Status: Stift (38 Beiträge)quote:Ja. Jede Änderung in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen ist während des laufenden Leistungsbezuges unverzöglich mitzuteilen. Dazu zählt selbstverständlich auch eine Erbschaft.
ist er verpflichtet das arbeitsamt unverzüglich davon in kenntnis zu setzen?
quote:Ebenfalls ja.
wenn er das nicht tut ist das dann strafbar im sinne von erschleichung von sozialleistungen (Sozialbetrug)?
quote:Zumindest theoretisch ebenfalls ja. Sofern keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen, ist aber in der Regel wohl keine Haft-, sondern eine Geldstrafe zu erwarten.Gruß,Axel
kann er deswegen sogar zu haftstrafen verurteilt werden?
Status: Tao (6519 Beiträge)
Status: Stift (38 Beiträge)quote:Das kommt auf die Höhe der Strafe an. Geldstrafen werden erst ab (ich glaube) 90 Tagessätzen ins Führungszeugnis eingetragen. Darunter gilst Du als nicht vorbestraft, wobei eine Eintragung ins BZR m.E. auf jeden Fall erfolgt.
dann bin ich ja vorbestraft? oder?
quote:Damit sieht die Beantwortung der straf- und sozialrechtlichen Fragen natürlich schon wieder ganz anders aus. Selbstverständlich kannst Du eine Erbschaft erst dann melden, wenn Du davon Kenntnis erhälst. Eine Anrechnung als Einkommen kann und darf erst nacht tatsächlichem Erhalt der Erbschaft erfolgen. Ein Betrug kann nur vorsätzlich begangen werden. Ein Vorsatz dürfte Dir - nach Deiner Schilderung - wohl kaum vorzuwerfen und erst Recht nicht nachzuweisen sein.
der miterbe meiner erbengemeinschaft hat ohne mein wissen und meine zustimmung einen gemeinschaftl. erbschein beantragt und erhalten.
quote:Um genauere Ratschläge geben zu können (sofern das in einem solchen Forum überhaupt möglich ist) müsstest Du bitte erstmal konkret erläutern, wie denn die derzeitige Situation ist. Hat die zuständige ARGE bereits Kenntnis von der Erbschaft und schon irgend etwas unternommen? Woher weißt Du jetzt von der Erbschaft? Um was für ein Erbe geht es überhaupt (Bargeld, Immobilie...)? Bist Du denn tatsächlich überhaupt gewillt, dass Erbe anzunehmen?Die rein erbrechtlichen Fragen, also ob der Erbschein angefochten werden kann, ob das Erbe ggf. noch ausgeschlagen werden kann usw., solltest Du bitte im Unterforum Erbrecht stellen.Gruß,Axel
bitte, bitte gebt mir einen kompetenten rat wie ich mich verhalten soll.
Status: Tao (6519 Beiträge)
Status: Stift (38 Beiträge)
Status: Tao (6519 Beiträge)
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