Abmahnung weil Krankmeldung einen Tag später anka.

16. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Flohxxl
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)
Abmahnung weil Krankmeldung einen Tag später anka.

Grüßt euch miteinander...

Habe da mal eine Frage:

Eine gute Freundin von mir ist Krankenschwester und wurde vor ca. 2 Monaten Krank (hatte ne Grippe). Sie hat die Krankmeldung mit der Post verschickt bzw. sie wurde jedenfalls einen Tag später (üblich 3Tage nach Krankheit sollte sie eintreffen) also am 4ten Tag erst zugestellt...

Jetzt hat ihr die Chefabteilung eine Abmahnung deswegen gegeben!
Ist dies überhaupt rechtens???


vielen dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ist dies überhaupt rechtens?


Ist zwar etwas pingelig, aber da gegen die Pflichten des AN verstoßen wurde, ist eine Abmahnung zumindest nicht unrecht.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@venotis

*wink*

im grunde hast du natürlich wie so oft recht.
ist es aber nicht so, dass eine abmahnung zeitnah efolgen muss? hier war die verspätete meldung vor 2 monaten.

sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... im Prinzip steht es dem AG frei, wann er abmahnt - zwei Monate sind da noch nicht überzogen, man denke nur an das Hin und Her der Willensbildung in einem größeren Betrieb. 'Zwei Jahre' nach Kenntnis der Verfehlung würde ein Arbeitsrichter aber wohl nicht akzeptieren.
Ansonsten habe ich Zweifel, dass ein AG abmahnt, nur weil die AU 'einen Tag' später gekommen ist - es kann sein, dass mehr Ärger in der Luft ist und der AG sich eine Sache gegriffen hat, es kann aber auch sein, sie Pech hatte, weil der AG für alle ein Zeichen setzen wollte (oder so ähnlich).

-- Editiert am 17.03.2009 07:53

0x Hilfreiche Antwort

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