vorläufige Mietvereinbarung rechtsgültig

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vorläufige Mietvereinbarung rechtsgültig

Hallo,

Ich habe ein kleines großes Problem. Wir haben vor zwei Tagen eine vorläufige Mietvereinbarung unterschriben. In dieser ist festgehalten wann Mietbeginn ist und wie die 1 1/2 Monate Leerstand der Wohnung berechnet werden. Ebenfalls ist die zukünftige Miete erwähnt. Mietvertrag haben wir aber noch ununterschrieben zu Hause liegen. Besteht eine Möglichkeit aus dieser Sache nocheinmal herauszukommen? Man findet leider nirgends ob solche Vereinbarungen rechtsgültig sind.

Vielen Dank für eure Hilfe.



von FelixScholz am 01.07.2009 23:21
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>vorläufige Mietvereinbarung rechtsgültig
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von guest-12324.08.2009 16:50:38 am 01.07.2009 23:28
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>vorläufige Mietvereinbarung rechtsgültig
Tja gute frage. Uns ist klar geworden das es eventuell ein fehler war das ganze zu unterschreiben. Liegt aber nicht an mängeln der wohnung.



von FelixScholz am 01.07.2009 23:57
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>vorläufige Mietvereinbarung rechtsgültig
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von guest123-2367 am 02.07.2009 06:59
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>vorläufige Mietvereinbarung rechtsgültig
Mal Gegenfrage!
Was würdest Du denn zu Deinem VM sagen, wenn er der Meinung wäre sich an diese Vereinbarung nicht halten zu müssen aus dem einen oder anderen wichtigen oder unwichtigen Grund und Du aber auf die Wohnung ganz dringend angewiesen wärst?

quote:
Man findet leider nirgends ob solche Vereinbarungen rechtsgültig sind.
Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass Vereinbarungen/Verträge zwischen erwachsenen Menschen, die sich im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte befinden, gültig sind sofern sie nicht sittenwidrig sind!


von JollyJumper am 02.07.2009 08:42
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>vorläufige Mietvereinbarung rechtsgültig
Hmm, ich weiss nicht wie das so ist, aber ihr könnt ja hergehen und den euch vorgelegten Mietvertrag nicht so unterschreiben wie er ist. Dann habt ihr einen nach BGB und der ist allemal besser als einen vom VM. Oder eben soviel Klausel usw streichen, dass ihr mit dem VM euch nie einig werdet bzgl. dem Mietvertrag. Vielleicht kommt ihr dann noch so aus der Geschichte raus.

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"


von Enduristi am 02.07.2009 08:48
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>vorläufige Mietvereinbarung rechtsgültig
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von guest-12324.08.2009 16:50:38 am 02.07.2009 08:59
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>vorläufige Mietvereinbarung rechtsgültig
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von guest123-2367 am 02.07.2009 09:02
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>vorläufige Mietvereinbarung rechtsgültig
Also,
für mich stellt sich die Frage nach dem Sinn dieser Vereinbarung. Der Mietvertrag liegt also beim Mieter zu Hause, warum wurde der nicht gleich unterschrieben und was ist, wenn tatsächlich man über einige Klauseln sich nicht einig wird ??

Was steht denn wortwortlich in dieser Vereinbarung ??
Wäre es möglich mal den Text zu posten (ohne Klarnamen natürlich) ??

Gruß
Michael



von Michael32 am 02.07.2009 09:37
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>vorläufige Mietvereinbarung rechtsgültig
Die überschrift ist: vorläufige mietvereinbarung. Im text steht: sie haben vor ab 15.08.09 in wohnung xy einzuziehen. In der zeit von 14.08.09 bis 31.09.09 wird eine kaltmiete von 650,- € zu zeitpunkt x fällig da sie in dieser zeit renovierungsarbeiten vornehmen. Ab 01.10.09 wird die regelmiete von z€ fällig. Des weiteren wird noch die kaution erwähnt und am ende steht: hiermit stimme ich dieser vereinbarung zu .....


von FelixScholz am 02.07.2009 12:27
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von guest-12326.08.2009 09:27:24 am 02.07.2009 13:16
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