Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber hat mir einen Aufhebungsvertrag um laut Vertrag "einer sonst erfolgenden betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung" zu vermeiden angeboten mit ne kleine Abfindung.
Die Firma war in 4 Länder tätig aber tritt aus 2 zurück wegen hohen Verluste, ich bin als Content Manager seit ca. 18 Monaten für eine die 2 betroffenen Länder beschäftigt aber der einzige von meine Abteilung der dann gekündigt wird (16 Leute sind insgesamt betroffen).
Meine Frage ist, soll ich diese Aufhebungsvertrag unterschreiben um die Abfindung zu bekommen oder werde ich denn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld haben? Ich habe einige Artikel zum Thema gelesen aber die kamen alle aus Rheinland-Pfalz, ich wohne in Baden-Württemberg und komme aus Neuseeland und deswegen bin ich mir nicht sicher wie es für mich aussieht wegen Arbeitslosengeld.
Ausserdem, ich habe noch Anspruch auf 6 Tage Resturlaub (die ich wegen wichtiger Projekte nicht nehmen könnte) von 2008 und bis zum Vertragsende werde ich noch 15 Tage einsammeln (Die 21 Tage sind Mehrwert als die Abfindung). Muss die Firma dies ausbezahlen oder heisst folgende Klausel aus den Aufhebungsvertrag dass ich kein Anspruch mehr drauf habe?:
quote:
"Bis zu Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen die Verpflichtungen des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis bis zur Beendigung fort.Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer entsprechend der arbeitsvertraglichen Vereinbarung mit sofortiger Wirkung von der Pflicht zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der vereinbarten Vergütung freizustellen.Die Freistellung erfolgt in diesem Falle zunaechst unwiderruflich für die Dauer noch offener Urlaubsansprüche oder Freizeitausgleichsansprueche, die mit gewährten Freistellung erledigt sind.Im Anschluss daran bleibt die Freistellung nach Abschluss des Urlaubs ist widerruflich. Die widerruflichkeit erfolgt, um in Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertragsverhältnisses auftretende Fragen zu klären oder eine vorübergehend notwendig gewordene Tätigkeit des Arbeitnehmers aus betrieblichen Gründen zu ermöglichen.
Vielen Dank im Voraus.