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Wo endet Sondernutzungsrecht von Terasse ?

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Wo endet Sondernutzungsrecht von Terasse ?

Guten Tag,

wir besitzen eine Eigentumswohnung (Hochpaterre). Uns ist ein Sondernutzungsrecht für die "überdachte Terasse (10m2)" eingeräumt. Die Terasse ist durch ein Geländer begrenzt. Vor der Terasse befindet sich ein bepflanzter Hügel, der schließlich an die Wiese grenzt.

Frage : unterliegt der Hügel vor der Terasse noch dem Sondernutzungsrecht ? Wenn ja, wäre ich als Eigentümer ja auch für die Pflege verantwortlich, oder ?

Vielen Dank & Gruß

GW



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von Guido Wittenberg am 24.08.2009 13:32
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 233 weitere Beiträge zum Thema "Sondernutzungsrecht".


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>Wo endet Sondernutzungsrecht von Terasse ?
quote:
Uns ist ein Sondernutzungsrecht für die "überdachte Terasse (10m2)" eingeräumt. Die Terasse ist durch ein Geländer begrenzt.

Das Sondernutzungsrecht beschränkt sich auf die Terrasse. Die Geländer ist die Grenze.


quote:
unterliegt der Hügel vor der Terasse noch dem Sondernutzungsrecht ? Wenn ja, wäre ich als Eigentümer ja auch für die Pflege verantwortlich, oder ?

Nein. Aber das kannst Du als TOP bei nächster Eigentümerversammlung
beantragen, und als Gegenleiestung die Pflege übernehmen.




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"28c7h49T"


von icecycle am 24.08.2009 14:03
Status: Unsterblich (4623 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 80 User(n) bewertet)


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