Folgende Situation: Ein Geschäftsführer im Angestelltenverhältnis kündigt und erhält ein absolut unbrauchbares Arbeitszeugnis mit inhaltlichen Fehlern und sehr schlechten Bewertungen (Note: 4). Auf dem inoffiziellen Weg wurde nun vereinbart, dass ein neues Zeugnis ausgestellt wird.
Soweit ich mich informiert habe, kann nur bei Bewertungen der Note 4 oder schlechter innerhalb von 6 Monaten Einspruch gegen das Zeugnis erhoben werden. Richtig?
Was wenn jetzt das neue Zeugnis wieder schlecht ist? Besteht z.B. die Möglichkeit, auf ein einfaches Arbeitszeugnis zu pochen, um die möglicherweise negativen Bewertungen zu vermeiden?
Einspruch gegen Arbeitszeugnis - Möglichkeiten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Keiner eine Idee? Wie siehts aus mit den Chancen auf ein einfaches Zeugnis? Und habe ich tatsächlich nur die Möglichkeit, Einspruch zu erheben, wenn das neue, welches ich nun wohl bekomme, der Note 4 entspricht?
Der Arbeitgeber ist hier in seiner Bewertung nicht gänzlich frei. Wenn ein Zwischenzeugnis vorliegt, dass noch nicht einige Jahre alt ist, gibt sich eine gewisse Bindungspflicht des Arbeitgebers. Weiterhin besteht seitens des Beschäftigten die Möglichkeit, ein entsprechenden Formulierungsvorschlag zu erstellen und diesen dem arbeitgeber zukommen zu lassen. Bei einem einfachen Zeugnis wird ein potenzieller Arbeitgeber ggf. schon fragen, warum kein qualifiziertes Zeugnis vorgelegt wird (insbes. bei längeren Beschäftigungsverhältnissen)
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Und wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen solchen Formulierungsvorschlag erstellt, was hat er dann für Möglichkeiten, wenn dieser einfach gesagt ablehnt?
Das einfache Arbeitszeugnis wäre ggf. eine Alternative, weil ein gutes Zwischenzeugnis von einigen Monaten vorher existiert.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten