Lohnfortzahlung bei Reha, einfach ?

16. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
maxotto
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 25x hilfreich)
Lohnfortzahlung bei Reha, einfach ?

Hallo zusammen
Auf den ersten Blick scheint die Frage nach der Lohnfortzahlung ganz einfach. 6Wochen gibt es. Für einen neue Krankheit, sofern sie nicht während der ersten Krankheit auftritt, gibt es wieder 6Wochen. Das gilt auch für die Lohnfortzahlung bei einer Reha. Ich bin im Dezember am Knie operiert worden und war länger krank. ( 6Wochen Lohnfortzahlung, 2Wochen Krankengeld). Seit Ostern schleppe ich einem großen Bandscheibenvorfall mit mir rum. Der ist dann Ende Mai operiert worden. Auch da ging es leider bis ins Krankengeld, deshalb habe ich mich nicht weiter krankschreiben lassen und habe meinen genehmigten Jahresurlaub im Juli angetreten (in der Hoffnung auf Besserung) und bin Anfang August wieder arbeiten gegangen. Nun habe den Bewilligungsbescheid für eine Reha (voraussichtl. im November) bekommen. Nun die Frage : Lohnfortzahlung oder keine ( weil 6Wochen sind schon ausgereizt ) und damit Antrag auf Übergangsgeld ??

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-- Editiert am 16.10.2009 20:50

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. wenn die reha ursächlich mit der bandscheiben-op verknüpft ist, hast du die antwort ja schon gegeben.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
maxotto
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 25x hilfreich)

Wie und wer entscheidet das denn ?
Die OP war am 25. Mai und der letzte "Kranktag" war am 10.Juli. Der Rehabeginn ist auf den 4. November festgelegt. (weiß ich seit heute)
In dem Anschreiben der Rentenversicherung steht nur "Rehabilititation zur medizinischen Wiederherstellung".
Auch in dem Antrag wurde ja nicht gefragt, warum denn eine Reha, sondern nur die medizinische Vorgeschichte erfragt; und da gab es ja mehrer Gründe...
Unsere Lohnbuchhaltung muss doch nach irgentwelchen Kriterien entscheiden, ob es Lohnfortzahlung gibt, oder nicht. Den Grund für die Reha dürfen die doch gar nicht mitgeteilt bekommen... Bei einer Krankmeldung ist das einfach, da steht Erst- oder Folgebescheinigung drauf; dann können die sich die sechs Wochen selber ausrechnen.

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.... warte es ab. bei mir war es so, dass die kk mir ein formular geschickt hat, das der arzt ausfüllen musste. und der bestätigt oder verneint den zusammenhang.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#4
 Von 
ingo h.
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Frag mal bei deiner Rentenversicherung nach.
Die Frage ist immer, in wessen Auftrag die Reha beantragt wurde.
Bei mir war es die Rentenversicherung und die hat mir ein Übergangsgeld bezahlt.
Möglicherweise geht das somit komplett an der KK vorbei und deinen Chef dürfte das auch nix weiter kosten.
Ich bin allerdings selbständig und deshalb kann das auch wieder ganz anders sein.
Ich würde einfach mit der Rentenversicherung sprechen, die geben dir Auskunft.

Ingo

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#5
 Von 
maxotto
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 25x hilfreich)

Danke für die Infos,
Klar, einfach abwarten wäre die einfachste Lösung. Das Problem ist nur dass die Rentenversicherung mir ein Formular, mit der Frage der Lohnfortzahlung zugeschickt hat. Und die kann ich nun nicht beantworten.
@ Ingo : Die Reha habe ich selber beantragt, weil der Arzt auf die Frage nach der Reha lustlos geantwortet hat : Jaaaa, das könnten SIE machen; eine Kur/Reha beantragen.
Deshalb habe ich ja den ganzen Kram an der Backe, weil der (bequeme) Doc sich vornehm zurückhält, obwohl er dafür extra eine Honorarabrechnung bekommen hat.
Und ob das meine Chef Geld kostet oder nicht.....Sorry; aber das ist Unternehmerrisiko, ausserdem war ich die letzten 30 Jahre bei ihm so gut wie gar nicht krank. Warum sollte ich meine Firma entlasten und dafür die Allgemeinheit belasten ?
Vermutlich muss mir die Frage die Lohnbuchhaltung beantworten, aber die wollte ich (ohne Rechtssicherheit) nicht unbedingt mit der Nase draufstossen.

Die Krux an der Sache ist: die Rentenversicherung will vor Antritt der Kur wissen, ob mein Arbeitgeber hinterher den Lohn zahlt ... :-( ?

Vielleicht hat ja noch jemand eine Idee
Schönen Sonntag noch an alle Leser

Edit :
Hier die juristische Antwort :
http://dejure.org/gesetze/EntgFG/3.html.
Die Reha wg.BandscheibenOP und selbst die gleiche Reha ( nur als Begründung die KnieOP im Dez.2008 ) sind m.E. nach nicht Lohfortzahlungspflichtig. Vielleicht sollte ich die Reha auf Jan. 2010 verschieben....

aber wie sieht es hiermit :
http://dejure.org/gesetze/EntgFG/9.html
aus ? Von einem Zusammenhang mit einer Krankheit ist nirgends die Rede ?Ausserdem ist die Reha nicht ärztlich verordnet, sondern selbst beantragt.

trotzdem würde mich interessieren, woher der Arbeitgeber das erfährt, warum ich zur Reha gehe



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-- Editiert am 18.10.2009 10:42

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