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algII und erbe

hallo liebe forumsgemeinde,
angenommen ein algII empfänger hat während des laufenden bezugs von arbeitslosengeld II eine erbschaft angenommen..........a) ist er verpflichtet das arbeitsamt unverzüglich davon in kenntnis zu setzen?..................b) wenn er das nicht tut ist das dann strafbar im sinne von erschleichung von sozialleistungen (Sozialbetrug)?.........c) kann er deswegen sogar zu haftstrafen verurteilt werden?

danke für euer interesse

lb

online.online



von onlineonline am 04.07.2009 12:02
Status: Stift (38 Beiträge)
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>algII und erbe
@onlineonline:

quote:
ist er verpflichtet das arbeitsamt unverzüglich davon in kenntnis zu setzen?

Ja. Jede Änderung in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen ist während des laufenden Leistungsbezuges unverzöglich mitzuteilen. Dazu zählt selbstverständlich auch eine Erbschaft.

quote:
wenn er das nicht tut ist das dann strafbar im sinne von erschleichung von sozialleistungen (Sozialbetrug)?

Ebenfalls ja.

quote:
kann er deswegen sogar zu haftstrafen verurteilt werden?

Zumindest theoretisch ebenfalls ja. Sofern keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen, ist aber in der Regel wohl keine Haft-, sondern eine Geldstrafe zu erwarten.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info"


von AxelK am 04.07.2009 12:30
Status: Tao (6519 Beiträge)
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>algII und erbe
lieber axel, danke f. d. antwort. dann bin ich ja vorbestraft? oder? es ist sehr kompliziert. ich habe anscheinend ein erbe unwissentlich angenommen. das ging so: der miterbe meiner erbengemeinschaft hat ohne mein wissen und meine zustimmung einen gemeinschaftl. erbschein beantragt und erhalten. hierzu sind normalerweise die unterschrift des miterben erforderl. oder aber der antragsteller versichert an eides statt daß die miterben das erbe angenommen haben. ich habe weder eine unterschrift geleistet noch wurde ich je gefragt ob ich ein erbe annehmen will oder ausschlage ich kenne nicht einmal die erbanteile oder die größe des erbes. habe weder nachricht vom "erbscheinhalter" oder vom NG erhalten. muß ich den erbschein jetzt für ungültig erklären und überhaupt erst mal eine ausfertigung hiervon beantragen um dem vorwurf des betruges zu entgehen. das ist tatsächlich alles so passiert. bitte, bitte gebt mir einen kompetenten rat wie ich mich verhalten soll.



von onlineonline am 04.07.2009 12:48
Status: Stift (38 Beiträge)
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>algII und erbe
@onlineonline:

quote:
dann bin ich ja vorbestraft? oder?

Das kommt auf die Höhe der Strafe an. Geldstrafen werden erst ab (ich glaube) 90 Tagessätzen ins Führungszeugnis eingetragen. Darunter gilst Du als nicht vorbestraft, wobei eine Eintragung ins BZR m.E. auf jeden Fall erfolgt.

quote:
der miterbe meiner erbengemeinschaft hat ohne mein wissen und meine zustimmung einen gemeinschaftl. erbschein beantragt und erhalten.

Damit sieht die Beantwortung der straf- und sozialrechtlichen Fragen natürlich schon wieder ganz anders aus. Selbstverständlich kannst Du eine Erbschaft erst dann melden, wenn Du davon Kenntnis erhälst. Eine Anrechnung als Einkommen kann und darf erst nacht tatsächlichem Erhalt der Erbschaft erfolgen. Ein Betrug kann nur vorsätzlich begangen werden. Ein Vorsatz dürfte Dir - nach Deiner Schilderung - wohl kaum vorzuwerfen und erst Recht nicht nachzuweisen sein.

quote:
bitte, bitte gebt mir einen kompetenten rat wie ich mich verhalten soll.

