Ist schlechte Verarbeitung (Handy) ein Sachmangel?

5. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
MarenB
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 8x hilfreich)
Ist schlechte Verarbeitung (Handy) ein Sachmangel?

Mir vor 1 Woche ein bestelltes Handy aus einer Vertragsverlängerung geliefert. Das Handy wirkte von Anfang an etwas billig verarbeitet, womit ich noch hätte leben können, wenns wenigstens stabil gewesen wäre im normalen Gebrauch. Schon am 2. Tag begann jedoch das Sliderelement zu wackeln und sämtliche Tasten quietschen und knarzen beim Draufdrücken. Zudem ist zu beobachten, dass durch Druck auf die Tasten (normaler Gebrauch) die Plastikumrandung am oberen Teil deutlich nachgibt.

Der Verkäufer veweist mich auf den Hersteller, immerhin hätte ich ja noch Garantie. Und falls es ein Garantiefall sei, würde es sogar kostenlos repariert werden (super...)

Ich bin jedoch der Meinung, dass dieses Knarzen, Klappern und Wackeln der Teile ein Sachmangel ist und ich mich daher an den Händler wenden kann (wegen Austausch des Geräts gegen ein anderes). Er versucht mich jetzt hartnäckig abzuspeisen mit dem Argument, das sei "normal" bei diesem Modell (in einem Ladengeschäft des Herstellers wurde mir dies nicht bestätigt) und es liege kein Magel vor. Immerhin könne ich das Gerät ja benutzen und es sein quasi mein Problem, wenn mich die lockeren Teile und das Knarzen stören würde. Die Frage ist für mich nur, wie lange ich es benutzen könnte, ohne dass es komplett auseinander fällt, abgesehen davon empfinde nicht nur ich das Knarzen der Tasten als extrem lästig. Derzeit nutze ich es gar nicht mehr, da es einfach dermaßen instabil ist, dass es für mich keinen Wert mehr hat, sondern nur ärger verursacht.

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
MarenB
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meines Erachtens liegen hier die Voraussetzungen nicht vor, unter denen ein gewährleistungspflichtiger Verkäufer einen verlangten Umtausch "wegen unverhältnismäßiger Kosten" verweigern, und stattdessen auf die Möglichkeit einer Reparatur verweisen dürfte, § 439 BGB . <hr size=1 noshade>


Der Meinung bin ich auch nicht - aber ich konnte es nicht wirklich spruchreif begründen. Danke für die Argumentationshilfe! ;)

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