Urlaub ausbezahlen

20. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Lena07
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub ausbezahlen

Hallo,

ich wurde zum 31.03.09 gekündigt und habe jetzt Urlaub. Jedoch habe ich auch nach dem 31.03.09 noch 20 Tage Urlaub übrig. Jetzt hat mir mein Arbeitgeber angebot den Urlaub auszubezahlen. Er hat mir eine Summe genannt die er mir "Bar-Auszahlen" möchte, also ohne zu versteuern. Das ist noch nicht ok oder? Mich würde jetzt die Rechtslage hierzu interessieren.

Viele Dank

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die rechtslage steht im burlg. ausbezahlung wegen beendigung des arbeitsverhältnisses ist o.k., als handgeld und ohne, dass das durch die bücher geht, aber nicht. bleibt die frage, wie du dich verhalten sollst.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lena07
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

mach ich mich den strafbar wenn ich das annehme oder macht sich der ag strafbar wenn er das macht. also ich werde das geld nur annehmen wenn es ordentlich gemacht wird. alles andere könnte ich mit meinem gewissen eh nicht vereinbaren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Die einzige Frage für dich ist doch: Bekomm ich mehr als wenns über die Bücher läuft ?

Wenn nicht mehr gibt, gibt es überhaupt keinen Grund mit dem alten Ag zu mauscheln.
Verlange schon mal ein Zeugnis, bevor er von deiner Entscheidung hört.


K.

-----------------
"----------
Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lena07
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

ich trau dem ganzen nicht so ganz. ich soll dan eine verzichtserklärung unterschreiben und würde im gegenzug dann das geld bekommen. ich hätte ja dann gar nichts in der hand. ich denke nicht, dass er mir die auszahlung schriftlich bestätigt. dann hätte ich evtl. auf meinen urlaub verzichtet und hätte nichts in der hand um mein geld einzufordern.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

Von Verzichtserklärungen würd ich die Finger lassen, denn da hat man später sicherlich nur Nachteile von.
Was ich komisch finde ist folgendes,dass es nur noch eine Woche hin ist bis zum ausscheiden aus der Firma, du hättest doch Kündigungsfrist(en) gehabt,die der AG einhalten muß ,in dieser Zeit hättest du dir deinen Urlaub ja auch nehmen können, -oder- bis zum letzten Tag arbeiten und den Urlaub stehen lassen.
in manchen Branchen ist es sogar üblich, dass die zustehenden Urlaubsgelder in sogenannte Urlaubskassen eingezahlt werden (SOKA BAU),dort wird das verwaltet,im Urlaubsfalle ausgezahlt und vor allem ,wenn das Konto aufgelöst wird,sofort die entsprechende Lohnsteuer abgezogen und ans FA abgeführt,somit ist da die Möglichkeit des "Betuppens" gar nicht mehr gegeben.

Allerdings würd ich in dem Falle auf reguläre Auszahlung bestehen,auch wenns weh tut wegen den Steuern. wenn der AG mit solchen Dingern kommt,Finger weg.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lena07
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe schon urlaub. Ich habe aber, da ich nur ganz selten bekommen habe und mein ag meine anträge immer abgelehnt hat, noch viele urlaubstage.

Vielen Dank für die Antworten, ich werde auf reguläre Auszahlung bestehen. Ich habe es mir auch mal grob durchgerechnet, ich würde sogar mehr bekommen als er mir angeboten hat. ich denke er will sich um die steuern drücken oder mich einfach um meinen Urlaub bringen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.053 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen