Hallo
Wie sieht es aus, wenn man in der Schweiz lebt und arbeitet, in Deutschland aber eine Privat-Insolvenz läuft?
Wird dann der pfändbare Teil des Nettogehaltes nach der deutschen Pfändungstabelle berechnet oder gelten die Richtlinien der Schweiz?
Ich bedanke mich für Eure Antworten schon mal vorab.
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leben u. arbeiten in CH, P-Insolvenz in DE
9. Dezember 2009
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Frage vom 9. Dezember 2009 | 19:01
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
leben u. arbeiten in CH, P-Insolvenz in DE
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#1
Antwort vom 14. Juni 2010 | 19:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Es wird die deutsche Pfändungstabelle angewendet. Man muss jedesmal umrechnen von CHF in Euro. Nicht die Kosten wie Krankenversicherung vergessen zu berücksichtigen. Diese muss man in CH ja privat bezahlen.
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