Inkasso Schreiben troz Kündigung

28. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sleepy1982
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Schreiben troz Kündigung

Folgende Problematik:
Person A (19 Jahre alt) hat sich vor etwa einem jahr online bei einer Firma angemeldet Die sich mit dem Vertrieb von MP3s beschäftigt. Person A hat sich zu dieser zeit dort angemeldet ohne zu wissen das es im Jähr Kostet.
Von den kosten stand natürlich nur etwas in den AGBs (das übliche halt)
Firmensitz ist in Dubai
Nach dem dann eine Mahnung kam wurde Person A so eingeschüchtert so dass Person A die ganzen 2 Jahre gezahlt hat und sofort gekündig hat.
Auf Telefonischer nachfrage wurde Person A mitgeteilt, dass es keine kündigungsbestätigungen gibt.

Nun nach über einem Jahr kam wieder eine Mahung (aber nie eine Rechung)
zwischen zeitlich sind die kosten des Inkasso unternehmens auf 150 euro von normal 94,80 angestiegen

Muss Person A den Betrag bezahlen ? Person A hat den Vertrag ja gekündigt, aber nie eine Kündigungsbestätigung erhalten.

Was kann Person A tun.


Vielen Dank im voraus für Tipps und Antworten

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

wie ist der Name der FirmA ß

LG

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#2
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

@Sleepy1982

Per einschreiben gekündigt oder per normalen Brief oder Email?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Wenn die Kündigung nachweisbar ist, dann ist A ohnehin aus dem Schneider!
Interessant ist, wie der Vertrag zustande gekommen ist und ob der überhaupt haltbar ist.
Dass die Firma ihren Geschäftssitz in Dubai gemeldet hat spricht dafür, dass es sich hier um eine Briefkastenfirma handelt. Dann sollten Sie mit Google hinreichend Erfahrungen im Internet finden - auch über den Umgang!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sleepy1982
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

wie die Firma heißt ? weiß nicht ob man das hier sagen darf aber die AGbs sind fast wie bei firstlade (fiktiver Name) zumindest nehm ich das an.
nehmen wir an Die kündigung wurde per brief geschrieben aber ohne rückschein sprich keinen beweiß für die Kündigung (telefonisch hat diese firma ja mitgeteilt das sie keine bestätigungen verschicken) also wie kann ich dann jemals kündigen??

Zwischen durch mal die frage ich weiß nicht ob ich da richtig infomiert bin aber sieht die gesetzgebung nicht vor das man bei einem internet vertrag sprich Domainbestellungen oder ebay bestellungen nicht irgend wo einen haken setzen muss oder zustimmen muss ja ich bin damit einverstanden jährlich einen betrag von xx zu bezahlen ??
der betrag steht bis heute nur in den agbs
nicht aber beim eingeben der daten.

zu der breifkastenfirma sind firmen wie zb firstload die laut denic ihren firmen sitz im ausland haben briefkästenfirmen?
Im übrigen wollte person Person A eine rechnung von dieser Firma haben und hat Ihnen Per email mitgeteilt das sie bitte eine detailierte Rechnung haben möchte als antwort kam:

quote:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte gerne von Ihnen wissen für was ich 94,80 Euro bezahlen soll?
Daher möchte ich eine Detailierte Rechnung von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxx
* *

Sehr geehrter Kunde,

anbei ein kurzer Auszug aus unseren AGB, die Sie bei Ihrer Anmeldung bei xxxx als gelesen und einverstanden akzeptiert haben:

§5 Testmitgliedschaft, Leistungspakete, Preise und Zahlung

(3) Für das vom Mitglied genutzte Leistungspaket ist der jeweils bei der Beschreibung des Leistungspakets genannte Preis zu zahlen.
Sämtliche Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Das Entgelt ist jeweils für die im Leistungspaket geltende
Mindestvertragslaufzeit vom Mitglied im Voraus zu entrichten. Die Rechnung wird dem Mitglied vom Anbieter ausschließlich per
E-Mail erteilt; ein Anspruch auf Übersendung einer schriftlichen Rechnung besteht nicht.

Mit freundlichen Grüßen


Stimmt das ???

die nächste frist leuft am Freitag den 7.3.2009 aus sprich in 4 tagen ist das überhaupt genug zweit ich habe selbst leider nicht soviel zeit :(

Auch muss ich sagen das die Mahnung kam ohne Rechnung und ich sofort firstlade mitgeteilt habe das ich nicht bereit bin das geld zu Zahlen, so könnte das schreiben ausgesehen haben von dem aber keine Antwort kam:


quote:
**Sehr geehrete Damen und Herren,
Ihre Email hat mich sehr verärgert.
Nachdem ich im April 2007 unbewusst den Vertrag abgeschlossen hatte und ich Sie bat mich aus dem Vertrag herauszulassen teilten Sie mir mit dass ich die 2 Jahre Abonement zahlen muss.
Was mir als schüler sehr schwer fiel.
Ich habe im august 2008 meinen vertrag bei ihnen fristgerecht gekündigt und somit meinen gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen.
Daher werde kein weiteres abonomentjahr zahlen. *

*Mit freundlichen Grüßen
xxxxxx


So weit ich weiß darf ein Inkasso Büro keine Forderungen stellen sofern der Kunde einräumt den betrag nicht zu bezahlen weil da ein Fehler vorliegt
Ich mein person A braucht zeit das zu klären nur die drücken hier Person A wöchenlich neue Mahnschrieben rein und der beträge steigen

Was kann ich tun ?

Kann mir jemand sagen ob Person A die Mahnschrieben einfach ignorieren sollte oder den betrag bezahlen sollte ?
Hab ich wirklich nur so wenig zeit die reicht mir nicht das sich Person A bei einem ANwalt schlau machen kann ?

Wenn im Schreiben steht bis zum 4.7.2009 zu Zahlen innerhalb zwei Wochen wobei person A nichit mehr in der Adresse wohnt wo die Mahnung hingeschickt wurde sondern die Mahung erst verspätet per post von den eltern nachgeschickt werden musste. uns wa wir gedroht dann für den Wohnort das zuständige Amtsgericht einzuschalten ist das so erlaubt ??

Das inkasso dürfte doch nicht mal eine sicherheit dafür haben das Person A wirklichi nicht zahlen will die können doch kein gericht einschalten obwohl Perrson A vielleicht im Recht ist oder ?

Ich hab mir da mal folgedes überlegt:
1.Person A wartet ab bis der Mahnbescheid kommt und klärt das dann mit dem Anwalt und dem gericht falls die wirklcih ernstmachen.
2.Person A hätte gern einen beweis sprich eine auflistung wann und welche ip sich dort angemeldet hat. (brauchen die keine Unterschrift oder irgend was von der Bestellung ? ) oder umgekehrt kann dort irgend jemand jemand anmelden und dem gehen dann in Inkasso unternehmen auf den zeiger ?
3. Person A hätte gern eine Rechung hab ich anspruch darauf ? bzw wenn die firma ihren sitz im ausland hat dürfen die dann Mwst verlangen ?


So jetzt ist schluss ich hoff ihr könnt mir weiter Helfen






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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sleepy1982
Gemach Gemach !
Googel doch mal - die Wahrscheinlichkeit das die genannte Firma vor gericht geht ist so gering wie die Heiligsprechung von George Bush
Googeln !

lg

p.s
rapidshare ist cooler;)

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#6
 Von 
Sleepy1982
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß ich hab viel geschrieben aber hat mmir vielleicht noch jemand nen Rat ?
Ich bin wirklich verzweifelt :(

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Guten Abend,
also es ist wie folgt: fordern kann das IKB so viel es will.

Ich würde wie folgt vorgehen: weitere Mahnschreiben ignorieren, zumal diese ja eh an die falsche Adresse gehen. Lasse das IKB schreiben was es will.
Nur bei einem Mahnbescheid musst du reagieren. Ich gehe davon aus, dass du einen solchen eh nicht erhalten wirst, weil die Sache mehr als auf wackligen Beinen stehen dürfte.

Je nach Anbierter, (den du ja leider nicht preisgeben willst) gibt es in der Sache des Vertragsabschlusses massive Mängel, dass unter Umständen die Widerrufsfrist noch nicht erloschen ist. Daher gehe ich auch nicht von einem Mahnbescheid aus.

Sollte doch einer ins Haus flattern, diesem unbedingt fristgerecht widersprechen. Sollte auch dieser an die falsche Adresse gehen, würde ich diesen !nachweisbar! [ mit dem Vermerk "Empfänger unter angegebener Adresse nicht zu ermitteln" an das Mahngericht zurücksenden. Ich gebe zu, dies würde ich nur machen im das IKB zu zwingen mehr Geld zu investieren wegen der Adressermittlung.

Dann wird eh nur noch ein Schreiben kommen, dass du den Widerspruch zurückziehen sollst, was du selbstredend nicht tun wirst. Auch ein weventuelles Vergleichsangebot lässt du unbeantwortet.

