Kontopfändung bei 2 Konten?

25. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
beate83
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Kontopfändung bei 2 Konten?

Wenn man 2 Konten hat und auf einem besteht eine Kontopfändung. Kann man dann über das andere noch frei verfügen??? Auch wenn das eine das frei ist ein Gemeinschaftskonto ist und das andere einem allein gehört? Kontopfändung liegt vor bei dem, dem es alleine gehört?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Sind die Konten bei der gleichen oder bei verschiedenen Banken?

12x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Wenn es sich um Konten bei unterschiedlichen Banken handelt, dürfte es eigentlich keine Probleme geben.

Sollte es sich um Konten bei einer Bank handeln, "sollte" es eigentlich auch keine Probleme geben. Ich könnte mir aber schon vorstellen, dass die Bank dann die Kontobewegungen kritisch beobachtet, so im Hinblick auf Dispo ... .

13x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.01.2010 10:54:02
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo ich habe ein Konto bei der Postbank mit einer Kontopfändung. Im Beschluss vom Gericht stand auch nur das Postbankkonto drin. ich habe aber auch noch ein Konto bei der Sparkasse wo monatlich Gehalt eingeht! Ist das Sparkassenkonto jetzt auch gesperrt?

Ich freue mich auf Eure Antworten

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41x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Solange der Gläubiger keine Kenntnis von dem anderen Konto hat sollte man eigentlich 'sicher' sein.

Es empfiehlt sich jedoch unter Umständen eine kleine Änderung: das Gemeinschaftskonto sollte ein Einzelkonto werden auf das der Gefpändete nur Kontovollmacht hat.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Kann der Gläubiger die gleichzeitigen Pfändungen bei mehreren Banken beim Gericht beantragen ? Oder nur ein nach der anderen ?

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"28c7h49T"

64x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12318.01.2010 09:17:38
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kleine-emmi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich stimme Harry_van_Sell zu, das Gemeinschaftskonto sollte auf die andere Person umgestellt werden. Am Besten sofort. Aber sicher ist das Geld selbst dann dort nicht. Ich las mal, dass man den Kontoinhaber dann als Drittschuldner oder Treuhänder sehen und das Konto trotzdem pfänden kann.

Solange das nicht geschehen ist, kannst du dich nochmal informieren, ob es eine Und- oder Oder-Konto ist. Denn da gibt es Unterschiede, was die Pfändung angeht.

Zu der anderen Frage: Wenn das Konto nicht bekannt ist, dann kann es auch nicht gepfändet werden.
Auffällig wäre es, wenn dort dein Gehalt eingeht und auf dem bekannten Konto nichts ist. Dann könnte der Gläubiger versuchen Blindpfändungen bei den Banken im Ort vorzunehmen, weil er ja weiß, dass bei dir Geld eingeht. Theoretisch.

Hast du eine eidesstattliche Versicherung abgegeben? Da wäre ein Nicht-Angeben sogar strafbar.

Und beim Amtsgericht sofort einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen, daran würde ich denken.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Das hilft auf Dauer auch nicht.

Natürlich nicht, kann aber als Erstmaßnahme gesehen werden.


quote:
Kann der Gläubiger die gleichzeitigen Pfändungen bei mehreren Banken beim Gericht beantragen ? Oder nur ein nach der anderen ?

Eine Anzahl der Anträge ist meines Wissens nach nicht begrenzt, ich kann theoretisch also auch bei 30 Konten/Banken pfänden lassen.
Viele Gerichte scheinen jedoch nicht mehr als 3-5 Anträge pro Gläubiger zu bearbeiten?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

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