Betrug von BASE Geld abgezogen ohne Vertragsschlus

7. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
ManfredMusterfrau
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug von BASE Geld abgezogen ohne Vertragsschlus

hallo,

find es erst mal super dass es so eine plattform gibt.

cih schildere mal mein problem ganz ausführlich:
Das alles ereignete sich so vor knapp einem Jahr oder sogar mehr. Mein Basevertrag lief zu dieser Zeit noch auf den Namen meines Bruders. So, also ich wurde dann ständig von BASE angerufen und die boten mir einen sogenannten Partnervertrag an, dieser sollte 10€ monatlich kosten zu normalen Baseflatrates. Also nur eine zusätliche Simkarte ohne Handy. Ich hab denen gesagt ja ich überlegs mir ruft mich mal paar tage später an. So dann entschied ich mich dem nicht zuzustimmen und beim nächsten Anruf habe ich dies auch getan. Dann werde ich wieder angerufen und hab einfach aufgelegt. Sooooo, dann erhalte ich 1 Woche später Post von Base: Ein großer DINA4 Umschlag mit einer Simkarte drin und dem Schreiben, in welchem sie sich bedanken, dass ich mich wieder für BASE entschieden habe, obwohl ich das ja garnichht tat.
Ich hab sofort das Telefon genommen und mal bei dieser hotline angerufen und mich darüber aufgeregt was das ganze denn soll. Die Frau am Telefon hatte Verständnis und meinte dass mehrere Personen bei denen arufen mit dem selben Problem. Sie stornierte mir den Vertrag, sagte sie. Ich schickte die SIMkarte zurück und dachte damit gut ist.

Soooo jetzt 1 Jahr später nachdem ich meinen normalen BASEvertrag, der auf den Namen meines Bruders lief auf meinen Namen übernommen hab, sagt mir mein Bruder: "Ja da wird immer noch 10€ von Base bei mir auf dem Konto abgehoben". Auch als der Vertrag noch auf meinen Bruder lief, erzählte er mir das meine BASE Rechnung immer zu hoch war. Also anstatt 25€, meinte er es seien immer über 30€ gewesen. Ich dachte mir okay, vielleicht hab ich zu viele SMS ins andere Netz verschickt. Aber dem war ja nicht so,ich vermutete es war dieser verfluchte Partnervertrag der zusätzlich 10 € kostete obwohl ich ihn nciht abgeshlossen hatte und keine SIM karte ahtte.
Ich eilte zu einer BaseStelle und da sagte mir der Mitarbeiter, dass dieser Partnervertrag schon sehr lange läuft, da fühlte ich mich in meiner Vermutung bestätigt.

Der MItarbeiter sagte mir ich kann da ncihts machen, was aber meinem ,relativ geringen, Rechtsverstädnnis zufolge nicht sein kann.

AN die Experten: Besteht die gesetzliche Möglichkeit das Geld etwa in Höhe von 120€ zurückzuverlangen? Wenn ja, auf was kann ich mich berufen?
Und meint ihr ich sollte einfach mal einen Brief schreiben, das Gelöd fordern und mit "meinem" Anwalt drohen?


Vielen, Vielen Dank schon mal, jede Antwort ist erwünscht

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Wie kam man nur so lange warten ohne zu reklamieren???? :???:

Jetzt wird es doppelt schwierig. Base kann mit Recht von einem durch konkludentes Handeln "bestätigten" Vertrag reden und muss nicht mehr den Vertragsschluss beweisen, was anfangs gegangen wäre. Ferner wird es schwierig nach so langer Zeit eine Gutschrift zu verlangen, da die fehlerhaften Rechnungen inkl. Partnervertrag passiv anerkannt wurden (keine nach AGB vereinbarte Reklamation).

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
ManfredMusterfrau
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das habe ich mir auch gedacht, das weil ich cniht sofort reklamiert habe die leute von Base das als Vertragsannahmerpretieren und so der Vertrag zustande gekommen ist. Aber das Problem lag ja darin dass die Rechnung immer zur gleiche Zeit gekommen ist wie meine normale Rechnung und so nicht unterschieden werden konnte, da ich bzw. mein Bruder annahm ich hätte in andere Netze telefoniert.
Man kann mir das n´doch nciht zumuten, dass ich geschweige denn mein Bruder dies erkennen.
Und normalerwiese kann man jede Rechnung entweder im Internet nachschauen oder aber man erhält die Rechnung per Post, aber beides ist nciht der Fall gewesen.


Ist es nciht BEweis genug, dass ich NIE eine SIM-Karte für diesen Vertrag hatte und so nciht einmal die Möglichkeit hatte den Vertrag zu nutzen????


