Kündigung Fitnessstudio ohne AGB

6. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
henryf
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 37x hilfreich)
Kündigung Fitnessstudio ohne AGB

Hallo, am 29.01.04 habe ich einen Vertrag in einem Fitnessstudio (15 Monate, über 300 €)unterschrieben. 2 Tage später wollte ich Kündigen und dachte man hat ein Widerrufsrecht. Scheinbar nicht! Bei Abschluss wurde ich weder über eventuelle Kündigungsfristen belehrt, noch wurden mir die AGB`s gezeigt! Auf dem Vertrag sind keine AGB`s vorhanden. Habe ich eine Chance den Vertrag gemäß §123 BGB anzufechten...????

Denke im Vorraus

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn Sie über die AGB nicht belehrt wurden, sollten die gesetzlichen Regelungen gelten (bzgl. Kündigungsfristen etc.).
§123 BGB dürfte allerdings nicht greifen.

Und die Legende, daß man bei jeder Art von Vertrag ein Widerrufsrecht hat, sollte doch endlich mal ausgeräumt sein. :)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
henryf
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo, danke erstmal. Und wie sind die gesetztlichen Regelungen bzgl. Kündigungsfristen?

24x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
regina schneider
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
die Rechsprechung gibt ganz klare Aussagen. Ein Vertrag kann binnen 14 Tagen nach Abschluß schriftlich ohne angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Ein Mitgliedsvertrag des Fitness Studio unterliegt ohnehin nicht dem Vertragsrecht, da es sich in der Regel um Mitgliedsverträge handelt. Mitgliedsbedingungen müssen immer auf dem Anmelde Formular vorhanden sein. Die AGB schützen den Kunden vor den Einseitigen Vorteilen der Betreiber. Verträge länger als 12 Monate sind ebenso Sittenwiedrig und finden vor Gericht keine Anerkennung. Auf jeden Fall die Zahlung stoppen, und den Fitten Jungs mitteilen, dass Du einen möglichen Prozess gelassen entgegen siehst.

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ein Vertrag kann binnen 14 Tagen nach Abschluß schriftlich ohne angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

Äääh, Moment mal, immer schön langsam.

14-tägiges Rücktrittsrecht gibt es *nur* bei Fernabsatz und Haustürgeschäften.
Beides liegt hier nicht vor.

Also ist der Vertrag prinzipiell einzuhalten (solange nicht ein ausreichender Grund dagegenspricht).

Ein Mitgliedsvertrag des Fitness Studio unterliegt ohnehin nicht dem Vertragsrecht, da es sich in der Regel um Mitgliedsverträge handelt.

Der Satz ergibt doch überhaupt keinen Sinn!
Bei einem Mitgliedsvertrag handelt es sich also in der Regel um einen Mitgliedsvertrag? Tolle Aussage. :(

Und selbstverständlich gilt das Vertragsrecht auch für solche Dienstleistungsverträge (darum handelt es sich nämlich hier).

In Zukunft bitte etwas vorsichtiger, grundfalsche eigene Rechtsauffassungen in einem Rechtsforum als Tatsachen zu posten.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
henryf
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 37x hilfreich)

Hi Mareike. Also ich weiß jetzt echt nicht mehr was richtig und was falsch ist...! Wie ist es denn nun? Es muß doch eine klare Linie geben. beimeinem vertrag gibt es keine AGB`s, ich wurde nicht darüber aufgeklärt! Bezahlt habe ich auch noch nichts und Leistungen habe ich auch noch nicht in Anspruch genommen! Kann ich nun kündigen oder nicht?

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Noch mal die Fakten in Kürze:

1. 14-tägiges Rücktrittsrecht gibt es in Ihrem Fall nicht.

2. AGB sind keine Pflicht - sind keine vorhanden (oder wurden Sie bei Vertragsschluß nicht ausreichend über vorhandene aufgeklärt), gelten die gesetzlichen Regelungen - u.a. eine dreimonatige Kündigungsfrist.

