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Betriebskostenrückzahlung anrechnung bei ALG 2?

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>Betriebskostenrückzahlung anrechnung bei ALG 2?

desweiteren ham die das auf dem bogen auch meinem kind der erst am 30.3.09 geboren wurde angerechnet das is doch ein witz


hast du ICQ oder Skype ?

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von Horstmtl am 09.11.2009 18:38
Status: Senior (103 Beiträge)
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>Betriebskostenrückzahlung anrechnung bei ALG 2?
@Horstmtl:

quote:
Woberi ich ja die bedarfsgemeinschaft vertrete

Aber noch nich im Jahr 2008. Da seit Ihr noch gar keine BG gewesen.

quote:
desweiteren ham die das auf dem bogen auch meinem kind der erst am 30.3.09 geboren wurde angerechnet

Von welchem Bogen sprichst Du denn da jetzt?

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"


von AxelK am 09.11.2009 19:01
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>Betriebskostenrückzahlung anrechnung bei ALG 2?
also auf dem anhörungsbogen wo ich das reinschreiben soll steht nur mein name drauf und auf dem zettel wo uns das vorgewurfen wird stehen beide namen drauf meiner und meiner freundin als adresse und dort wo das uns vorgeworfen wird steht mein sohn mit drauf das dem diese besagten 151 euro mit angerechnet werden

2008 war ja nur meine freundin und ihre tochter (5)in der wohnung

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von Horstmtl am 09.11.2009 19:06
Status: Senior (103 Beiträge)
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>Betriebskostenrückzahlung anrechnung bei ALG 2?
hab ma was verfasst :


Anhörung zum Aktenzeichen 1700.5.3219 ( Betriebskostenabrechnung 2008)


Die vermutete Überzahlung wird bestritten. Die Erstattung der Betriebskosten betrifft die Wohnung ----------. Im fraglichen Zeitraum vom 01.01. - 31.12.2008 habe ich noch unter der Anschrift -----------gewohnt, so dass hier keine Überzahlung der Unterkunftskosten an mich erfolgt sein kann.

Eine Anrechnung als Einkommen kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die Betriebskosten eindeutig den Kosten der Unterkunft zuzuordnen sind. Ein Rückforderungsanspruch besteht somit nicht. Aus selbem Grunde wird selbstverständlich auch einer Aufrechnung mit zukünftigen Leistungen ausdrücklich widersprochen.

Desweiteren wird eine Anrechnung auf meinen Sohn Lenny widersprochen der am 30.3.09 geboren wurde !
Zum Zeitpunkt des Zeitraumes 1.1.08-31.12.08 war mein Sohn noch nicht geboren !
Somit kann auch ihm kein Einkommen aus der Betriebskostenabrechnung angerechnet werden da dies nicht als Einkommen gilt!


Mit freundlichen Grüßen ----- 9.11.09



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von Horstmtl am 09.11.2009 19:08
Status: Senior (103 Beiträge)
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>Betriebskostenrückzahlung anrechnung bei ALG 2?
ach kurios ist ausserdem das die betriebskosten der tochter meiner freundin nicht angerechnet wurden die bekommt nämlich seit diesem jahr wohngeld warum auch immer hatte das bga so entschieden
und sie is ja im september 09 nicht in der BG gewesen als das überwiesen wurde das alles rechnen die ja dieses jahr september an da wir das da bekommen ham halt als einkommen und das kann ja ni sein wie du sagst
Bist ne rießen hilfe und muss ich echt bedanken

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von Horstmtl am 09.11.2009 19:33
Status: Senior (103 Beiträge)
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>Betriebskostenrückzahlung anrechnung bei ALG 2?
@Horstmtl:

Ganz ehrlich, ich verstehe nicht, warum das BGA (was heißt das eigentlich?) sich selber die Sache so schwer macht. Eigentlich ist das Gesetz doch völlig eindeutig: Wenn Ihr im September die Erstattung erhalten habt, dann hätte diese Erstattung für den Monat Oktober, Eure Unterkunftskosten entsprechend reduziert (§ 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II). Wäre das so gemacht worden, hättet Ihr insofern den Schwarzen Peter gehabt, weil der Teil der Erstattung, der auf den Zeitraum entfällt, in dem kein ALG II bezogen wurde, von Euch hätte eingefordert werden müssen. In dem Fall mit ungewissem Ausgang, weil durchaus strittig ist, ob es allein darauf ankommt, ob Ihr zum Zeitpunkt der Erstattung im Leistungsbezug seid, oder ob der Zeitpunkt der ursprünglichen Zahlungen entscheidend ist.

Wenn aber, wie hier, das BGA versucht, die Rückforderung über eine Anrechnung als Einkommen durchzusetzen, dann wird die Behörde damit auf die Nase fallen.

Das Schreiben würde ich genau so abschicken; bitte per Einschreiben, oder persönlich abgeben und Empfang bestätigen lassen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info";


von AxelK am 09.11.2009 21:58
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>Betriebskostenrückzahlung anrechnung bei ALG 2?
Betrieb für Grundsicherung und Arbeitsförderung !

ok ich mach das heut gleich per einschreiben!

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von Horstmtl am 10.11.2009 09:14
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>Betriebskostenrückzahlung anrechnung bei ALG 2?
Hallo heut hab ich ein schreiben bekommen indem sie uns das weiterhin anrechnen

unsre anhörung wurde zurkenntnis genommen aber es konnte keine andere Entscheidng getroffen werden

wir sollen bis zum 22.2 nachzahlen komisch nur das ich mein Teil 59 euro selber zahlen soll und der rest soll meine freundin zahlen haben diesmal also beide einen bescheid bekommen

was sollen wir nun tun am dienstag wollen wir erstmal zum BGA

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von Horstmtl am 23.01.2010 11:19
Status: Senior (103 Beiträge)
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>Betriebskostenrückzahlung anrechnung bei ALG 2?
@Horstmtl:

Hast du die Möglichkeit, das Schreiben mal einzuscannen und

z.B. hier

hoch zu laden und zu verlinken? Das Ihr jetzt beide jeweils separate Rückforderungsbescheide bekommen habt, ist zunächst einmal formell korrekt. In den jeweiligen Bescheiden muss darüber hinaus genau aufgeschlüsselt sein, für welchen Leistungszeitraum, von wem, welche Leistungen zurück gefordert werden. Dabei ist auch die Tochter Deiner Freundin zu berücksichtigen.

Außerdem würde mich insbesondere die Rechtsgrundlage interessieren, die für die Rückforderung genannt wird.

quote:
was sollen wir nun tun am dienstag wollen wir erstmal zum BGA

Davon rate ich ausdrücklich ab. Wenn schon Eure Einwände im Rahmen der schriftlichen Anhörung nicht berücksichtigt wurden, dann wird Euch alles, was Ihr in einem persönlichen Gespräch äußert, auch nur negativ ausgelegt.

Ich würde gegen den Bescheid schriftlich/nachweislich Widerspruch einlegen und insbesondere auch einer Aufrechnung mit künftigen Leistungen widersprechen. Wenn Ihr Euch das selber nicht zutraut, dann sucht Euch einen Fachanwalt für Sozialrecht/Schwerpunkt SGB II und überlasst dem das. Euch dürfte hierfür Beratungshilfe zustehen, so dass maximal 10 Euro Kosten (pro Person, insgesamt also 20 Euro) entstehen. Wenn Du verraten magst, wo Ihr wohnt, kann hier vielleicht auch jemand einen versierten Anwalt empfehlen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"


von AxelK am 23.01.2010 12:40
Status: Tao (9666 Beiträge)
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>Betriebskostenrückzahlung anrechnung bei ALG 2?
Danke erstmal für die info

Also einscannen eher ni da ich keinen scanner habe

wir wohnen in Grimma 04668

Die Tochter meiner Freundin wird nicht mit erwähnt und auch nicht eingerechnet
und aufgeschlüsselt ist allesHier steht noch

Entscheidung beruht auf § 40 Abs. 1 S. 1 SGB 2 in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr 4 SGB X und § 330 Abs. 3 Satz 1 SGB 3

Der überzahlte Betrag ist eine zu Unrecht erbrachte Leistung und ist gemäß § 50 SGB X zu erstattenn

diese Entscheidung beruht auf § 40 SGB 2 in Verbindung mit § 50 SGB X

ja so stehts drin

ähm kleine änderung meiner seits im August kam die Abrechnung und für September rechnen sie an ( hatte das verwechselt)

Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene innerhalb eines Monats nach bekanntgabe bei dem oben bezeichneten BGA des Landratsamtes LK Leipzig schrieftlich oder zur Niederschrift Wiederspruch einlegen.
Von Gesetztes wegen wird jedoch vermutet , dass der Antragstelle ( ich ) die BG auch bei der Wiederspruchseinlegung vertritt

Was auch immer das heißen mag

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von Horstmtl am 23.01.2010 16:06
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