Zum anwalt kannst du immer noch rennen, wenn du wider Erwarten nach dem Widerspruch eine Klageschrift erhalten solltest.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sleepy1982
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Super vielen dank der Anbieter ist Firstload ich hoffe das gibt hier jetzt keinen ärger weil ich den name nenne :)
Person A war zudem auch nicht bewusst das es geld kostet dies ist im Anmelde Ablauf nicht ersichtlich wie gesagt das ist ja auch schon über 2 Jahre her als dieser angebliche vertrag zu stande kam http://www.firstload.de/
wie ihr seht kommt man auf die Seite, und das erste was man sieht ist das Anmelde formular nichts von kosten!

Ich werde jetzt mal nicht reagieren bin mal gespannt was passiert :)
Aber selbst wenn ein mahnbescheid käme kann ich doch einspruch einlegen oder nicht und dort auch mein begründung loswerden oder ?
Soweit ich weiß darf auch kein Inkasso büro eingeschaltet werden solange keine Rechnung verschickt wurde Sprich inkasso müsst ich so oder so nicht bezhalen wenn dann zahl ich den ursprungsbetrag direkt an die firma und gut ist.

Vielen dank vielleicht schriebt ja nochmal jemand paar zeilen da zu nocvhmals vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Keine Sorge,
einen Namen nennen führt zu keinen Problemen.

Acher schau mal, dur wirst diese Frage und die Antwort des betreffenden Anwalts bestimmt hilfreich finden.

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=55941&rechtcheck=2

Noch ein Wort zum Mahnbescheid: Bitte einen eventuellen Widerspruch begründungslos einreichen. Eine Begründung kann man immer noch in einem eventuellem Klageverfahren einreichen. Hier gilt immer: der Gegenseite keine Munition liefern.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sleepy1982
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)


Hallo ich mal wieder :)

die frist ist ja seit freitag abgelaufen und Person A hat das geforderte geld immer noch nicht überwiesen heute hat nun das Inkassobüro versucht Person A telefonisch zu erreichen (War nicht zuhause), haben jedoch eine Nachricht hinterlassen und baten dringend um Rückruf..
Person A hat jedoch den Rückruf noch nicht getätigt.

Meine Fragen:
1.Wenn das erste schreiben direkt vom inkasso kommt Ohne eine davor gehende Rechnung darf dann überhaupt ein Inkasso büro angachiert werden ?
soweit ich weiß muss eine Rechnung zuvor verschickt worden sein ?
2.Wenn dem Gläubiger nach dem ersten Inkasso Schreiben mitgeteilt wurde das der Betrag nicht bezahlt wird (mit Begründung)
darf dann überhaupt ein Inkassobüro angachiert werden ?
Soweit ich weiß darf ein Inkassobüro kein Gelder fordern, sofern Schuldner sofort Einspruch einlegt ist das Richtig ?
3.bevor kosten von einem Anwalt oder Mahnbescheid bzw. Gerichtsvollzieher bekommen hab ich da die Möglichkeit Einspruch einzulegen ?

Person A hat eigentlich keine Lust den Leuten hinterher zu laufen Person A fühlt sich zu 100% im recht muss sie auf das Stalking reagieren ?

Im Brief steht das bei nicht bezahlen das Mahnverfahren eingeleitet wird, dieses muss soweit ich weiß von dem Gläubiger genehmigt sein ist das Richtig?
Was ist wenn sie diese Genehmigung mit nicht schicken können bzw.wollen ?

Vielen dank für eure Antworten wäre für ein paar Sätzen dankbar dies sind infomationen die ich mit so im Internet zusammen gepuzzlet habe :)

Mfg









0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Hi,
ich würde in sofern reagieren, dass ich denen schriftlich die Kontaktaufnahme via Telefon untersagen würde.

TheHellion kann dir da sicher ein Musterschreiben anhängen mit den betreffenden Paragraphen, ich finde dieses gerade nicht auf die Schnelle

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
1.Wenn das erste schreiben direkt vom inkasso kommt Ohne eine davor gehende Rechnung darf dann überhaupt ein Inkasso büro angachiert werden ?

Dürfen geht immer in der freien Marktwirtschaft
Ein Inkassobüro ist lediglich ein Privatunternehmen ohne behördliche Kraft
Jeder kann ein Inkassobüro beauftragen
Ein Inkassobüro überprüft nicht die Forderung sondern arbeitet eben für den zahlenden Auftraggeber
.
quote:
2. Wenn dem Gläubiger nach dem ersten Inkasso Schreiben mitgeteilt wurde das der Betrag nicht bezahlt wird (mit Begründung)
darf dann überhaupt ein Inkassobüro angachiert werden ?

