Ladendiebstahl - Konsequenzen, Führungszeugnis....

16. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Henrike6812
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl - Konsequenzen, Führungszeugnis....

Hallo,
der Alptraum vieler Eltern ist gestern bei uns wahr geworden. Wir bekamen einen Anruf von der Polizei, dass wir bitte unseren Sohn (15 1/2 Jahre) abholen sollen, er ist erwischt worden, als er im Schlecker was klauen wollte.
Anzeige von Schlecker läuft, er wird wohl Sozialstunden bekommen.
Mit welchen Konsequenzen (von den elterlichen mal abgesehen...) muß er noch rechnen? Wird - wenn ja wie lange - das im Führungszeugnis stehen? Seinen Berufswunsch Polizist (ja, ist kein Scherz) kann er jetzt dann wohl vergessen?!
Wie sieht das aus, wenn er sich in eineinhalb Jahren um eine Lehrstelle bewirbt?
Danke schonmal für Antworten, wir sind noch ziemlich durch den Wind, eigentlich ist es ein "ganz Lieber" dem man sowas nie zutrauen würde....

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Erst mal ganz locker bleiben! Natürlich hat Sohnemann Mist gebaut, aber er hat ja niemanden umgebracht.

Das Verfahren wird vermutlich gegen Ableistung einiger Sozialstunden gem. Jugendstafrecht eingestellt werden. Diese Sanktion wird im Erziehungsregister eingetragen, welches mit dem 24. Lebensjahr gelöscht wird.

Ein Eintrag im Führungszeugnis erfolgt nicht. In das Erziehungsregister kann ein "normaler" Arbeitgeber nicht einsehen. Im Falle einer Lehrstellensuche kann er sich bei einem Arbeitgeber als "nicht vorbestraft" bezeichnen.

Anders ist es bei der Polizei. Ich meine (bin mir aber nicht ganz sicher) das diese auch das Erziehungsregister einsehen können. Aber selbst wenn das nicht so wäre, wäre der Vorgang im polizeilichen Verfahrensregister vermutlich noch gespeichert. Das ist zwar kein grund, eine Einstellung zu versagen, aber es sieht natürlich nicht so dolle aus....



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"justice"

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ins Führungszeugnis kommt nichts, auch ins Bundeszentralregister nicht. Grund: bei der zu erwartenden Sanktion handelt es swich um eine jugendrechtliche Maßnahme "ohne Strafcharakter".

Ein Eintrag erfolgt lediglich ins Erziehungsregister bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (und bei der Polizei für idR. 5 Jahre). Dort (ins Erziehungsregister) haben nur die in § 61 BZRG genannten Stellen Einblick.

Er kann also problemlos im öffentlichen Dienst tätig sein, oder auch Beamter werden. Lediglich bei Stellen wo eine Sicherheits-Überprüfung nach dem SÜG stattfindet (wie eben auch bei der Polizei als Arbeitgeber) kann es Probleme geben, da der Eintrag im Rahmen der SÜG-Überprüfung bekannt werden kann.

Inwieweit ein Ladendiebstahl zwingend ein Ausschlußgrund ist, weiß ich nicht. Ich kenne einige Fälle wo Bewerber aufgrund dessen nicht genommen wurden. Evtl. kommt es aber auch auf das Gesamtbild/die Gesamteignung an.

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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12302.04.2010 00:52:34
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe die Antwort gelesen und wollte auch meine Frage stellen, da mir das gleiche oassiert ist. Ich bin 17 un dwurde bei einem Ladendiebstahl erwischt wurden. Ich weis es nicht warum ich es getan habe und kann auch keinen mehr in die augen schauen. Nur mein problem ist, dass ich nach der Schule Auswertiges amt machen wollte..........kann ich es gleich vergessen oder habe ich noch Chancen???

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""

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