Rechnung sofort fällig

25. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Rechnung sofort fällig

quote:
Rechnung sofort fällig


ohne Angabe des Fälligkeitsdatums:
binnen wievielen muss das Geld bei Handwerker eingegangen sein ?
selbständiger Skontoabzug bei Sofortzahlung ?

Man bedenkt:
Vor Zahlung ist evtl. Mängel der Handwerkerleistung festzustellen, das kostet Zeit.
Überweisung kostet auch Zeit.






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"28c7h49T"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Rechnung sofort fällig

ohne Angabe des Fälligkeitsdatums:
binnen wievielen muss das Geld bei Handwerker eingegangen sein ?

Sofort bedeutet eigentlich überweisung am nächsten oder übernächsten Tag. Es hat sich aber eigebürgert, das eine Zahlung innerhalb von 7-10 Tagen bei dem Empfänger eingegangen sein muss.


quote:
selbständiger Skontoabzug bei Sofortzahlung ?

Warum? Die Zahlungsbedingung lautet ja 'Rechnung sofort fällig'.
Hier besteht kein Grund für einen Skontoabzug, dieser wird nur bei vorzeitiger Zahlung gewährt.



quote:
Man bedenkt:
Vor Zahlung ist evtl. Mängel der Handwerkerleistung festzustellen, das kostet Zeit.

Man schaut sich die Leistung an, führt eventuell eine Funktionsprüfung durch, Zeitaufwand 1 Stunde ?
Für Mängel gibt es Gewährleistung mit den entsprechenden Rechten. Der blose Verdacht, es könnte etwas mangelhaft sein berechtigt nicht zur erheblichen Verzögerung der Rechnungszahlung. Eine Ausnahme gibt es nur bei offensichtlichen Mängeln.



quote:
Überweisung kostet auch Zeit.

1-2 Tage innerhalb Deutschlands.



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>binnen wievielen muss das Geld bei Handwerker eingegangen sein ? <hr size=1 noshade>

Im Zweifel gilt die Grundregel von § 271 Abs. 1 BGB : die Leistung ist sofort fällig. Harry hat aber zu Recht darauf hingewiesen, dass man sich bei unbarer Zahlung ein paar Tage Zeit lassen kann, denn wenn der Vertragspartner auf der Rechnung seine Bankverbindung angibt, dann darf man davon ausgehen, dass er den üblichen Zeitlauf bei einer Banküberweisung in Kauf nimmt.
quote:<hr size=1 noshade>selbständiger Skontoabzug bei Sofortzahlung ? <hr size=1 noshade>

Ohne ausdrückliche Vereinbarung: Nein
Es gibt kein Recht auf Skonto.
quote:<hr size=1 noshade>Vor Zahlung ist evtl. Mängel der Handwerkerleistung festzustellen, das kostet Zeit. <hr size=1 noshade>

Bei einem Handwerker muss dessen Werkleistung abgenommen werden, bevor die Rechnung fällig wird; § 642 BGB . Die Abnahme darf aber nicht mit der Gewährleistung verwechselt werden. Wenn der Handwerker Ihnen gesagt hat, die Reparatur sei fertig und sie dazu genickt haben, dann haben Sie das Werk abgenommen, udn der Handwerker durfte seinen Rechnung stellen.
Gewährleistungsrechte haben sie damit nicht verloren. Wenn doch etwas nicht stimmt, müssen Sie diese Rechte geltend machen, sie können aber nicht das Geld zurückbehalten, bis Ihre Gewährleistungsansprüche verjährt sind.



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""

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#3
 Von 
moppelchen
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 18x hilfreich)

....hm, dazu hätte ich dann auch mal ne... frage?

schreibe auch rechnungen mit einer zahlfrist von 7 tagen.

formuliere das so: bitte zahlen sie den gesamt/restbetrag bis zum (datum) auf konto blablabla.

die meisten verstehen das so, dass sie genau an diesem tag überweisen.... also noch mal 3 bis 4 tage drauf von fremden, bei meiner gehts innerhalb von 1 tag....

aber..... ist das überziehen dieser frist dann schon verzug?

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"nur nicht aufgeben"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Ja, da die Zahlungsfrist nach dem Datum bestimmt wurde.

Nur lohnt es nicht eine Maßnahme deswegen zu ergreifen.

Oftmals ist es auch Unwissenheit der Kunden, diese glauben das erst an diesem Tag überwiesen werden muss.



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#5
 Von 
moppelchen
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 18x hilfreich)

danke schön :) nein unternehme auch nichts dagegen, aber ich hatte einmal aus diesem grund eine mündliche auseinandersetzung mit einem kunden... war für mich unsicher, wer denn nun im recht ist.



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"nur nicht aufgeben"

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