Kein Arbeitsvertrag-Kündigungsfristen???

16. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kerstinchen
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 142x hilfreich)
Kein Arbeitsvertrag-Kündigungsfristen???

Hallo! Da ich seit länegren am Überlegen bin,mir einen neuen Job,zu suchen,brauche ich klärende Antworten!
Ich danke schon mal! :)
Und zwar habe ich nach meiner Ausbilbung (gleiche Firma,in der ich noch immer arbeite) keinen Arbeitsvertrag bekommen.
Die Ausbildung habe ich seit Mai 1999 hinter mir.
Da ich aber gerne wechseln würde,wüßte ich gern,wie das mit Kündigungsfristen aussieht.Habe ich überhaupt Fristen einzuhalten,wenn ich z.B. in zwei Wochen in einer neuen Firma anfangen könnte?
Muß ich da etws beachten? Außer fair,zu sein vielleicht...`?!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
flowiepowie74
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 9x hilfreich)

wenn die ausbildung beendet ist und du in der firma weiterarbeitest kommt ein mündlicher arbeitsvertrag zustande, sofern der arbeitgeber keinen widerspruch einlegt. d.h. es gelten automatisch die gesetzlichen kündigungsfristen. 4 wochen zur monatsmitte bzw. 4 wochen zum monatsende. aber ich denke, wenn du den arbeitgeber bittest, daß er dich früher gehen lässt, wird er normalerweise keinen einwand haben. er wird es nicht riskieren, dass du die zeit, bis zur gesetzlichen kündigungsfrist krank machst und er zusätzliche kosten hat. ein freundliches gespräch mit dem arbeitgeber wirkt oft wunder. :-)



2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Oedel
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 30x hilfreich)

wie kann man denn 5 jahre ohne arbeitsvertrag arbeiten? oh je oh je.

14x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kerstinchen
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 142x hilfreich)

Danke für die 1. Antwort! ;)

Wie man ohne Arbeitsvertrag arbeiten kann?
Na ja,jeden morgen aufstehen,zur Arbeit fahren und dann natürlich arbeiten!Dann wieder Heim fahren,schlafen gehen,morgens aufstehen,..und das,macht man dann ein paar Jahre lang!

Man stelle sich vor,ich hatte nach der Ausbildung nach einem Arbeitsvertrag gefragt,damals wurde mir gesagt,bei und in der Firma hat keine Person einen Vertrag.Das stimmt auch.Und immerhin sind wir so um die 20 Leute in der Firma....
Es klappt auch so! ;)

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Sowohl die Frage von Oedel, als auch die Antwort ist nicht ganz richtig.

Ihr habt alle einen Arbeitsvertrag und zwar einen mündlichen. Ein Vertrag kommt nicht erst dadurch zustande, dass man ihn zu Papier bringt.

Nur für die Kündigung ist die Schriftform vorgeschrieben.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
rama123
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo Kerstinchen,
auch der mündliche Vertrag ist ein Vertrag, so weit, so gut. Die Kündigungsfrsiten dürftensich nach § 622 BGB richten. Grds. gilt eine Frist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Etwas anderes gilt, wenn Deine Betriebszugehörigkeit (gerechnet werden nur die Jahre nach Vollendung des 25. Lj) länger als 2, 5, 8, ... Jahre ist. Es kommt also alles auf Dein Alter an. Eine Frau fragt man ja nicht danach, aber in diesem Fall wäre es wichtig.

Im Übrigen: Jeder Arbeitgeber sollte mit sich reden lassen, wenn Du gehen willst, getreu dem Motto: Reisende soll man nicht aufhalten

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Technolady
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Hab das gleiche problem bin jetzt schon fast 8 jahre im betrieb. und 5davon ohne vertag

-- Editiert von Technolady am 11.11.2005 21:17:21

6x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
EarlGrey
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Zusammen,

wie hh richtig schreibt stellt das kein Problem dar: Ein Arbeitsvertrag besteht.
Eigentlich ist der AG sogar verpflichtet spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisse die Rahmenbedingungen schriftlich festzuhalten und dem AN auszuhändigen.

vgl.: Nachweisgesetz §2

Grüße EarlGrey

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Technolady
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

es hat mir jemand geantwortet auf das gleiche thema. er meinte da ich 1jahr ein vertag hatte müssten dann wahrscheinlich die kündigungsfristen von dort sein. aber wenn man nix schrifliches hat. und kein vertag hat gelten 4 woche. wo ich mich beworben habe die hat sogar gemeint das es 14 tage sind. und das sich dich fristen geändert worden sind. gibt es das schriflich das es 4 wochen sind. mein chef hat letztes jahr rum gemacht ich hät 5 monate die frist. der muss die fristen mal richtig lesen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
littledevil2806
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo!
ich bin seit meiner ausbildung in der selben firma beschäftigt. (mündliche prüfung war am 09.07.2008)ab 15.07.2008 musste ich urlaub nehmen, der in meiner ausbildung angefallen war - mittlerweile weiß ich dass dies nicht rechtens war - aber was will man dagegen machen?!

meine frage - ich habe nur einen mündlichen arbeitsvertrag bzw. arbeite seit meiner prüfung weiter in meiner firma - wielange habe ich kündigungsfrist? bei einem vorstellungsgespräch wurde mir etwas von 14 tagen erzählt stimmt das?

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Zunächst einmal bist du ja neu hier und da sollte man dich auf die Gepflogenheiten hier hinweisen: Es wäre besser gewesen einen neuen Thread zu eröffnen, denn so kämpft man sich erst mal durch uralte Beiträge.

Aber gerade weil du dich an den alten Thread gehängt hast, hättest du dir doch die Mühe machen können das Vorangeschriebene auch zu lesen: Ich empfehle da den Beitrag von Rama...


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

bei einem vorstellungsgespräch wurde mir etwas von 14 tagen erzählt stimmt das?

Um das dann auch noch einmal klarzustellen: Wenn keine Probezeit vereinbart wurde, dann gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Wenn man nach dem Ende der Ausbildung einfach weiter gearbeitet hat, dann hat man einen mündlichen Arbeitsvertrag, für den die gesetzlichen Vorschriften gelten. Eine Probezeit wurde dann aber nicht vereinbart, da die automatische Vereinbarung einer Probezeit gesetzlich nicht vorgesehen ist.

1x Hilfreiche Antwort

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