Danke für die schnelle Antwort

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

"Ich schickte die SIMkarte zurück und dachte damit gut ist."

Du hattest doch offenbar eine SIM, die du nicht vertragsgemäß benutzt, geschweige denn sorgfältig verwahrt hast :neck:
Probiert es mit einer Reklamation. Viel Glück!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert am 07.11.2009 18:52

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Aber das Problem lag ja darin dass die Rechnung immer zur gleiche Zeit gekommen ist wie meine normale Rechnung und so nicht unterschieden werden konnte, da ich bzw. mein Bruder annahm ich hätte in andere Netze telefoniert.
Man kann mir das n´doch nciht zumuten, dass ich geschweige denn mein Bruder dies erkennen.

Doch. Das kontrollieren einer Rechnung durch lesen derselben ist keine Zumutung, sondern im Gegenteil eine Pflicht um Fehler zu erkennen.
Da in der Rechnung jeweils die Rufnummer und/oder Vertragsnummer aufgeführt ist, sowie die einzelnen Rechnungspostitionen betitelt sind, hätte es schon auffallen können?

Ist es ja auch offensichtlich auch
quote:
Auch als der Vertrag noch auf meinen Bruder lief, erzählte er mir das meine BASE Rechnung immer zu hoch war.

das ihr euch dann nicht darum gekümmert habt, ist nicht das Problen vom Mobilfunkanbieter.



quote:
Und normalerwiese kann man jede Rechnung entweder im Internet nachschauen oder aber man erhält die Rechnung per Post, aber beides ist nciht der Fall gewesen.

Aha ... Und wie habt ihr die Rechnung erhalten von der du hier
quote:
Aber das Problem lag ja darin dass die Rechnung immer zur gleiche Zeit gekommen ist wie meine normale Rechnung

sprichst?



quote:
Ist es nciht BEweis genug, dass ich NIE eine SIM-Karte für diesen Vertrag hatte und so nciht einmal die Möglichkeit hatte den Vertrag zu nutzen????

Nein. Denn WIE willst du DAS beweisen?



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#5
 Von 
MiniMietz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur SIM-Karte: Der Threaderöffner schrieb ja, dass er diese nach seinem Telefonat mit der Hotline zurückgesandt hat.

Zur Rechnung: Der TE spricht ja von einer PartnerKarte... bei diesen Verträgen ist es in der Mobilfunkbranche üblich, dass keine separate Rechnung erstellt wird, sondern dass die Partnerkarte gemeinsam mit dem Hauptvertrag abgerechnet wird... d.h. auf der Rechnung des Hauptvertrages wird die Rufnummer/der Rechnungsbetrag der Partnerkarte mit ausgewiesen und fließt in den Gesamt-Rechnungsbetrag mit ein.

Habt Ihr Euch nie eine der Rechnungen angeschaut? Bei einer Differenz von10 Euro zwischen dem erwarteten und berechneten Betrag würde ich schon mal nachschauen, woran es liegt - hätte ja auch einer der allseits beliebten Mehrwertdienste sein können...

Ich würde mich in einem solchen Fall auch an den Anbieter wenden, evtl. sogar mit Nachweis der Rücksendung der SIM. Allerdings denke ich auch, dass die Stornierung des Vertrages nur auf Kulanz machbar ist. Und Rückerstattung??? Ich glaube, dass da erst einmal ein Hinweis darauf kommt, dass der Kunde die Rechnungen prüfen sollte....

Dennoch wünsche ich mal ganz optimistisch viel Erfolg!

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ManfredMusterfrau
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die Antworten

Genau so wie es Minimietz beschrieben hat wird die Rechnung vom Konto überwiesen, ohne Möglichkeit zur Unterscheidung der Rufnummern, da nur die Kundennummer angegeben.
Also ich hab noch das Schreiben von denen, dass "sie es schade finden dass ich den Vertrag stornieren möchte und es nochmals schriftlich mit Rücksendung der SIM tun sollte". Ich habe genau das getan. SIM und schriftliche Erklärung in einen Umschlag getan und mit der deutschen Post zurück versandt.

Aber wie soll ich die Rücksendung dann beweisen, man erhält doch keinen Beleg wenn man das in den Postsack schmeißt. Das einzige was ich beweisen kann ist, dass ich über keine SIM verfügte und das ich diese Rufnummer nie benutzt habe, denn das kann der Anbieter ja nachschauen, wenn mann alles mit dieser Nummer angerufen hat. Und mit dieser Nummer wurde NIEMAND angerufen oder sonstiges.