Siehe 1
quote:
Soweit ich weiß darf ein Inkassobüro kein Gelder fordern, sofern Schuldner sofort Einspruch einlegt ist das Richtig ?

Siehe 1 und 2
quote:
3.bevor kosten von einem Anwalt oder Mahnbescheid bzw. Gerichtsvollzieher bekommen hab ich da die Möglichkeit Einspruch einzulegen ?


Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt ( wenig wahrscheinlich) sollte Diesem unbedingt widersprochen werden .
Am besten begründungslos und komplett
quote:
Person A hat eigentlich keine Lust den Leuten hinterher zu laufen Person A fühlt sich zu 100% im recht muss sie auf das Stalking reagieren ?


Nein - nur bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muß reagiert werden
quote:
Im Brief steht das bei nicht bezahlen das Mahnverfahren eingeleitet wird, dieses muss soweit ich weiß von dem Gläubiger genehmigt sein ist das Richtig?

Logo - denn der Gläubiger hat ja das Inkassobüro beauftragt ;)

lg


-- Editiert am 10.07.2009 21:39

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sleepy1982
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank genau das wollt ich hören.

Das inkasso büro kann ja im endeffekt nicht einschätzen um was es wirklich geht die wissen ja im endeffekt nur was ihnen ihr gläubiger mitgeteilt hat.

und gegen diese Leistungen habe ich wie ja wie oben beschrieben zu meinem 1. möglichen Zeitpunkt einspruch erhoben.
Sprich ich habe dem gläubiger mitgeteilt das ich nicht Zahlen werden und ich wollte ja sogar eine detaillierte Rechnung haben worauf mir mitgeteilt wurde das es diese nicht gibt.

Wenn ich dem inkasso büro nun mitteile das dies alles nicht rechtens ist und ich den Betrag nicht Zahlen werde kann sich das inkasso büro bitten und betteln entweder ich einige mich am Telefon mit dennen das sie sofort die breife und Telefonate mit mir einstellen oder ich bekomm ein Mahnbescheid oder ?

Hat man den diet Möglichkeit om inkasso büro eine schriftliche beschtätigung zu fordern fall sie mir am Telefon mitteilt das man Person A in Ruhe lässt ? oder muss Person A die nächsten Monate mit einem Mahnschrieben rechnen?
Ich hätte das gern das gefühl das es vorbei ist :)

Was denkt ihr sollte man der guten Frau am Telefon sagen ? im übrigen gehts ja nicht um mich sondern um eine andere person die aber nicht so gut mit leuten am Telefon umgehen kann sprich sie will nicht mit dennen sprechen meint ihr es ist ein Problem wenn zb ich mache ?

für den Fall das die doch ein Mahnbescheid schicken und ich mir ein Anwalt nehmen muss kann ich die Kosten dann dem Inkasso büro auferlegen wenn ich vor gericht gewinnen sollte ?


-- Editiert am 11.07.2009 08:44

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
für den Fall das die doch ein Mahnbescheid schicken und ich mir ein Anwalt nehmen muss kann ich die Kosten dann dem Inkasso büro auferlegen wenn ich vor gericht gewinnen sollte ?

ICH würde erst zu einem Anwalt gehen falls die Gegenseite nach einem Mahnbescheid Widerspruch die Klagebegründung auf den Tisch legt. Kommt es dann zu einem Gerichtsverfahren trägt der Verlierer die Kosten der Gegenseite
Nicht vergessen : Die Weitergabe ans Inkasso ist sehr oft automatisiert
quote:
Wenn ich dem inkasso büro nun mitteile das dies alles nicht rechtens ist

Ich würde dem Inkasso schriftlich mitteilen das der Forderung vollumfänglich widersprochen wird und auf den Klageweg verweisen.
Der Kontaktaifnahme per Telefon sowie der Speicherung und Weitergabe meiner Daten gem BDSG würde ich explicit untersagen

lg

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sleepy1982
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

heute habe ich mit dem Inkasso büro telefoniert dieses ist sehr gut geschult und kennt sogar die anmelde verfahren von firstload.

Sie konnten mir genau sagen wann sich Person A angemeldet hat sie sagten aber auch das wir Ihnen die Kündigung zukommen lassen sollen
nur die Kündigung wurde ja damals nicht als einschreiben verschickt !
sprich es gibt keinen beweis das jemals gekündigt wurde.
die einzige email die stadt gefunden hat ist folgende vielleicht kann sich das mal jemand ansehen:

quote:
Sehr geehrte Frau xxx

Sie haben unsere Dienstleistung bestellt und wir haben daraufhin versucht, wie von Ihnen gewünscht, von Ihrem Konto den offenen Betrag abzubuchen. Leider haben Sie jedoch unsere Abbuchung bei Ihrer Bank rückgängig gemacht oder Ihr Konto wies nicht die erforderliche Deckung auf.

Ihr Zugang wurde gesperrt, bis wir einen Zahlungseingang feststellen.

Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, es ist der einzige Weg, der Sie vor hohen Inkasso- und Anwaltsgebühren bewahrt. Bitte führen Sie daher die Überweisung prompt durch.

Der offene Betrag in Höhe von EUR 94,80 ist auf folgendes Konto zu überweisen:

Konto in Deutschland:

Bank: Oberbank AG
Inhaber: Verimount FZE LLC
Konto: 1061118822
BLZ: 70120700
Verwendungszweck: 923233

Konto in Österreich:

Bank: Oberbank AG
Inhaber: Verimount FZE LLC
Konto: 671021822
BLZ: 15009
Verwendungszweck: 923233

Mit freundlichen Grüssen
Ihr Firstload Team
Buchhaltungsabteilung


**Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte gerne von Ihnen wissen für was ich 94,80 Euro bezahlen soll?
Daher möchte ich eine Detailierte Rechnung von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
* *

Sehr geehrter Kunde,

anbei ein kurzer Auszug aus unseren AGB, die Sie bei Ihrer Anmeldung bei Firstload als gelesen und einverstanden akzeptiert haben:

§5 Testmitgliedschaft, Leistungspakete, Preise und Zahlung

(3) Für das vom Mitglied genutzte Leistungspaket ist der jeweils bei der Beschreibung des Leistungspakets genannte Preis zu zahlen.
Sämtliche Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Das Entgelt ist jeweils für die im Leistungspaket geltende
Mindestvertragslaufzeit vom Mitglied im Voraus zu entrichten. Die Rechnung wird dem Mitglied vom Anbieter ausschließlich per
E-Mail erteilt; ein Anspruch auf Übersendung einer schriftlichen Rechnung besteht nicht.

Mit freundlichen Grüßen,

*****************************

Service hat einen Namen

Natalia Janzen
Firstload.de

*
*Können Sie mir bitte das Datum nennen, wann ich mich bei Ihnen angemeldet habe? *

*Sehr geehrter Kunde,

die Anmeldung erfolgte am 12.04.2007.

Mit freundlichen Grüßen,

*****************************

Service hat einen Namen

Kathlen Schulze
Firstload.de

**Sehr geehrete Damen und Herren,
Ihre Email hat mich sehr verärgert.
Nachdem ich im April 2007 unbewusst den Vertrag abgeschlossen hatte und ich Sie bat mich aus dem Vertrag herauszulassen teilten Sie mir mit dass ich die 2 Jahre Abonement zahlen muss.
Was mir als schüler sehr schwer fiel.
Ich habe im august 2008 meinen vertrag bei ihnen fristgerecht gekündigt und somit meinen gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen.
Daher werde kein weiteres abonomentjahr zahlen. *

*Mit freundlichen Grüßen
*




Was meint Ihr dazu ?

Im nachhinein hab ich einen Ganz tollen beitrag gefunden:
http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/abofallen-und-abzocke-im-internet-das-muessen-sie-wissen/

Darin steht auch das man sich bei Wiederspruch keine Sorgen machen muss!

-- Editiert am 13.07.2009 14:24

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sleepy1982
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich rechtlich richtig infomiert bin war diese Email aber ein Wiederspruch gegen die Zahlung oder nicht ?

Sprich es hätte niemals ein inkasso eingeschalten werden dürfte ist das richtig ?


0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wenn Du Dir nicht 100 pro sicher bist solltest Du evtl den sachverhalt nochmal in einem anderen Forum posten

lg

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sleepy1982
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Dies hab ich nun dem Inkasso mitgeteilt oder findet ihr das so heftig ?

Sehr geehrte Damen und Herrn, in dieser Email nehme ich Bezug auf ihre Schreiben vom
24.6.2009 und 5.6.2009. und Aktenzeichen 3227250
Die Vertragsverlängerung wurde nachweislich am 13.5.2009 wiedersprochen aus diesem Grunde hätte die die Forderung niemals als Offene Rechnung behandelt werden und an ein Inkasso Büro weiter gegeben dürfen.


Ich sehe die Fordernungen von Ihnen Hiermit als erledigt weitere Schreiben werden nicht beantwortet.

Hiermit untersage ich Ihnen zudem jeglichen Brief Verkehr und Telefon Anrufe.

Mit freundlichen Grüßen .......

0x Hilfreiche Antwort

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