Paket beim falschen abgegeben/Verkäufer unkooperativ

16. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
veralbert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket beim falschen abgegeben/Verkäufer unkooperativ

Hallo,

mitte November kaufte ich in einem Online-Shop eine Playstation2 für ca. 300 Euro.

Das Paket wurde gleich nach Geldeingang (versichert) verschickt. Leider war ich nicht zu Hause und das Paket wurde bei einem Nachbarn abgegeben, den 1. niemand kennt, der 2. hier nicht gemeldet ist und 3. wurde mir keine Mitteilung hinterlassen.

Der Verkäufer schickte sofort eine zweite Playstation raus, diesmal per Nachnahme. Ich habe nun eine Playstation, aber bezahlt habe ich für zwei.

Ich bat den Verkäufer, einen Nachforschungsauftrag bei DHL zu erteilen. Er teilte mir mit, er hätte diesen Auftrag erteilt.

Heute, 7 Wochen später, nachdem sich der Verkäufer auf Nachfragen nicht mehr meldet und am Telefon verleugnen lässt, habe ich zum xten Mal selbst bei DHL nachgefragt und musste leider erfahren, dass nie ein Nachforschungsauftrag eingegangen ist. Gott sei Dank habe ich ja selbst auch bei DHL gemeldet, dass das Paket nie bei mir angekommen ist, sonst würde DHL davon ausgehen, das Paket wäre schon längst bei mir.

So, nun meine Fragen:

1. Wie soll ich mich verhalten, wenn der Verkäufer mir die Forderung, die er an DHL (bzw. die Transportversicherung) hat nicht abtreten will?

2. Kann ich Strafanzeige erstatten? Wenn ja wegen Betrugs oder Unterschlagung?

3. Kann ich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten?

4. Wer trägt die Anwaltskosten, sollte ich einen Anwalt benötigen?

Ich bin schon ziemlich entnervt und brauche dringend Rat!

Vielen Dank für Eure Anregungen und Tips



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34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Ich verstehe es richtig, dass es sich um einen gewerblichen Anbieter handelt (Online-Shop, keine Auktion)?

Ein gewerblicher VK versendet auf seine Verantwortung - bei privaten VK geht die Verantwortung ab übergabe an den Zusteller auf dich über.

Demnach muss er dir nachweisen, dass DU die Sendung erhalten hat - entweder durch die Zustellurkunde mit deiner Unterschrift (oder einer von dir beauftragten Person) oder durch die Erklärung des "wirklichen Empfängers", dass er dir die Ware ausgehändigt hat.

Mit DHL musst du dich nicht rumschlagen (in so einem Fall verweisen die dich erstmal an die Polizei zur Aufgabe einer Anzeige wegen Betrug gegen Unbekannt - hatte ich erst letzte Woche angefragt)...

Wenn sich der VK nicht um die verlorene Sendung kümmert, kann dir das erstmal egal sein - die werden schon auf dich zurückkommen.

Nun zu deinen Fragen:
1. Wie oben bereits genannt - ist nicht dein problem, wo SEIN Paket ist. Es ist erst in deinem Besitz, wenn du es erhalten hast.

2. Wen willst du anzeigen? Du kannst bisher nur den "wirklcihen, unbekannten Empfänger" anzeigen. Siehe oben

3. Trete vom Kaufvertrag zurück.
Begründung:
Aufgrund der immer noch ausstehenden Lieferung zu meiner Bestellung vom tt.mm.jj trete ich hiermit vom Kaufvertrag zurück.
Die geleistete Vorauszahlung über xxx,xx Euro erwarte ich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens auf mein Konto
...

Mit freundlichen Grüssen
....
Alle Kundenbezogenen Daten am besten mit draufschreiben.

Wenn Geld da ist, OK - ansonsten

14 Tage nach Erhalt des Rückscheins (sicher ist sicher) zweites Schreiben rausschicken:
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider haben Sie auf mein Schreiben vom tt.mm.jj nicht reagiert.
Ich fordere Sie nunmehr letztmalig auf, die von mir erbrachte Vorausleistung über xxx,xx Euro bis zum tt.mm.jj (16 K-Tage) auf folgendes Konto zu überweisen.
Ich weise darauf hin, dass Sie nach dieser Frist automatisch in Zahlungsverzug kommen und wir das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten werden.

Sollte sich ihre Zahlung mit diesem Schreiben überschritten haben, betrachten Sie es bitte als Gegenstandslos.

Hochachtungsvoll
....

Kommt das Geld dann immer noch nicht, Mahnbescheid raus.
Wahrscheinlich wird aber ein Schreiben von dieser Fa. kommen - den Kaufvertrag haben Sie gekündigt, also nicht drauf eingehen.
Sie sollten aber alle Fragen zur verbliebenen Sendung ordentlich beantworten - wenn Sie unangenehm wirken, wird sich auch der VK ähnlich verhalten.

4. Sind Sie Rechtschutzversichert? Wenn ja, ihre Vers. kontaktieren und den Fall schildern. Die geben Ihnen dann die Freigabe, dass die Kosten erstmal übernommen werden.
Gewinnen Sie dann vor Gericht oder zahlt der VK die Gebühren für das Anwaltsschreiben freiwillig, werden die Kosten dem VK zugerechnet.
Sie zahlen dann nichts.
Sind Sie nicht versichert, kann es natürlich sein, dass Sie u.U. auf den Kosten sitzen bleiben - Restrisiko.

Probieren Sie am besten erstmal ohne Anwalt weiterzukommen (wie unter 3.). Kommt es zum Mahnbescheid ist zum richtigen ausfüllen eh die Hilfe eines Anwaltes besser.

Um welchen Online-Shop handelt es sich - würde gerne mal einen Blick in die AGBs werfen.

Gruss
MichiM

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
veralbert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die ausführliche Antwort.

Es handelt sich um einen gewerblichen VK. Also ist er für das Paket verantwortlich.

Die AGB gibt es unter www.gametop.de.

Macht es den gar keinen Sinn, dass er die Forderungen aus der Transportversicherung an uns abtritt, würde das die Sache nicht erheblich beschleunigen? Oder sollte man sich generell erstmal nicht mit DHL rumschlagen (obwohl sie sehr kooperativ waren und mir gute Aussichten geben, von ihnen das Geld schnell wieder zu bekommen).

Gruss

veralbert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Hui, das ist mir aber neu.

AGB
4. Versendung
Eine Versendung der Ware an einen anderen Ort als den Leistungsort erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Ware wird vom Verkäufer (ohne Kostenbelastung für den Käufer) versichert.

Wusste gar nicht, dass ein gew. VK das Recht hat, das Versandrisiko auf den K abzuwälzen.
Mal an die anderen: Ist das SO zulässig?

Wenn dem so ist, hätte sie der VK sofort darauf hinweisen müssen.
Da sich die Sachlage ja nun entscheidend geändert hat (Holschuld?), würde ich wie sie sagten, die Sache selber in die Hand nehmen.
Der VK MUSS Ihnen die Forderung aus der Transportversicherung abtreten!
Macht er dies nicht, auf

AGB
3. Lieferbedingungen
Dem Käufer zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede dem Käufer zumutbare Teillieferung und Teilleistung gilt in diesem Falle als selbständige Lieferung und Leistung. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug.
Der Käufer kann im Falle des Verzugs dem Verkäufer auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des Kaufpreises.

berufen. Die unverb. Lieferzeit dürfte wohl inzwischen überschritten worden sein...

Gruss
MichiM

P.S. Wie kann man eigentlich Zitate kursiv schreiben/einfügen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Hui, das ist mir aber neu.

AGB
4. Versendung
Eine Versendung der Ware an einen anderen Ort als den Leistungsort erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Ware wird vom Verkäufer (ohne Kostenbelastung für den Käufer) versichert.

Wusste gar nicht, dass ein gew. VK das Recht hat, das Versandrisiko auf den K abzuwälzen.
Mal an die anderen: Ist das SO zulässig?

Wenn dem so ist, hätte sie der VK sofort darauf hinweisen müssen.
Da sich die Sachlage ja nun entscheidend geändert hat (Holschuld?), würde ich wie sie sagten, die Sache selber in die Hand nehmen.
Der VK MUSS Ihnen die Forderung aus der Transportversicherung abtreten!
Macht er dies nicht, auf

AGB
3. Lieferbedingungen
Dem Käufer zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede dem Käufer zumutbare Teillieferung und Teilleistung gilt in diesem Falle als selbständige Lieferung und Leistung. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug.
Der Käufer kann im Falle des Verzugs dem Verkäufer auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des Kaufpreises.

berufen. Die unverb. Lieferzeit dürfte wohl inzwischen überschritten worden sein...

Gruss
MichiM

P.S. Wie kann man eigentlich Zitate kursiv schreiben/einfügen?

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Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

verrücktes System - sorry für den doppelten Beitrag

MichiM

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#6
 Von 
Taya
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:

"GB
4. Versendung
Eine Versendung der Ware an einen anderen Ort als den Leistungsort erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Ware wird vom Verkäufer (ohne Kostenbelastung für den Käufer) versichert.

Wusste gar nicht, dass ein gew. VK das Recht hat, das Versandrisiko auf den K abzuwälzen.
Mal an die anderen: Ist das SO zulässig?"

Nein ist es nicht, Es gilt §474 BGB und der schliesst ganz klar §447 BGB aus. Somit haftet der Verkäufer.

Man braucht nur mal "Versandrisiko" bei google einzugeben und schon hast Du Mengen von Online-Shops die dagegen verstossen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
veralbert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heisst also, dass ich, falls er sich weigert, die Forderungen an mich abzutreten, ihn auf dem Verstoss gegen § 474 BGB festnageln kann?

Ich habe den VK heute schriftlich per Einschreiben dazu aufgefordert. Mal sehen was passiert.

Sollte er nicht darauf reagieren, was kann ich dann tun?

Grüsse

veralbert

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

"Das heisst also, dass ich, falls er sich weigert, die Forderungen an mich abzutreten, ihn auf dem Verstoss gegen § 474 BGB festnageln kann?"

JEIN - im Extremfall zeigt er Sie wegen Erpressung noch an.


AGB
13. Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.

Das ist unwirksam - der Rest der AGbs bleibt aber bestehen.
Sie können den VK wie unter Punkt 3 genannt in (Liefer-)Verzug setzen, mahnen und vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Gruss
MichiM

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"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
veralbert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erpressen will ich ihn nicht. Jedoch nur darauf aufmerksam machen, dass er im Unrecht ist, weil seine AGB´s nicht in Ordnung sind. Auf diesen Punkt beruft er sich nämlich (leider nicht wörtlich), weil er sagt, ich würde das Risiko des Versands tragen.

All das, und die Tatsache, dass er mir erzählt hat, er hätte einen Nachforschungsauftrag erteilt (obwohl das Risiko doch bei mir liegt????) sind erhebliche Ungereimtheiten, die darauf hindeuten, dass ich hier einem Betrüger aufgesessen bin. Ok, das Paket ist verschollen, es ist nicht wieder bei ihm angekommen. Das Geld hat er trotzdem und es kann ihm egal sein, wo das Gerät abgeblieben ist. Aber deshalb kann er mich doch nicht daran hindern wollen, mein Geld von der DHL zurückzubekommen. Sollte er dies tun, so riet mir die DHL, solle ich ihn wegen Betrugs anzeigen. Ist das so richtig?

Er hat mir ja ein zweites Gerät rausgeschickt. Ich mahne also eigentlich die Lieferung des ersten Gerätes an, richtig? Das war ja auch der ursprüngliche Kaufvertrag. Der zweite kam ja erst zustande, als das erste Gerät nicht hier eingetroffen ist.

Viele Grüße

veralbert

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#10
 Von 
kikki
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

@MichiM

Bei mir wurde ebenfalls angeblich ein Paket ausgeliefert - also, ich soll es angeblich angenommen haben. Das Zeichen auf dem Ablieferungsnachweis passt aber zu niemandem in meiner Nachbarschaft und von mir ist es gleich gar nicht. Sprich, auch mir wurde die Ware vor der Haustüre geklaut. Nun wird gegen mich wegen Betruges ermittelt. Schon hart oder? Hatte direkt bei Verkäufer und bei der Post eine Eidesstattliche Erklärung über den Nichterhalt abgegeben und trotzdem ermittelt nun der Staatsanwalt. Hat jemand eine Ahnung, wie das ausgehen kann? Ich bin und war bis jetzt auch immer der Meinung, das der gewerbliche Verkäufer das Versandrisiko trägt?????? :( :( :(

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kikki
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

:(

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Wenn der Zusteller ihnen das Paket nicht aushändigt, handelt er grob fahrlässig, wenn er es einer "unbekannten" Person übergibt.
Das Namenszeichen (Unterschrift) muss eindeutig erkennbar sein - viele Paketdienste lassen sich daher den Namen nochmal deutlich geben.

Haben Sie die Sendung nicht erhalten und das Namenszeichen auf der Zustellurkunde passt nicht zu ihnen, kann man Ihnen gar nichts.

Wenn Sie die Vorladung kriegen, erklären Sie den Sachverhalt genauso wie er ist.

Der Zusteller muss beweisen, dass "SIE" bzw. eine von ihnen bevollmächtigte Person das Paket erhalten hat. Kann er das nicht, ist es sein Problem.

Gruss
MichiM

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"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Sie haben zwei Kaufverträge:

Einen bisher nicht erfüllten und einen durch Übersendung und Zahlung durch Nachnahme erfüllten .

Ein Unternehmer kann die (Gegenleistungs-)gefahr n. §447 BGB nicht einseitig durch AGB auf den Kunden übertragen.

Grundlage hierfür ist nicht §474 BGB - dieser legt nur den Sollzustand für den ungeregelten Fall fest , sondern § 475 BGB und die entsprechenden §§ des BGB zur Ausgestaltung von AGB .

§§ 305 - 310 BGB .


§ 475
Abweichende Vereinbarungen
(1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels (Untertitel 3 - Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 - 479)
)abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.


Hierdurch ergibt sich bei Vorliegen der Ungültigkeit einer Klausel wie in diesem Fall bezogen auf die Leistungsgefahr , daß nun BGB gilt also hier § 474 BGB .

Es haftet also der Unternehmer bis zur Übergabe an den Kunden.

Also , da Sie ja wohl kaum Bedarf an zwei PS2 haben :

Rücktritt nach Fernabsatz - Sie haben bis heute keine Ware erhalten also immer noch möglich unter Fristsetzung - sind wir mal großzügig 14 Tage ( + 14 Tage im Geiste ;) ) .

Von da an bei ausbleibender Reaktion das übliche Verfahren , wie bereits geschildert :

Mahnbescheid -> Vollstreckungsbescheid - dazwischen u.U. Verhandlung , je nachdem wie starrköpfig Ihr Gegenüber ist.

Einen Anwalt brauchen Sie erst , wenn es zur Verhandlung kommen sollte .