Um genauere Ratschläge geben zu können (sofern das in einem solchen Forum überhaupt möglich ist) müsstest Du bitte erstmal konkret erläutern, wie denn die derzeitige Situation ist. Hat die zuständige ARGE bereits Kenntnis von der Erbschaft und schon irgend etwas unternommen? Woher weißt Du jetzt von der Erbschaft? Um was für ein Erbe geht es überhaupt (Bargeld, Immobilie...)? Bist Du denn tatsächlich überhaupt gewillt, dass Erbe anzunehmen?

Die rein erbrechtlichen Fragen, also ob der Erbschein angefochten werden kann, ob das Erbe ggf. noch ausgeschlagen werden kann usw., solltest Du bitte im Unterforum Erbrecht stellen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info"

-- Editiert am 04.07.2009 13:12


von AxelK am 04.07.2009 13:10
Status: Tao (6519 Beiträge)
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>algII und erbe
Hallo Axel, danke für d. Nachricht. ...a)""Hat die zuständige ARGE bereits Kenntnis von der Erbschaft und schon irgend etwas unternommen?"" nein. ich habe aber keinen wiederantarg mehr gestellt, und bin jetzt ohne einen pfennig unterwegs, futtere mich bei freunden durch....b)""Woher weißt Du jetzt von der Erbschaft?"" nun ja meine mamma ist vor 7 wochen gestorben, sie war allerseits bekannt vermögend.......c)""Woher weißt Du jetzt von der Erbschaft?"" ich habe gestern mal beim NG angerufen, wollte einen erbschein beantrage.ich bekommen keinen sagte die SB da bereits ein gemeinschaftlicher erbschein schon ausgestellt worden sei über meinen stiefvater (einziger miterbe), ich würde in den nächsten tagen ein schreiben vom NG erhalten.....d)""Bist Du denn tatsächlich überhaupt gewillt, dass Erbe anzunehmen? natürlich ja, muß ich ja da ich alles erdenkliche tun muß laut SGB um aus der staatl. sozialleistung herauszukommen, ich denke dazu zählt nicht nur die verpflichtung arbeit zu suchen sondern auch ein laufendes einkommen aus einem erbe anzunehemn....e) ""Um was für ein Erbe geht es überhaupt (Bargeld, Immobilie...)?ich schätze mal beides und mehr, keine ahnung, habe null kontakt zum stiefvater noch sonstige informationsquellen, habe den stiefvater um ein nachlassverzeichnis mit belegen gebeten und noch keine antwort erhalten.

danke für deine mühe und einschätzung

lb

online.online


von onlineonline am 04.07.2009 13:34
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>algII und erbe
@onlineonline:

Aus sozialrechtlicher Sicht bist Du nicht verpflichtet, ein Erbe anzunehmen. Aber das nur nebenbei. Ich denke, eine Erbausschlagung steht ja nicht wirklich zur Diskussion.

Bis zu einer Auszahlung der Erbschaft, oder Verfügbarkeit einer eventuellen Immobilie, als kurz, bis das Du tatsächlich über ausreichend finanzielle Mittel verfügen wirst, um Deinen Lebensunterhalt bestreiten zu können, wird sicher noch einige Zeit vergehen. So schnell geht das alles nicht.

Du solltest deshalb der ARGE die Situation so genau wie möglich schildern, auch dass Du noch gar nicht abschätzen kannst, was und wieviel Du erben wirst, und bis dahin die Weitergewährung von ALG II als Darlehen beantragen. Von irgendwas musst Du schließlich auch in den nächsten Wochen und Monaten Deinen Lebensunterhalt bestreiten.

Gruß,

Axel

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von AxelK am 04.07.2009 14:29
Status: Tao (6519 Beiträge)
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>algII und erbe
Danke axelK,
werde deinen ratschlag beherzigen

alles gute

online.online



von onlineonline am 04.07.2009 16:02
Status: Stift (38 Beiträge)
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