Wohnamt will Vermieterbescheinigung f. Untermiete

16. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
paulette
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnamt will Vermieterbescheinigung f. Untermiete

Vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Ich bin am 15.9.09 in Berlin-Neukölln zur Untermiete in ein Zimmer gezogen. Nun habe ich auch gleich Wohngeld beantragt und, meines Erachtens nach, alle nötigen Unterlagen (die Quittung für die erste halbe Miete sowie Quittungen über die gezahlte Miete der Vorwohnung), den Untermietvertrag etc. vorgelegt.

Heute bekam ich nun Post, dass ich eine Bescheinigung über die Zustimmung des Vermieters zur Untermietung zu erbringen habe und noch den Hauptmietvertrag vorlegen soll.

Es gibt keine schriftliche Zustimmung des Vermieters und den Hauptmietvertrag möchte meine Hauptmieterin mir nicht aushändigen.

Meine Frage: Ist das alles so rechtens? Darf das Amt diese Vermieterbescheinigung und den Hauptmietvertrag fordern? Schließlich will nicht meine Hauptmieterin Wohngeld beantragen, sondern ich als Untermieterin und den Vertrag hat das Amt bereits vorliegen.

Ich habe irgendwo gelesen, dass die Vermieterbescheinigung nicht notwendig ist, wenn ich Mietquittungen vorlegen kann - oder halt Kontoauszüge. Ich habe natürlich, ob der Kürze der Zeit, erst die Quittung für diesen Monat und die für den halben letzten Monat. Reicht das auch schon?

Wäre toll, wenn dazu jemand was wüsste. Sonst wird meine Untermietung leider gleich wieder beendet sein - ohne Wohngeld.

Liebe Grüße
paulette

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Natascha Unruh
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 54x hilfreich)

Sehr geehrte Paulette,

Sie haben keinen Anspruch gegenüber Ihrer Untervermieterin auf den Hauptmietvertrag. Es reicht, wenn diese Ihnen einen Zettel schreibt: Frau Paulette erhält von mir keine Einsicht in meinen Mietvertrag. Zivilrechtlich haben Sie nämlich keinen Anspruch darauf. Ebenso hat das Amt keinen Anspruch auf eine Zustimmungserklärung des Vermieters. Wenn diese nicht vorliegt, ist das eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Vermieter und Untervermieter.

In einer ähnlichen Angelegenheit hat das JobCenter Neukölln von meiner Mandantin ebensolche Unterlagen verlangt - auf meinen Schriftsatz hat das Sozialgericht dem JoCenter Neukölln einen Hinweis gegeben, sodass dieses auf sein unsinniges Begehren verzichtet hat.

Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe. Dann sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen und einen entsprechenden Schriftsatz an das Bürgeramt senden lassen.

Freundliche Grüße

N. Unruh

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Hallo Frau Unruh,

danke, dass mir endlich mal eine Fachfrau bestätigt, was ich schon seit langer Zeit hier predige und viele einfach nicht wahrhaben wollen. Ich teile Ihre Auffassung zu 100%.

Allerdings geht es bei der TE wohl nicht um ALG II, sondern um Wohngeld. Ich gehe aber davon aus, dass dabei genau das gleiche gilt. Allerdings ist für Wohngeld, wenn ich mich nicht täusche, das Verwaltungsgericht zuständig?

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#3
 Von 
Rechtsanwältin Natascha Unruh
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 54x hilfreich)

Lieber AxelK,

quote:
Allerdings geht es bei der TE wohl nicht um ALG II, sondern um Wohngeld.


das ist mir nicht entgangen. Aber zufälligerweise ging es um einen ähnlichen Sachverhalt.

quote:
Allerdings ist für Wohngeld, wenn ich mich nicht täusche, das Verwaltungsgericht zuständig?


Sie täuschen sich nicht - aber die Rechtsgrundlagen sind die gleichen. käme das VG zu anderen Ergebnissen, würde mich das nicht verwundern, sondern erschrecken.

MfG

N. Unruh
Rechtsanwältin

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#4
 Von 
paulette
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf diesem Wege noch einmal: Vielen herzlichen Dank an Rechtsanwältin Natascha Unruh!

Nach ausführlicher persönlicher Beratung und einem von ihr aufgesetzten Schreiben an das Wohnamt Neukölln habe ich gestern die Bewilligung meines Wohgeldes bekommen - ohne den Hauptmietvertrag oder die Vermieterbescheinigung vorlegen zu müssen!! Super Service, freundlich, kompetent und schnell - und das, obwohl sie über den "Beratungsschein" für arme Menschen wie mich sicherlich relativ wenig Geld für ihr Engagement bekommt!

Liebe Grüße
paulette

-----------------
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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Paulette

Lieben Dank für die Rückmeldung.Damit hilfst du wieder anderen, zu sehen, dass es sich lohnt, sich zu wehren :)



Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Paulette:

Auch von mir ein Dankeschön für die Rückmeldung.

Was die Gebühren im Rahmen der Beratungshilfe angeht, so sind die aus meiner Sicht schon in Ordnung, wenn

1. der Mandant den Beratungshilfeschein im Vorfeld selber besorgt hat,
2. der Mandant beim Beratungsgespräch alle notwendigen Unterlagen dabei hat und
3. die Sache dann wirklich mit einem Brief erledigt ist.

Wenn der Anwalt nachträglich Beratungshilfe beantragen, oder Unterlagen vom Mandanten nachfordern muss, dann steht der Aufwand, den ein Anwalt hier zu betreiben hat eigentlich in keinerlei Verhältnis zu der mickrigen Gebühr. Das gilt natürlich umso mehr, wenn es auch noch ins Widerspruchsverfahren geht.

Gleichwohl stimme ich Dir zu, dass es durchaus positiv hervorzuheben ist, wenn eine Anwältin/ein Anwalt, sich auch auf Basis der Beratungshilfe überdurchschnittlich engagiert. Das ist nicht selbstverständlich.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#7
 Von 
ycmh1992
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi habe gerade das gleiche Problem... Ich möchte meinen obdachlosen Bruder zur Untermiete nehmen und die wollen meinen Hauptmietvertrag.

Ist die Aussage noch aktuell? Wie soll ich vorgehen?

Andere Frage wäre noch ob der Vermieter mir die Untermiete bei meinem Bruder verbieten darf, denn

1. Er ist Obdachlos und 2. er ist ein Familienmitglied.

Vielen, vielen DANK!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@ycmh:

Es macht wenig Sinn und widerspricht den Nutzungsregeln, für eigene Fragen einen 4 Jahre alten Thread wieder auszugraben. Bitte für die Frage einen neuen Thread eröffnen. Dieser Thread wird geschlossen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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