Einstellung nach 31a Abs. 1 BtMG bei Cannabis
Hallo,
ich melde mich wieder, weil ich meine Ergebnisse kurz schildern wollte.
Habe heute einen Brief der StA bekommen, dass mein Verfahren wegen 5 Joints eingestellt wurde, und das in Bayern!
Vielleicht ermutigt es einige, die die Skrupellosigkeit bezüglich BtM Verstößen in diesem Bundesland fürchten.
Nun trotzdem noch eine kurze Frage: Unter dem Schreiben, in dem nach 31a Abs. 1 BtMG eingestellt wurde steht ein Satz, der mich irritiert:
"Bei Wiederholung müssen Sie mit Strafverfolgung rechen".
Ist das eine Zusatz, der bei bayerischen StA´schaften generell (vielleicht nur generell bei BtMG-Verstößen?) beigefügt ist oder ist das die Bezeichnung für eine letzte Gnade seitens der Staatsanwaltschaft?
(Hatte vor 15 Monaten bereits in NRW eine Anzeige wegen 0,4g, die nach 170 StPO eingestellt wurde, dieses Mal waren es 5 Joints in Bayern).
Oder ist es bei einem dritten Mal in zwei Jahren bei einer geringfügigen Menge Cannabis sehr warscheinlich, dass es einen Strafbefehl gibt?
Und die letzte Frage: DieTat ist jetzt 7 Wochen her und meine Verkehrsbehörde hat sich noch nicht gemeldet.
Ist es warscheinlich, dass die den Bescheid zur Urinprobe (beide Taten hatten absolut nix mit dem Straßenverkehr zu tun) vielleicht erst in 3 bis 4 Monaten schicken?
Ich weiß nicht, wie es die Verkehrsbehörde in unserer ehemaligen Hauptstadt so mit der Umsetzung des BVerfG-Urteils macht, vielleicht gibt es dort Erfahrungen von Leuten, die wie ich aus dieser Stadt kommen?
Auf jeden Fall schonmal vielen Dank im Voraus für Eure Antwort, Eure Beratung in den letzten Wochen hat mir Einiges an Angst genommen und spätestens ab heute geht es mir um Einiges besser !
Johannes
von Johannes 54 am 18.02.2004 19:26
Status: Stift (58 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden