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Antwalt im Strafrecht Mandat entziehen

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Antwalt im Strafrecht Mandat entziehen

Angenommen, jemand lässt sich durch einen Anwalt vertreten dieser ist aber untätig. Man hat von anderen erfahren, das man die gleiche Erfahrung machte und zwar auch hin bis zur Verhandlung. Er sitzt nur rum und sagt fast kein Wort.

Man möchte sich ab sofort nicht mehr von diesem vertreten lassen.

Wie muss man das Schreiben an ihn korrekt verfassen. Kann mir jemand helfen?

Danke


von fernmelder-stuffz am 04.10.2009 14:24
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Antwalt im Strafrecht Mandat entziehen
--- editiert vom Admin


von guest-12305.10.2009 11:06:01 am 04.10.2009 15:23
Status: Junior (97 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 3 User(n) bewertet)

>Antwalt im Strafrecht Mandat entziehen
Manche Leute haben aber auch falsche Vorstellungen von der Arbeit eines Strafverteidigers.

VOR der Verhandlung kann der Anwalt in den meisten Fällen ohnehin nichts anderes machen als die Akte lesen und die Sache mit dem Mandanten zu besprechen.

WÄHREND der Verhandlung kann der Anwalt auch zunächst mal nichts anderes tun, als die Anklage, die Einlassung des Angeklagten und die Zeugenaussagen sich aufmerksam anzuhören. Für den Fall, dass die Zeugen Unsinn erzählen, wird der Anwalt dann durch seinerseitige Fragen an die Zeugen versuchen, das aufzudecken.

Im Prinzip war es das schon. Am Ende der Verhandlung muss er dann durch ein überzeugendes - aber sachliches - Plädoyer versuchen, den Strafantrag des Staatsanwalts nach unten zu korrigieren.

Es ist aber nicht so, dass ein Anwalt wie bei Barbara Salesch eine riesen Show abzieht, den Zeugen oder dem Staatsanwalt ständig ins Wort fällt und ähnliches Theater macht. Möglicherweise sollte man dem Anwalt auch einfach mal vertrauen, dass der schon weiß, was angebracht ist und was nicht.

Die ausgesprochen subjektive Aussage eines anderen, der vielleicht verurteilt worden ist (weil die Sache entsprechend eindeutig war) würde ich da mal vielleicht nicht ganz so ernst nehmen.

Wenn Sie dem Anwalt das Mandant erziehen, dann haben Sie doppelte Kosten, weil Sie ja dann zwei Anwälte bezahlen müssen. Vielleicht sollten Sie das in Ihre Überlegung mit einbeziehen.



-----------------
"justice"


von justice005 am 04.10.2009 15:58
Status: Tao (9462 Beiträge)
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>Antwalt im Strafrecht Mandat entziehen
Sollte jemand den Anwalt doch wechseln wollen, wann kann er das spätestens in Hinsicht auf eine Hauptverhandlung tun, damit er auch von Gericht als "Vertreter" anerkannt wird, bzw. ordentlich geladen ist?


von fernmelder-stuffz am 04.10.2009 16:39
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Antwalt im Strafrecht Mandat entziehen
Das Mandat kann seitens des Mandanten jederzeit gekündigt werden. Und der neue Anwalt kann auch einfach zur Verhandlung gehen und sagen "Hier bin ich".

Wenn der neue Anwalt aber ein paar Tage vor der Verhandlung meint, den Termin verschieben zu müssen, weil er sich ja erst einlesen muss, dann wird das der Richter vermutlich nicht mitmachen, insbesondere wenn Zeugen geladen sind.

Zitat:
Angenommen, jemand lässt sich durch einen Anwalt vertreten dieser ist aber untätig.

Welche Tätigkeiten erwarten Sie denn von einem Anwalt vor der Hauptverhandlung ?


-- Editiert am 04.10.2009 16:53


von justice005 am 04.10.2009 16:51
Status: Tao (9462 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Antwalt im Strafrecht Mandat entziehen
Dass er bei Aussage der Zeugen kritisch auch hinterfragt. Es reicht nicht, wenn er da nur sitzt.

Und zur Sache: wenn man einem Anwalt sagt, es war so und so und man möchte sich auch so äußern, würde ich es merkwürdig finden, dass er einem rät nicht so auszusagen und indirekt zu lügen. Vor allem dann ist es sinnlos, wenn es dafür Zeugen gibt. Dieses Vorgehen kann ich nämlich nicht verstehen.

Auch, dass ihm vor vorne rein aufgezeigt wird, dass in bestimmten Punkten sich bereits jetzt ein Zeuge selber widerspricht. Er meint aber, der Zeuge kann machen was er will. Kurz: meiner Meinung kann nicht jemand, der angeblich verletzt wurde erst nach 3 Tagen zum Arzt gehen um die Verletzung festzustellen. (das ist nur 1 Beispiel)


von fernmelder-stuffz am 04.10.2009 18:14
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Antwalt im Strafrecht Mandat entziehen
quote:
Dass er bei Aussage der Zeugen kritisch auch hinterfragt. Es reicht nicht, wenn er da nur sitzt.

Justice fragte: "...vor der Hauptverhandlung"

Vor der HV kann er die Zeugen schlecht befragen oder hinterfragen...

quote:

Und zur Sache: wenn man einem Anwalt sagt, es war so und so und man möchte sich auch so äußern, würde ich es merkwürdig finden, dass er einem rät nicht so auszusagen und indirekt zu lügen.

So kann man es halt keinem Recht machen
Die meisten Mandanten beschweren sich immer darüber, dass man Ihnen genau das nicht vorschlägt

Was heißt "indirekt lügen"? Sagt er, Sie sollen lügen, oder sagt er Sie sollen "dazu nichts sagen"?

Und: Wenn Sie ohnehin alles zugeben wollen, warum sollte er dann noch Zeugen kritisch hinterfragen? Das ist doch dann -normalerweise- gar nicht notwendig.

quote:

Kurz: meiner Meinung kann nicht jemand, der angeblich verletzt wurde erst nach 3 Tagen zum Arzt gehen um die Verletzung festzustellen.

Natürlich kann er das... Warum sollte er das nicht können/dürfen? Vielleicht ist er erst nach 3 Tagen von seinem Anwalt (oder jemand anderem) darauf hingewiesen worden, dass das wichtig ist. Oder, oder, oder...

Vorweg: Es gibt ohne Frage schlechte Anwälte.

Aber: Wie Jusitce schon sagte, haben auch viele Mandanten falsche Vorstellungen von der Arbeit eines Anwalts, oder "was der gefälligst zu tun hat". Komischerweise würde niemand (s)einem Zahnarzt sagen, wie der ihn zu behandeln hat, oder bezweifeln dass er das richtige Instrument benutzt. Bei Anwälten passiert das ständig.

Ich fürchte Sie würden auch an einem neuen Anwalt nicht viel mehr Freude haben, da auch dieser sicherlich nicht "so arbeiten" würde, wie Sie sich die Arbeit eines Anwalts vorstellen (nicht böse gemeint - woher sollen Sie es auch wissen...)

-----------------
"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 04.10.2009 18:37
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