Hallo!
Wo liegt der Unterschied zwischen der Unter- und Weitervermietung?
Kann man eine Wohnung komplett unter-/weitervermieten und
wie sehen hier die Regelungen bzgl. Nebenkosten aus?
Danke für Antworten!
Unterschied Unter- und Weitervermietung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Beschreibt meiner Ansicht nach im Prinzip beides das gleiche mit der folgenden Einschränkung:
Bei Untervermietung würde ich davon ausgehen, dass der Mieter nur einen Teil (Zimmer) seiner Wohnung jemand anders gegen ein Entgeld überlässt, selbst aber noch in der Wohnung verbleibt, also Zugriff auf die Mietsache hat.
Bei einer Weitervermietung würde ich davon ausgehen, dass die gesamt Wohnung jemand anders überlassen wird. Damit hat der Hauptmieter selbst auch keinen Zugriff mehr auf die Wohnung.
--- editiert vom Admin
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quote:
Wenn man die ganze Wohnung untervermietet, bleibt es natürlich auch Untermiete
Und wie sieht es mit der Nebenkostenabrechnung aus? Muß diese auch
gesondert abgerechnet werden oder kann man auch eine "Komplettmiete" vereinbaren (egal ob das jetzt Sinn macht oder nicht)?
Nein, eine "Komplettmiete" ist deshalb nicht erlaubt, weil nach der Heizkostenverordnung die Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden müssen.
Das Wort Weitervermietung gibt es im Übrigen nicht, eine gemietete Wohnung oder nur einen Teil davon Dritten zu überlassen bezeichnet man als Untermiete.
Weiterhin ist das genehmigungspflichtig durch den Vermieter, unerlaubte Untervermietung kann zur fristlosen Kündigung führen.
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
quote:
Nein, eine "Komplettmiete" ist deshalb nicht erlaubt, weil nach der Heizkostenverordnung die Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden müssen.
Ist auch eine anteilige Verrechnung möglich, also nach Quadratmeter?
Die Heizkosten werden 50-70% nach Verbrauch und 30-50% nach qm verrechnet.
Das sollte aber doch nicht das Problem sein: Wenn der Mieter eine Abrechnung bekommt kann er diese an seinen Untermieter weiterreichen, bzw. auf die Mietzeit runterbrechen.
Wenn man nur ein Zimmer vermietet können die Kosten des Zimmers aufgrund der Abrechnung separiert werden.
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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--- editiert vom Admin
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