Am meisten regt mich auf, dass ich nicht mal einen Vertrag abgeschlossen habe, von daher kann gar nicht die Rede einer "Stornierung" sein.
Die rufen an ich sag NEIN und die schicken mir diese SIM, diese Schweine



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-- Editiert am 10.11.2009 11:41

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Dann schick denen eine Schilderung des Ablaufes mit Einschreiben und warte die Stellungnahme ab. Ich bezweifle die rückwirkende Erstattung, jedoch eine sofortige Stornierung der weiteren Berechnung ist möglich.
Berichte wie es weiter geht!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Ein Vertrag kommt nicht zustande wenn die Schwester das Angebot "ablehnt".
Da nun aber der Mitarbeiter des Telcos schwören wird niemals betrogen zu haben wird es schwer.

Ein "Beweis" für die Unschuld wäre ein "nachweisbarer" Rückversand, oder auch eine niemals genutzte SIM Karte. Wobei man letztes ja nur mit der "Rechnung" beweisen kann.

Man sollte also mal sehen was man beweisen kann.

ICh würde auch einmal die sache schriftlich mitteilen. Jedoch solche Sätze weglassen :

quote:
Mein Basevertrag lief zu dieser Zeit noch auf den Namen meines Bruders


Der Vertrag läuft auf die Vertragspartner

quote:
Das einzige was ich beweisen kann ist, dass ich über keine SIM verfügte und das ich diese Rufnummer nie benutzt habe, denn das kann der Anbieter ja nachschauen


Na dann kannst du das doch nicht beweisen....... sondern der Gegner der daran aber kein Interesse hat

Am besten nicht so lange geschichten Erzählen:

Ich (der Bruder) habe keinen Partner Vertrag geschlossen
Ich habe die fehlgelieferte SIM Karte zurückgesenden
Ich habe die fehlgelieferte SIM Karte Nie benutzt
Ich habe vergessen die Rechnung genaus zu prüfen
Ich will mein Geld zurück
Ich erstatte Anzeige wegen Betrugs wenn daran festgehalten wir
d.


"Meine Schwester kommt" in den Sätzen deswegen nicht vor da Sie nichts mit der Sache zu tun hat.

K.



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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ManfredMusterfrau
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir hat jemand gesagt ich sollte einfach schreiben, dass die mich nicht über mein Widerrufsrecht belehrt haben und ich dass denen mitteile. Bei Nichtbelehrung meines Widerrufsrechts kann ich kündigen wann ich will, dass ist ja gesetzloich so geregelt glaub ich. Und in der Tat, das wurde mir weder schriftlich ncoh mündlich mitgeteilt. Ich habe ja eigtl. widerrufen aber die gehen ja davon aus dass ich das nicht tat.

Ich hab es jetzt mal auf diese Schiene versucht, wenn dass nicht klappt dann erklär ich denen die ganze story und fordere zusätzlich das geld zurück.

@mustermann
ja normalerweise ist es das Recht eines Verbrauchers immer nachschauen zu können wen man angerufen hat und wie lange man telefoniert hat. Ich erhalte z.BN. für meinen jetzigen wirklichen BASE Vertrag immer eine Rechnung per POts mit allen SMS und Telefongesprächen, wann wie lang und wenn ich angerufen habe. also denke ich mal dass falls es so weit kommt ich dass schon beweisen könnte. also ich hoffe.

danke noch mal wegen der "schwester". ich hätte mcih 100 pro so falsch ausgedrückt.

Vielen DAnk an alle ich berichte Ende der Woche ob die stornieren

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Mir hat jemand gesagt ich sollte einfach schreiben, dass die mich nicht über mein Widerrufsrecht belehrt haben und ich dass denen mitteile.


Für was, der Vertraginhaber hat doch gar nicht zugestimmt. daher braucht es auch keine Widerufsgeschichte.

NICHT WEITERE BAUSTELLEN ANFANGEN

Wenn der Bruder keinen Vertrag geschlossen hat dann kann auch keiner Geld dafür wollen. Ich muss weder widerrufen noch zurückschicken noch mich melden oder sonst was erklären. Es gibt einfach keinen Vertrag.
Ende

Und als Zeuge: MEINE SCHWESTER die das Handy ausschliesslich nutzt und nur Sie ist unter der Nummer erreichbar !! Daher kann Sie bezeugen das ich nix beauftragt habe. (Das aber nur wenns vor Gericht geht)


K.

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"Ich interessere mich nicht für Probleme anderer, ich will nur meinen Meinung und mein angelesenes Ha"

-- Editiert am 11.11.2009 13:21

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ManfredMusterfrau
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay diese Schiene hat nicht funktioniert, also dass sie mich nicht belehrt haben, das akzeptieren die nicht.

