geh jetzt zu meiner Omi ,damit sie ihre Urenkelinnen mal wieder sieht .
Euch noch einen schönen Sonntag ,vieleicht liest man sich heut abend noch :)

LG

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen