Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364975
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Erbrecht » Erbe ablehnen nach 6-Wochenfrist

Erbe ablehnen nach 6-Wochenfrist

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

4452 Aufrufe

Erbe ablehnen nach 6-Wochenfrist

Erbe ablehnen nach 6-Wochenfrist. Ist das noch möglich?

Mein Vater ist vor ca. sieben Wochen gestorben. Für uns war klar, dass wir das Erbe ablehnen werden, sobald wir darüber bescheid bekommen würden. Leider mussten wir gestern erfahren, dass man hierzu eine 6-Wochenfrist einhalten muss, die wir aus Unkenntnis nun nicht eingehalten haben. 'Einen Bescheid haben wir aber auch noch nicht erhalten. Laut Amtsgericht beginnt die 6-Wochenfrist mit Eintritt des Todes, wenn kein Testament vorliegt. Ein Testament liegt in unserem Fall nicht vor, da ja, außer Schulden, nichts zu erben ist. Haben wir nun noch die Möglichkeit dieses ERbe auszuschlagen oder müssen wir in den sauren Apfel beißen und dieses annehmen?

Vielen lieben Dank im Voraus!

Katnik


von Katnik am 10.02.2009 18:41
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 2879 weitere Beiträge zum Thema "Erbe".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Erbe ablehnen nach 6-Wochenfrist
'Einen Bescheid haben wir aber auch noch nicht erhalten.#
Den werdet ihr auch nicht erhalten.

#Laut Amtsgericht beginnt die 6-Wochenfrist mit Eintritt des Todes, wenn kein Testament vorliegt.#
Das ist richtig.

# Haben wir nun noch die Möglichkeit dieses ERbe auszuschlagen oder müssen wir in den sauren Apfel beißen und dieses annehmen?#
Nein, die Frist zur Ausschlagung ist vorüber.
Es gibt aber auch nach Annahme einer Erbschaft die Möglichkeit die Erbschaft auf den Nachlass zu begrenzen indem man Nachlassinsolvenz beantragt.


von cruncc1 am 10.02.2009 19:53
Status: Unsterblich (2707 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 216 User(n) bewertet)

>Erbe ablehnen nach 6-Wochenfrist
Hallo zusammen,

mal eine generelle Frage zu der 6-Wochen-Frist.
Wenn ich keinen Bescheid bekomme, von wem auch immer, wie soll ich dann diese Frist beachten ?
Ich habe z.B. einen Halbbrruder mit anderem Nachnahmen, der wohnt ca. 600Km entfernt von mir, seit Jahren schon keinen Kontakt mehr. Wenn der mal das zeitliche segnet, erfahre ich das überhaupt ?


von Ovve am 11.02.2009 08:02
Status: Senior (118 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Erbe ablehnen nach 6-Wochenfrist
Die 6 Wochen gelten erst ab dem Tag, an dem man von seiner Erbenstellung erfahren hat. Frühestens ist das dann, wenn man vom Tod erfahren hat, in vielen Fällen sit das aber auch der Tag der Testamentseröffnung.

Wann hattest Du über den Tod erfahren ?


von icecycle am 11.02.2009 08:23
Status: Unsterblich (4612 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 79 User(n) bewertet)

>Erbe ablehnen nach 6-Wochenfrist
++Laut Amtsgericht beginnt die 6-Wochenfrist mit Eintritt des Todes, wenn kein Testament vorliegt.++

Rechtlich korrekt wäre es gewesen, wenn es geheißen hätte: Die 6-Wochen-Frist beginnt mit dem Tag, an dem Ihr vom Tod Eures Vaters erfahren habt.

Der Mitarbeiter hat wohl vorausgesetzt, dass ein Kind die Nachricht vom Tod des Vaters noch am Todestag erhält, was wohl in Eurem Fall auch zutreffend ist.


von hh am 11.02.2009 09:21
Status: Tao (24152 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 373 User(n) bewertet)

>Erbe ablehnen nach 6-Wochenfrist
... man muss etwas unterscheiden.
Die Kinder des oder der Verstorbenen sind durch den Sterbefall Erben geworden. Sie werden nicht durch einen Bescheid über diese Erbfolge informiert und haben 6-Wochen Frist - beginnend mit der Kenntnis über den Sterbefall - zur Ausschlagung der Erbschaft.
Weitere Angehörige der/des Verstorbenen also vollj. Enkel, vollj. Urenkel etc. erhalten, nachdem das Erbe von den Kindern ausgeschlagen wurde, vom Nachlaßgericht Mitteilung hierüber. Ihre 6-Wochen-Frist beginnt erst mit Bekanntgabe durch dieses amtsgerichtliche Schreiben.(wörtlich: "... 6 Wochen Frist beginnend seit Kenntnis von dem Anfall der Erbschaft und dem Grund der Berufung durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht").
Diese Enkel sollten bei einer Ausschlagung der Erbschaft auch gleich für ihre minderj. Kinder das Erbe ausschlagen.
Eltern können hierbei nur gemeinsamt für ihre Kinder ausschlagen. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, kann dieser auch alleine für das gemeinsame minderj. kind ausschlagen.
Gruß
Manfred1

-----------------
""


von Manfred1 am 28.06.2012 18:01
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Erbe ablehnen nach 6-Wochenfrist
Da die 6-wöchige Frist hier inzwischen vorbei ist, kann auch nicht mehr ausgeschlagen werden.

-----------------
" "


von cruncc1 am 28.06.2012 21:17
Status: Unsterblich (2707 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 216 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
Mehr zum Thema im Forum:

Erbe   ablehnen   6-Wochenfrist  
123recht.net ist Rechtspartner von:

364975
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110039
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online