>Rechnung offen bei GbR die aufgelöst wird!
Hallo JJ,
versuche mal ein paar Fragen zu beantworten:
(1) Der Weg über Mahnung/Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung ist der gesetzlich vorgesehene Weg. Daneben gibt es noch die eine oder andere Möglichkeit Druck auszuüben, die aber vom Einzelfall abhängt: Die Beauftragung eines Inkassobüros kann mal etwas bringen, hat aber den Nachteil, dass du auf den Kosten sitzen bleiben kannst. Je nachdem wie die Schuldner versuchen, sich deiner Forderung zu entziehen und vielleicht schon bei Vertragsschluss wussten, dass sie nicht zahlungsfähig sein würden (Eingehungsbetrug), kann auch der Gang zur Polizei/Staatsanwaltschaft "aufrüttelnde Wirkung" haben....
(2) Wenn die GbR im Handelsregister eingetragen war/ist, kannst du es dort sehen, das ist aber der seltenste Fall. Ob die GbR noch existiert ist für dich aber auch gar nicht so wichtig, denn: siehe (4)
(3) Die Insolvenz kommt auch für eine GbR in Frage, siehe allein
§ 728 BGB:
Die Gesellschaft wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft aufgelöst Auflösung im Rechtssinne ist übrigens etwas anderes als die Beendigung der Gesellschaft: Nach Auflösung ändert sich lediglich der Zweck der Gesellschaft: Zweck ist dann die Auseinandersetzung des Vermögens.
(4) Nun das wichtigste: Du kannst dich, ohne zuerst die GbR in Anspruch nehmen zu müssen, direkt an die Gesellschafter halten. Sie haften (mit ganz wenigen Ausnahmen, die auf dich nicht zutreffen dürften) persönlich für die Gesellschaftsschulden. Anders wäre es nur, wenn im Vertrag mit dir (nicht im Gesellschaftsvertrag, das wäre nicht wirksam) vereinbart wäre, dass für deine Forderung nur das Gesellschaftsvermögen haften soll.
(5) Wenn die Forderung zahlenmäßig bestimmt ist würde ich bei dem für dich zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid gegen den Gesellschafter beantragen, der dir am ehesten solvent erscheint, vielleicht auch gegen beide beantragen. Ab dann geht das ganze den folgenden Weg: wird widersprochen, landet das ganze automatisch vor Gericht, wird nicht widersprochen bekommst du nach Ablauf einer Frist einen Titel (ist -untechnisch gesprochen- soviel wert, wie ein Urteil) aus dem du vollstrecken kannst, also den Gerichtsvollzieher losschicken kannst. Nachteil bei dem ganzen: Schlägt das ganze fehl, weil die beiden persönlich vielleicht auch kein Geld haben, trägst du die Kosten...
Inwieweit du den beiden anderweitig Feuer unterm Hintern machst (s.o.) musst du entscheiden ;-)
Ich hoffe das hat dir geholfen,
vG
Tim
von Timt am 12.02.2009 17:23
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