>Betriebskostenrückzahlung anrechnung bei ALG 2?
Danke erstmal für die info
Also einscannen eher ni da ich keinen scanner habe
wir wohnen in Grimma 04668
Die Tochter meiner Freundin wird nicht mit erwähnt und auch nicht eingerechnet
und aufgeschlüsselt ist allesHier steht noch
Entscheidung beruht auf §
40 Abs. 1 S. 1 SGB 2 in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr 4 SGB X und §
330 Abs. 3 Satz 1 SGB 3
Der überzahlte Betrag ist eine zu Unrecht erbrachte Leistung und ist gemäß §
50 SGB X zu erstattenn
diese Entscheidung beruht auf §
40 SGB 2 in Verbindung mit § 50 SGB X
ja so stehts drin
ähm kleine änderung meiner seits im August kam die Abrechnung und für September rechnen sie an ( hatte das verwechselt)
Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene innerhalb eines Monats nach bekanntgabe bei dem oben bezeichneten BGA des Landratsamtes LK Leipzig schrieftlich oder zur Niederschrift Wiederspruch einlegen.
Von Gesetztes wegen wird jedoch vermutet , dass der Antragstelle ( ich ) die BG auch bei der Wiederspruchseinlegung vertritt
Was auch immer das heißen mag
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von Horstmtl am 23.01.2010 16:06
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