Unterschrift Protokoll ETV- welcher ME darf ?

25. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
libulla
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 13x hilfreich)
Unterschrift Protokoll ETV- welcher ME darf ?

Wer entscheidet, welcher Miteigentümer das Protokoll der ETV überprüfen und unterschreiben darf ? ( 18 Eigentümer, 17 davon a.d. alten Bundesl.))
In der TE ist nichts vermerkt.
Beirat gibt es nicht.
Es gibt nur einen Bauausschuss ( Architket-baubegleitender Rechtsanwalt- Chef der ehem. Baufirma) , der per Schulterschluss mit der HV ( 1. seit Anfang an)
zusammenarbeitet. Die Restlichen interessiert es nicht, Hauptsache die Wohnungen ( neue Bundesl.) sind vermietet.
Die Versammlungen bestehen i.d. Regel aus :
HV - 1 Rechtsanwalt (Bausschuss- Eigentümer) und meiner Person.
der Rest - nur Vollmachten- überwiegend an die HV.
Seit bestehen der Anlage ( 1992) prüft und unterschreibt zu 99% nur einer : der Rechtsanwalt.
Ich würde das auch gerne einmal machen ;-))

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-- Editiert am 25.08.2009 12:34

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Biete Dich doch einfach an. Dafür war bei uns kein Beschluss nötig. Das Protokoll bekommen eh alle, und wenn da was nicht i.O. ist kann ja gegen angegangen werden.

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#2
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Im Gesetz ist dazu nur geregelt dass das Protokoll von einem Wohnungseigentümer und falls vorhanden vom Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter zu unterschreiben ist.

Man kann gleich zu Beginn der Versammlung einen Geschäftsordnungsantrag stellen, mit dem bestimmt wird welcher Eigt. das Protokoll unterschreibt. Zur Bestimmung ist ein einfacher Mehrheitsbeschluss ausreichend.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#3
 Von 
manneier
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 35x hilfreich)

Hänge meine Frage mal dran
§ 24,6 WEG :...ist vom Verwalter und einem Wohnungseigentümer und falls ein Verwaltungsbeirat...zu unterschreiben

Was passiert,
a) wenn keine Wahl / Bestimmung des zu Unterzeichnenden stattfindet ?

b) wenn kein Wohnungseigentümer wie vorgeschrieben unterschreibt, sondern lediglich der Verwalter und 2 Beiräte ?

Vielen Dank für Hilfe

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von manneier):
Hänge meine Frage mal dran


Das ist in diesem Forum absolut unerwünscht.
Insbesondere wenn so alte Leichen dafür ausgegraben werden.

Bitte eigenen Thread eröffnen.

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