Umzug Sonderkündigung Telekom

23. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
ray86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug Sonderkündigung Telekom

Ein sehr beliebtes Thema wie ich beim Stöbern bereits bemerken durfte. Leider hab ich nichts gefunden, was mich wirklich klüger gemacht hätte.
Folgendes Problem:

Ich ziehe am 31.03 aus meiner Wohnung aus. Telekom Call and Surf Vertrag wurde beim Einzug im Oktober 2006 geschlossen. März 2008 bekam ich einen Anruf: Vertrag kostet jetzt nur noch 39€, wollen Sie den günstigen Vertrag?
Ich: "Klar!"

Ergebnis: Vertragsverlängerung auf März 2010. Soweit kennt man die Telekom ja schon (scheint ja auch "rechtens" zu sein). Nun aber zu meinem eigentlichen Problem.

Ich ziehe um nach Hamburg und werde wohl erstmal (3 bis X Monate) bei meiner Schwester wohnen. Die haben in ihrem Haus einen 1&1 Anschluss und daher keinen Bedarf bzw. es besteht keine Möglichkeit meinen Anschluss mit zu nehmen.

Nach meinem Verständnis müsste doch ein Sonderkündigungsrecht bestehen, da ich die Leistung der Telekom ja fortan nicht mehr nutzen kann. Mir wurde aber im T-Shop und via Hotline mitgeteilt, dass ich den Vertrag weiterzahlen müsste oder eine einmalige Abschlagszahlung in Höhe der noch ausstehenden Monatsraten zahlen müsse (12 * 39€...)

Hat jemand Tips für mich? Wollte zur Verbraucherzentrale, aber die lassen sich das ja auch was kosten, daher dachte ich ich frage vorher mal hier.

Beste Grüße,
Ray

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

tschuldigung, dass ich das jetzt mal so sagen muss aber einfach mal den Umzugsthread in die USA lesen.

Dann deine AGBs lesen. Raus kommst du da nur, wenn du einen findest der deinen Vertrag übernimmt. Der Vertrag läuft auf jeden Fall weiter.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

ich kenne ja auch die tollen "Wünsche" der Tcom bei umzug so ala "muss neuer 24 Monatsvertrag gemacht werden usw...."

In Deinem Fall sieht die Situation denke ich aber leider anderst aus, denn die Tcom könnte den Vertrag erfüllen. Das dort ein 1&1-Vertrag geschaltet ist, dafür kann die Tcom nichts. Etwas anderes wäre es, wenn dort die Leistung von der Tcom aus technischen Gründen, welche die Tcom zu verantworten hat nicht erfüllbar wäre, dann würde ich Dir gute Chancen einräumen.

Gruß
Michael

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

Also du kommst da definitv nicht raus, weil wie schon erwähnt an diesem Anschluss der Vertrag erfüllt werden könnte. Wenn es jetzt ein Bereich wäre wo kein DSL verfügbar ist sie die Sache schon wieder anderes allerdings zahlst du dann noch 50% von der Restlaufzeit des Vertrages.

das Einzige was in Frage kommen würde ist eine Übertragung von Rechten und Pflichten oder Änderung in der Person - zu Deutsch du überschreibst diesen bestehenden Vertrag einer anderen Person, zbsp. einem Nachmieter oder jemand der diesen haben will. In beiden Fällen wird kein neuer Vertrag geschlossen sondern nur übernommen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Bereich wäre wo kein DSL verfügbar ist sie die Sache schon wieder anderes allerdings zahlst du dann noch 50% von der Restlaufzeit des Vertrages


Nein,
dann kann man die ausserordentliche Kündigung aussprechen, gabs sogar ein Urteil dazu.

Gruß
Michael

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

Echt, super für meine Arbeit kann ich das gut gebrauchen, kommen oft Fragen dazu. Habe kaum Zeit zum stöbern.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SwetKon
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
ich habe ähnliches Problem mit der Telekom gehabt.
Umzug ins Ausland, aber Telekom, nicht so aber der Mobilfunkanbieter, wollte meine Kündigung, ohne eine Abschlagszahlung, nicht akzeptieren.
Nach monatelangem Streit gab ich auf und schaltete einen Anwalt ein und sehe da, innerhalb von vier Tagen wurde meine Kündigung rückwirkend akzeptiert und auch alle bis dahin abgebuchten Beträge rückgebucht.
Ich bezog mich ebenfalls auf das novellierte TKG (11.Mai 2012), nicht so mein Anwalt.

Hier ein Auszug aus dem Schreiben, das mein Anwalt angesetzt hat:
Ein Anschluss ist in XXX (Ausland) nicht vorhanden und kann von Ihnen auch nicht gewährleistet werden, weshalb bereits aufgrund des Vorschrift des § 326 BGB die Gegenleistung auf ein Entgelt entfällt.
Auch unter diesem Aspekt ist die Kündigung zum XXX (Umzugstermin) rechtens und ist von Ihnen insoweit zu respektieren.
Wir erwarten nunmehr vollständigen Ausgleich der zu Unrecht eingezogenen Geldbeträge ab XXX (Umzugstermin) bis zum heutigen Tage.
Sollten diese Beträge nicht erstattet werden, so bleiben ein Strafantrag, sowie rechtliche Weiterungen vorbehalten.

Es ist also alles nur ein Trick bzw. nicht Einhaltung von Gesetzten, seitens der Telekom.

Hoffe sehr, euch damit geholfen zu haben.
LG

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Da es nunmehr gesetzlich ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug gibt (§46 TKG , Abs. 8), fällt dieser Trick weg.

quote:<hr size=1 noshade>
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt
<hr size=1 noshade>

3 Monate sind OK, denn normalerweise weiss man einen Umzug schon einen gewissen Zeitraum vorher und plant diesen den ein oder anderen Monat.

Es ist in der Tat ein Trick, denn das BGH hat letzlich auch erst in 2010 entschieden, dass es kein Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs gibt (Az. III ZR 57/10 ). Genau deswegen hat der Gesetzgeber hier im Mai 2012 reagiert.

Da es nunmehr diesen Passus gibt, würde ich mich stets darauf beziehen, denn der Trick, den du hier ansprichst, zieht ja nach Ansicht des BGH nicht.

Nur mal so als Klarstellung :)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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