3. Ob schon Leistungen beansprucht wurden oder bezahlt wurde, ist für die Gültigkeit des Vertrages irrelevant.

D.h. Sie können kündigen, allerdings nur mit der gesetzlichen Kündigungsfrist.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hi henryf!

Hör auf Mareike. Sie weiß, was sie tut und sagt. :)

@ Regina

<img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=113">



-----------------
""Time does not pass here - it just is." Bilbo Baggins"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ovve
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 114x hilfreich)

Hallo Mareike
auch ich habe so einen 12-Monats-Vertrag bei einer Mukki-Bude abgeschlossen. Komm ich da vorher raus ?

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Was für Kündigungsfristen gelten denn bei Ihnen?

Lesen Sie mal §309 IX BGB , ob eine dieser Klauseln durch die AGB Ihres Fitneßstudios verletzt werden:
http://dejure.org/gesetze/BGB/309.html

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ovve
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 114x hilfreich)

Hallo
AGB´s sind in stehen in meinem Vertrag nicht drin. Vertrag läuft vom 1.11.2003-1.11.2004. Der Vertrag wurde am 13.10.2003 geschlossen, am 15.10.2003 das erstemal dort gewesen. Dann dem Widerrufsirrglauben verfallen und formlos gekündigt, was die Mukki-Bude natürlich nicht akzeptiert hat. Laut Vertrag kann ich 12 Wochen vorher kündigen, wenn ich das nicht mache verlängert ersich um weitere 10 Monate. Komme ich da nun mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten raus ?

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Dürfte so rechtens sein, da die Kriterien von §309 IX BGB nicht verletzt sind:

a) Laufzeit beträgt 1 Jahr => unter 2 Jahre

b) Verlängerung 10 Monate => weniger als 1 Jahr

c) Kündigungsfrist 12 Wochen vor Laufzeitende => 3 Monate

Der Vertrag ist also einzuhalten.

4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Wolfgang G.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo zusammen,

bei meiner Frau als Vertragspartnerrin mit einer Muckibude ha sich folgendes ereignet:

Am 30.06.2001 besuchten wir unser hiesiges Stadtfest. Dort hatte die Muckibude einen Infostand. Es folgte ein Infogespraech im Gym mit anschliessendem Vertragsabschluss. Laufzeit: Ein Jahr. Freundlicherweise wurde die Abschlussgebuehr wegen persoenlicher Bekanntschaft des Inhabers zu meiner Frau erlassen.

Nun wollte meine Frau letztes Jahr im September zum 1.11.2003 kuendigen. Die als Normalsendung aufgegebene Kuendigung kam angeblich nie an.

In einem Telefongespraech Mitte November 2003 schlug das Gym eine Ruhephase bis Maerz 2004 vor.

Am 30.1.2004 kuendigte meine Frau erneut, diesmal als Einwurfeinschreiben zum 31.3.2004

Die Kuendigung wurde angenommen, allerdings mit Wirksamkeit zu 31.5.2004.

Es wurde auf die der Kuendigungsbestaetigung beiliegende AGB verwiesen, aus der hervorgeht, dass 1. waehrend einer Ruhephase nicht gekuendigt werden kann und 2. die Kuendigungsfrist drei Monate betraegt.

Dem gegenueber steht der unterschriebene Vertrag: "Nach Ablauf der Vertragsdauer verlängert sich das Trainingsabo jeweils monatlich"

Heisst fuer mich, Kuendigungsfrist monatlich.
Dies wurde auch bei Vertragsabschluss muendlich zugesagt.

Weiterhin: Die AGB hat meine Frau mit der Bestaetigung das erste mal zu Gesicht bekommen. Weder bei oder nach Vertragsabschluss oder waehrend des Trainings (etwa durch Aushang in den Trainingsraeumen) war erkennbar, dass das Gym ueberhaupt eine AGB hat.

Daraufhin habe ich fuer meine Frau folgendes Schreiben verfasst:
--------------------------schnipp-------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fechte ich den von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 5.02.2004 bestätigten Kündigungstermin (31.05.2004) an. An meinen großzügig angelegten Kündigungstermin, den 31.03.2004, welchen ich Ihnen am 30.01.2004 schriftlich mitteilte, halte ich weiterhin fest.

