Hallo,ich war zur Überprüfung eines Aufhebungsvertrages bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist mit mir den Vertrag durchgegegangen (ca. 1 - 1,5 Stunden) und hat mir eine E-Mail mit zwei (Standard-)Klauseln geschickt. Das war alles! Dafür bekomme ich nun eine Rechnung von etwa über 2000 EUR - kann das sein?Danke!Gruß Mary
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>Honorarnote zu hoch?
Bitte posten Sie mal die einzelnen Rechnungspositionen. Ist nach Gegenstandswert abgerechnet worden? Von welchem Gegenstandswert ist der Anwalt ausgegangen?
Gegenstandswert: 17.566,44 (4 Gehälter) 1,3 Geschäftsgebühr VV RVG Nr. 2300 787,80 1,5 Einigungsgebühr VV RVG Nr. 1000 909,00 Auslagenpauschale 20,00Dazu noch als Ergänzung: die Verhandlungen mit der Personalabteilung habe ich alleine gemacht und die Klauseln wurden noch nicht mal akzeptiert... DANKE!
Wenn kein Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung vorlag, kann eine Geschäftsgebühr sowie Einigungsgebühr nicht entstehen. Es müsste somit eine Beratungsgebühr abgerechnet werden, die bei einer (Verbaucher) Erstberatung auf 190,- € zzgl. Mehrwertsteuer beschränkt ist, sofern keine Honorarvereinbarung getroffen wurde. Der Gegenstandswert ist bei einem Aufhebungsvertrag mit 3 Bruttomonatsgehältern anzusetzen. Inwiefern hier eine Einigung erzielt worden ist, erschließt sich mir nicht. Ich halte die gesamte Rechnung für fehlerhaft.