Hallo zusammen, nehmen wir einmal an, AN leidet schon seit längerem unter wechselnd starken Rückenbeschwerden, die bis hin zu medikamentöser Behandlung und in Verbindung damit zu Ausfallzeiten durch Krankschreibungen führen.Der behandelnde Arzt rät AN, zusätzlich zu den verordneten und durchgeführten Maßnahmen seitens AN an seinem Bürositzmöbel eine Kopfstütze anbringen zu lassen, um die Nackenmuskulatur zu entlasten. Eine entsprechende Kopfstütze ist als Standard-Zubehör zu den verwendeten Bürostühlen erhältlich und wird an anderen Standorten des AG auch bereits verwendet.AG lehnt die Bitte des AN, im Interesse der Unterstützung des Erhalts/der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des AN eine derartige Kopfstütze zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen, kategorisch ab und verweist auf die Möglichkeit, daß AN sich einen entsprechend personalisierten Stuhl über die Krankenversicherung des AN bzw. die Rentenversicherung Bund finanzieren lassen kann/soll.Der Hinweis durch AN, daß die Kopfstützen durch AG an anderen Standorten zur Verfügung stehen und die Kosten einen Bruchteil des personalisierten Stuhls ausmachen, wird von AG ignoriert bzw. mit 'Unsere Bürostühle sind qualitativ hochwertig genug, auch ohne Kopfstütze.' abgelehnt.Kann AN seiner (medizinisch fundierten und ja eigentlich auch im Interesse des Unternehmens gestellten) Bitte in irgendeiner Form rechtlich fundiert Nachdruck verleihen oder hilft da nur der eher zynische Rat seitens AG 'Dann müssen Sie eben den Einsatzort wechseln.'? Vielen Dank!Der Ritter
Ihre Antwort erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Durchschnittspreis 35 Euro.
>Gesunderhaltungspflicht AN - Unterstützung AG?
Es müßte einen Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Unternehmen geben, den sollten Sie mal wegen Unterstützung ansprechen. Auch der Betriebsarzt kann helfen.
Nun, die Argumentation des Arbeitgebers so etwas bei der KK oder sonstwo zu beantragen klingt aber auch plausibel. Denn der AG steuert ja auch die andere Hälfte der KK-Beiträge bei. Also bevor ein Konflikt vom Zaun gebrochen werden muss, würde ich erst mal diesen Weg beschreiten und die Krankenkasse fragen wie so etwas beantragt werden kann und dann auch schriftlich beantragen. Normalerweise dürfte eine entsprechende Verordnung vom Arzt erforderlich sein. Wenn die Kasse nicht zahlt, wird sie das schriftlich begründen. Das kann dem AG vorlegt werden. Dann liegt der Ball wieder bei ihm. Die RV ist glaube ich nicht für sowas zuständig, kann aber auch mal gefragt werden, wenn die KK abwimmelt.Freilich alles während der Arbeitszeit da der AG dies angeordnet hat.Sollten die Sozialkassen die Anträge ablehnen wäre ein Gespräch mit der Berufsgenossenschaft sinnvoll, weil die üblicherweise bei berufsbedingten Krankheiten einspringt. DIe wird dem AG schon klar machen, dass er mutwillig einen Versicherungsfall provoziert und demnach regresspflichtig werden würde.(Wir alle wissen ja, dass der vielzitierte Fachkräftemangel sich ausschließlich auf Fachkräftemangel in den Management-Ebenen deutscher Unternehmen bezieht. Denn alleine schon das lange diskutieren und erst recht die Ausfallzeiten hätten die Investition um ein vielfaches wieder reingeholt)Würde empfehlen profilaktisch eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht abschließen. Die zahlen allerdings nicht wenn sich Fälle schon angebahnt haben. Ist hier riskant.
quote:DIe wird dem AG schon klar machen, dass er mutwillig einen Versicherungsfall provoziert und demnach regresspflichtig werden würde.
Wie kommst du denn darauf ? Die Erkrankung des AN kommt für mich nicht ersichtlich durch die fehlende Kopstütze, sondern sie ist (so lese ich das zumindest heraus) schon vorhanden und könnte evtl. nur durch die Kopfstütze gelindert werden. Was anderes wärs, wenn der AG grundsätzlich durch völlig unpassende Stühle gesundheitliche Probleme erst verursachen würde (aber dann würde wohl auch nicht nur 1 AN dort entsprechende gesundheitliche Probleme haben). Ich sehe hier bisher keine Schuld des AG, nur weil der sich weigert für 1 AN eine Kopfstütze anzuschaffen, während andere AN dort scheinbar problemlos auf kopfstützenlosen Stühlen ihre Arbeit verrichten.
@Der RitterDas entfernen des Metallgehäuses hilft gegen alles Ernsthaft: der Ag ist nicht verpflichtet, aber der AN hat diverse Möglichkeiten dem AG Fördermittel für die Anschaffung von Arbeitshilfen zu verschaffen.Relevant sind hierzu SGB V; §20b. Das heißt, zunächst ist ein Antrag an die Krankenkasse zu richten. Diese oder die DRV Bund wird hier als Leistungsrträger in Frage kommen. Das hierfür dann relevante Gesetz findest du in SGB IX, § 34, Abs. 1 Pkt 3Man sollte sich nicht irritieren lassen durch den Titel dieses SGB, Rehabilitation und TEilhabe behinderter Menschen. Es gilt, das steht im Untertitel, in diesem Fall ist Teil 1, Kapitel 1, §3 zuständig, auch für von Behinderung bedrohter Menschen. Dies ist regelhaft der Fall, wenn bereits chronifizierte Leiden vorliegen. In den meisten Fällen wird dann die DRV Bund Leistungsträger dieser Arbeitshilfen sein müssen, um einen möglichen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu verhindern.Die Frage gehört ins Sozialrecht. Sunbee
----------------- "Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung. "-- Editiert am 05.07.2009 09:31