Egal ich hab denen jetzt die richtige Story (in Namen meines Bruders) erzählt und geschildert das NIE ein Vertrag zustande gekommen ist.

So die behaupten es sei nie eine SIM bei denen eingegangen; jetzt verlangen die von mir den Nachweis der zurückgesandten SIM. genau das was ich befürchtet hab.

So wie soll ich diesen Mist beweisen???

Edit: habe folgendes in Google gefunden: Zitat:
"erfolgte die Rücksendung im Rahmen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen?

Dann trägt der Verkäufer das Risiko nach BGB § 357 Abs. 2 . Du musst im Zweifelsfall lediglich die Aufgabe bei der Post nachweisen können (z.B. Zeuge).


Stimmt das denn mit diesem Paragraphen? habe ihn mir durchgelesen aber konnte dieses Verkäuferrisiko nicht interpretieren.
Wenn ja, dann fällt doch mein Fall in die Rubrik Fernabsatzverträge, oder nicht?




Danke

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-- Editiert am 26.11.2009 17:19

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Dein Bruder hat keinen Vertrag geschlossen also muss er auch keinen Widerruf erklären oder irgendwas zurückschicken. Er hätte die Karte aufbewahren müssen und bei Abholung durch den Telco herausgeben.
Er müsste jetzt evtl. Schadenersatz für einen Chip zahlen - wobei eh wertlos.

Da braucht es keine Widerruf, Rückgabe oder Beweis. Dein Bruder ist nie einen Vertrag eingegangen.

Wenn du jetzt mit Widerruf spielen willst, gibt dein Bruder zu einen Vertrag geschlossen zu haben. Denn will er jetzt (nach so langer Zeit) widerrufen. Die Karte hat er aber nicht mehr...........
Ist doch viel schwerer......

Es könnte sein das dir nun eine Karte senden, da du ja einen Vertrag wolltest: Aber den Vertrag kannst du ja widerufen :_)

Man erzählt dem Gegener nichts was der nicht wissen kann.

Dein Bruder soll per Einschreiben Rückschein erklären das er niemals einen Vertrag geschlossen hat und die Karte zurückgesendet hat. Dies würde er in einem Verfahren belegen können und bittet nicht mehr mit Rechnungen belästigt zu werden. Des weiteren entzieht er für Rechnungen die diesen falschen Vertrag betreffen die Einzugsermächtigung. Ende der Kommunikation.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ManfredMusterfrau
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Dein Bruder soll per Einschreiben Rückschein erklären das er niemals einen Vertrag geschlossen hat und die Karte zurückgesendet hat.


ja das hat er bzw. ich unter seinem Namen gemacht, per Einschreiben. Dass NIE ein Vertrag zustande gekommen ist und die SIM zurückgesandt hat.

Jetzt wollen die eben diesen Beleg der Rücksendung, aber gemäß §357 liegt ja die Gefahr beim Unternehmer.

Ich überlege wie folgt vorzugehen: Ich schicke denen nochmal ein Schreiben eben mit diesem Verweis auf diesen §357(2) und entziehe die Einzugsermächtigung für diese Rechnungen.

Kann ich das so machen?

Dir nochmals vielen Dank für deine Geduld mit Rechtslaien wie mir :D

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#14
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Es ist nicht nötig denen zu erklären warum er nicht zahlen will, den ensprechenden § kennt deren Anwalt selber. Die Einzugsermächtigung für diese Rechnungen würde ich auf jeden Fall entziehen und alle bisherigen zurückbuchen lassen.

Es kann natürlich sein das die als nächsten Inkassunternehmen und Anwälte drohen lassen und am Schluss auch klagen.

Solange aber die Schwester aussagt das Gespräch geführt zuhaben wird es schwer für die - natürlich nur wenn KEINE Gespräche über die Karte geführt wurden. Und natürlich nur wenn es keine Kopplungsgeschäfte liefen (Handy für Vertrag).
Also kein Schaden eingetreten ist.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Kann Mustermann nur zustimmen. In solchen Situationen sollte man auch kurz und knapp auf die Situation eingehen "Kein Vertrag .. beweisen SIE es.." und fertig. Wenn man eine SIM-Karte nicht genutzt hat und kann die Rücksendung nicht beweisen, dann hat man sie vielleicht auch gar nicht erhalten. ;)
Je komplizierter, desto weniger kapiert das einer und dann stellen die eher auf stur als auf kulant.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert am 26.11.2009 19:50

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