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Einspruchsfrist = Zeit für Beweismittelanforderung

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Einspruchsfrist = Zeit für Beweismittelanforderung

Hallo zusammen,

eine Person wurde geblitzt. Sie erhält am 11.09.2009 einen Bußgeldbescheid per förmlicher Zustellung, welcher mit 24.07.2009 datiert ist. Diesem liegt kein Beweismittel bei.

In der Rechtsbehelfbelehrung steht:

"Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Behörde Einspruch einlegen. Bei schriftlicher Erklärung ist die Frist nur gewahrt wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist dort eingeht. Die Erklärung muss in deutscher Sprache abgefasst sein."

Die Person möchte jetzt erst einmal "nur" die Beweismittel anfordern. Bedeutet die Rechtsbehelfsbelehrung, dass die Person bis einschließlich 25.09.2009 Zeit hat, diese anzufordern? Wenn ja, luft die zweiwöchige Frist bzgl. Einspruch ab Erhalt der Beweismittel neu?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße


von guest-12308.02.2010 10:11:53 am 13.09.2009 22:28
Status: Stift (51 Beiträge)
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>Einspruchsfrist = Zeit für Beweismittelanforderung
quote:
Wenn ja, luft die zweiwöchige Frist bzgl. Einspruch ab Erhalt der Beweismittel neu?

Die Einspruchsfrist beginnt NICHT erneut zu laufen. Ein eingelegter Einspruch könnte aber - sollte das Foto aussagekräftig sein - zurückgenommen werden.

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von Ilsa1939 am 14.09.2009 19:13
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>Einspruchsfrist = Zeit für Beweismittelanforderung
Zu beachten ist dabei jedoch, dass die Bußgeldbehörde gar nicht verpflichtet ist, die Beweise herauszugeben. Wenn man gerne die Beweislage prüfen möchte, dann muss man einen Anwalt einschalten, der wiederum Akteneinsicht nehmen kann.

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von hh am 23.09.2009 16:05
Status: Tao (24151 Beiträge)
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>Einspruchsfrist = Zeit für Beweismittelanforderung
Nun, nach dem OWiG hat man als "Betroffener" auch ohne einen Anwalt das Recht, die Akte bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einzusehen. Ein Anspruch auf Herausgabe hat aber tatsächlich nur der Anwalt.

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von DanielB am 23.09.2009 23:30
Status: Unsterblich (3398 Beiträge)
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