In diesem Rahmen widerrufe ich hiermit weiterhin meine Einzugsermächtigung zur Erhebung des Mitgliedsbeitrages zum ursprünglichen Kündigungstermin, dem 31.03.2004

Zum Hergang:

Die monatliche Kündigungsfrist ist Gegenstand des Vertrages vom 30.6.2001; „Nach Ablauf der Vertragsdauer verlängert sich das Trainingsabo jeweils monatlich.“. Dies wurde zusätzlich durch die gleichgesinnte mündliche Abrede bei Vertragsabschluss untermauert.
Jenes kann auch mein Mann, Wolfgang G bestätigen, der bei Vertragsabschluss anwesend war.

Am 29.09.2003 gab ich erstmals meine ordentliche Kündigung zum 1.11.2003 per Post auf. Dieses Schreiben ist nach Ihrer Aussage aus unerklärlichen Gründen nie zugegangen.

Auf diesem Umstand basierend vereinbarten wir eine Ruhepause.

Während der Ruhepause kündigte ich das Vertragsverhältnis erneut, diesmal zum 31.03.2004.

Diese Kündigung wiesen Sie zurück, mit der Begründung eine Kündigung sei während einer Ruhepause nicht möglich. Diese Aussage würde durch Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen gestützt.

Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden mir jedoch bei Vertragsabschluss weder ausgehändigt, verlesen noch drauf verwiesen, sie sind deshalb nicht Teil des Vertrages geworden. Bezeugen kann dies wiederum Wolfgang G, sowie ehemalige Mitglieder welche die gleichen Erfahrungen gemacht haben.
Davon abgesehen hätten Sie mich, um dennoch guten Willen zu zeigen, da Sie ja von meiner Kündigungsabsicht wussten, spätestens bei Vereinbarung der Ruhepause auf den Ausschluss der Kündigung während der Ruhepause hinweisen können.
Auch dies blieb aus.

Außerdem ist die überraschende Erkenntnis, dass laut Ihrer AGB während der Ruhephase nicht gekündigt werden kann, entsprechend dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages derart ungewöhnlich, dass diese nicht zum Vertragsbestandteil geworden wären.
Die Bedingung hätte mich nach Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.



All diese Begebenheiten haben mein Vertrauen in Sie extrem beschädigt.

Ich fordere Sie hiermit auf dem oben genannten Widerruf nach zu kommen und meinen Kündigungstermin (31.03.2004) zu akzeptieren, dafür räume Ihnen eine Frist bis zum 25.02.2004 ein. Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, werde ich die Angelegenheit vertrauensvoll in die Hände meines Anwalts legen.


Mit freundlichen Grüßen,

-----------------schnapp-------------------

Dieses Schreiben wurde per Einwurfeinschreiben bereits am Montag zugesellt.

Meine Fragen: liege ich mit der Einschatzung, wie im Schreiben geschildert, falsch?

Wie sind die Aussichten auf Erfolg?
Aufgrund der Tatsache, dass die Beitraege im vorraus bezahlt werden, haette das Gym mit dem Ende des Vertragsverhaeltnisses, welches dem Ende der Ruhephase gleich kommt, nichts mehr zu bekommen.

Besten Dank fuer moegliche Antworten...

Gruss,
Wolfgang

Sry, Laptop hat keine deutsche Tastatur...von wegen Umlaute...




-- Editiert von Wolfgang G. am 20.02.2004 00:32:35

12x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
henryf
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 37x hilfreich)

Hi Mareike. Ich habe noch eine Frage. Du hast gesagt bei mir gelten quasi dann die gesetzl. Kündigungsfriste. heißt das, wenn ich einen 15 Monate-Vertrag abgeschlossen hab und am nächsten Tag kündige, das ich alle 15 Monate bezahlen muß oder das ich nur 3 bezahlen muß??? Danke für die Antwort!

10x Hilfreiche Antwort

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