EU Beschluss: Aufenthalt für nicht EU Bürger.

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EU Beschluss: Aufenthalt für nicht EU Bürger.

Hallo,

Es gibt anscheinend einen EU Beschluss der den Aufenthalt von nicht EU Bürger in einem EU Land regelt.

Also z.B Personen haben Pass von einem Land ausserhalb der EU und wohnen aber mit einem unbefristete Aufenthalterlaubnis in Deutschland, diese möchten jetzt in ein anderes EU Land übersiedeln z.B Belgien, Frankreich, Spanien etc. und dort dauerhaft leben. Das ist ja eigentlich nicht möglich bzw. nur befristet 3 Monate oder so . . .

Es gibt aber einen EU Beschluss der genau das regelt dass die Personen ohne Probleme ins andere EU Land übersiedeln und dort auch ohne Probleme dauerhaft Leben dürfen. Jetzt ist das aber noch nicht so das jedes Land den Beschluss schon angenommen und ratifiziert hat, es kommt auf das Land an.

Ist hier ein Experte der mir zu dem Beschluss da Auskunft geben kann, eine Quelle zum Lesen wäre auch nicht schlecht. Ich hab per Google alle Möglichen Beschlüsse gefunden aber genau diesen nicht.

Danke.

mfg




von guest-12317.03.2009 00:23:16 am 07.01.2009 15:41
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>EU Beschluss: Aufenthalt für nicht EU Bürger.
Schade dass hier keiner geantwortet hat, würde mich ehrlichgesagt auch interessieren. Vor allem ob sich da nun was getan hat.

MfG

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von guest-12304.07.2010 02:41:22 am 10.08.2009 19:26
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>EU Beschluss: Aufenthalt für nicht EU Bürger.
Du kennst sicher auch die letzte EU Wahl, die Kandidaten gehören den großen Parteien an. Frag doch einen von denen. Die haben doch eh nichts sinnvolles zu tun.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."


von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 10.08.2009 20:12
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>EU Beschluss: Aufenthalt für nicht EU Bürger.
Also dass läuft wie folgt:

Die Person muß erst einmal im bisherigen Aufenthaltsort einen "Daueraufenthalt EG" beantragen, mit diesem darf die Person dann in den anderen EU-Ländern sesshaft werden, aber nicht arbeiten! Um dann arbeiten zu dürfen ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich, die nur im Zusammenhang mit einem Arbeitgeber zu erhalten ist. (Arbeitserlaubnis gebunden an den einen Arbeitgeber)

In dem mir bekannten Fall ist jemand aus Österreich nach Deutschland gezogen.
Hatte in Österreich unbefristetes Schengen-Visum d.h. Aufenthalt und Arbeitsrecht.
Also umgekehrt. Und musste in Deutschland dann eine Aufenthaltserlaubnis sowie Arbeitserlaubnis beantragen. Die dann befristet auf ein Jahr (mit Möglichkeit der Verlängerung) ausgestellt wurde. Wieso dann befristet ist mir nicht klar...

Auf jeden Fall in den Gemeinden und in das zu Ziehende Land nachfragen.
Ich bin mir nicht sicher ob dass mit allen Ländern innerhalb der EU ist.
Würde mich interessieren wie das dort läuft.


von rada am 13.08.2009 12:35
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>EU Beschluss: Aufenthalt für nicht EU Bürger.
Stell doch mal die gleiche frage in www.info4alien.de

Mfg

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"Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.
Meine Empfehlung"


von Kopfnuss am 16.08.2009 23:51
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>EU Beschluss: Aufenthalt für nicht EU Bürger.
hi Leute,

Ich würde mich super freuen, wenn ihr mich helfen könnte, Ich habe Nepalese Reise pass und habe ich für Deutschland unbefristete niederlasung Visum. Ich habe eine freundin in Frankreich und Sie ist Französin, mit ihr habe ich eine Tochter, und möchte ich mit meinem family in Frankreich leben und arbeiten, Wir sind aber nicht verheiratet. Die frage ist, Wie kann ich in Frankreich zum Leben und Arbeiten erlaubnis bekommen ?
Meine Tochter ist in Frankreich geboren und bin anerkannter Vater. In deutschland wenn man ein kind hat bekommt erlaubnis, ist das auch so in Frankreich?

Ihre richtige Antwort wäre sehr dankbar!!!

Vielen dank & Viele grüsse aus Berlin,Germany
Falindra


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von falindra am 19.03.2010 10:51
Status: Frischling (3 Beiträge)
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