Zwischenzeugnis: Grund für Ausstellung nennen?

4. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
michibrowneyes
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)
Zwischenzeugnis: Grund für Ausstellung nennen?

AN erhält kurz vor Ende der 6monatigen Probezeit seine Kündigung. Firma ist von Automobilkrise betroffen und es müssen Personalkosten gespart werden (auch andere Mitarbeiter des Unternehmens werden gekündigt).
AG stellt ein sehr gutes Zwischenzeugnis aus, da er mit dem AN (angeblich) sehr zufrieden war.
Nur: es wird im Zwischenzeugnis kein Grund genannt, warum das Zwischenzeugnis ausgestellt wird.
Soll/Muss der AN darauf bestehen?
Wie würde es bei anderen AG ankommen, wenn sich der AN mit diesem Zwischenzeugnis dort bewirt. Gibt das Weglassen nicht Anlass für Spekulationen?

Bitte um baldige Antworten. Vielen herzlichen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
michibrowneyes
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)

Liebe User, könnt ihr hier denn nicht weiterhelfen?
Bitte um euer Statement!

Danke!!!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ein Zwischenzeugnis wird erstellt, wenn man weiterhin beschäftigt ist.
Wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist, würde ich auf ein qualifiziertes Zeugnis bestehen. Sonst dürfte das Zeugnis nur Verwirrung beim nächsten Arbeitgeber auslösen.
In Ihrem Fall sollte der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Zeugnis stehen. Verhindert Spekulationen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

"Gibt das Weglassen nicht Anlass für Spekulationen? "
Ja.

Warum ist eigentlich von einem Zwischenzeugnis die Rede?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
michibrowneyes
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo ah_xy!

Zwischenzeugnis deshalb, weil der AN noch bis zum 31.03.09 beschäftigt wird. Dies geschieht aus Kulanzgründen, da der AN bei Kündigung noch in der Probezeit war und bereits zum 01.03. hätte gekündigt werden können.

Mit welchem Hintergedanken sollte der AG den Grund für die Zeugnisausstellung nicht angeben?

Was bedeutet es in einem Zwischenzeugnis, wenn der Grund für die Zeugnisausstellung nicht angegeben wird?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

++Mit welchem Hintergedanken sollte der AG den Grund für die Zeugnisausstellung nicht angeben?++
Wenn der AN das gerne möchte, dann gibt der AG wahrscheinlich als Grund die bevorstehende Beendigung des Arbeitsverhältnisses an.

Aus einem Zwischenzeugnis, das bereits vor dem Ende der Probezeit ohne erkennbaren Grund ausgestellt wird, zieht ein erfahrener Personaler ohnehin messerscharf den Schluss, dass das Arbeitsverhältnis noch in der Probezeit beendet werden soll, auch wenn das nicht im Zeugnis steht.

Unklar dabei ist jedoch, ob dafür die Auftragslage Ursache ist oder ein persönliches Verhalten/Unzulänglichkeit des AN. Daher sollte den AG bitten, die bevorstehende Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus betrieblichen Gründen mit in das Zwischenzeugnis aufzunehmen.

Potentielle neue AG erwarten übrigens nicht unbedingt, dass für ein so kurzes noch nicht beedetes Arbeitsverhältnis ein Zeugnis bei den Bewerbungsunterlagen zu finden ist. Das Zwischenzeugnis, egal wie gut es ausgefallen ist, hat sowieso nur beschränkte Aussagekraft.

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