Sie können aber auch gleich einen Anwalt beauftragen , die Auslagen bei der Summe sind nicht hoch und werden im Verfahren wieder eingetrieben - gleichzeitig erhöht es das psychologische Druckmoment .

http://www.versandhandelsrecht.de/?url=news&gl[detailid]=35

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
kikki
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

@MichiM

Danke für die Antwort. Meines Wissens müssen die wirklich beweisen, daß - in diesem Fall - ich die Ware wirklich erhalten haben soll. Allerdings frage ich mich, warum eine Ermittlung, wenn ich doch schon an Eidesstatt den Nichterhalt erklärt habe? Mal sehen, was dabei rauskommt - im Anhörungsbogen der Polizei habe ich in jedem Fall nochmal auf den Sachverhalt und meine Eidesstattliche Vers. verwiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

noch eine Frage: wir haben im Dez. ein Paket über vers. Versand mit UPS geschickt,kunde meldete sich ca. 2 Wochen später und teilte per mail mit das er das Paket noch nicht hätte.wir also nachforschungsauftrag bei UPS gestartet.daraufhin wurde das Paket gesucht,angebl. nicht gefunden und wir bekamen den nettowert erstattet.2 Tage nach Überweisung auf unser konto von UPS kam ein Schreiben in dem UPS uns mitteilte das dieses angebl. verlorene Paket am 10.12. bei dem kunden eingegangen war,wir also geld wieder an UPS zurücküberwiesen(das war im Feb)-im märz erhalten wir nun ein böses schreiben vom kunden das er uns wegen betruges anzeigen würde wenn wir ihm sein geld(inkl. 5 % Zinsen ) nicht zurücküberweisen würden.-da er das paket immer noch nicht erhalten hätte.laut internet :www.ups.de hat kunde das paket am 10.12. angenommen,ABER es gibt keine elektronische unterschrift,-wie soll ich mich verhalten?-bin ja eigentlich aus der sache raus und da das schreiben des kunden beleidigend und unsachlich war habe ich ihm bislang noch nicht geantwortet und ihm den Beweis meiner Rücküberweisung in kopie geschickt,habe aber auch keine lust auf eine anzeige.
danke für tips.lilicat

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"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Ist schon seltsam, das UPS das Paket erst nicht findet und anschliessend schon vor längerer Zeit beim Kudnen abgegeben hat.

Wenn die Unterschrift des Kunden (Empfängers) fehlt, hat UPS das Paket rechtlich gesehen nicht zugestellt. Zumal UPS ohne Unterschrift sowieso nichts übergibt.

Verlang von UPS die Zustellurkunde - mit Zeit und Datumsangabe.
Kann diese nicht geliefert werden, ist die Zustellung nicht erfolgt.

Wenn keine Unterschrift vorhanden ist und der Betrag nicht allzu groß ist, würde ich dem kunden erstmal unter Vorbehalt das Geld erstatten (um schonmal diesen Ärger aus dem Wege zu gehen). Dann von UPS wegen Vertragsverletzung die Kosten erstatten lassen.

Liefert dir UPS eine Zustellurkunde mit Unterschrift diese mit der des Kunden vergleichen.

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

danke,ich versuche seit 2 Wochen von UPS die Zustellurkunde zu bekommen,bis jetzt nichts erhalten.- bin allerdings nicht bereit in Vorkasse für den kunden zu gehen, es handelt sich um mehrere 100 ¤-

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"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
leona
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 12x hilfreich)

LoL seit 2 wochen eine zustellurkunde vergebens verlangt? gib mir nur die auftragsnummer und adresse von vers. und empfänger, dann hast du die (wenn sie denn existiert) in ner halben stunde. wie können die einen so dreist veräppeln? tztz *so gaar nich verstehen kann*

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
kikki
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich tippe mal: Was UPS nicht hat (Abliefernachweis) können sie auch nicht erbringen :)

Gruß kikki

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

...bin ja eigentlich aus der sache raus...

Denke ich nicht .

...bin allerdings nicht bereit in Vorkasse für den kunden zu gehen...

Sie werden es müßen ,wenn es Ihnen nicht gelingt möglichst rasch einen entsprechenden gerichtsverwertbaren Beleg über die Abgabe zu erhalten und das + Zinsen im günstigsten Fall - im ungünstigsten besteht der Kunde auf Lieferung eines adäquaten Ersatzes ....

Ohne Unterschrift hat der Kunde die Leistung nicht entgegen genommen . Anders ausgedrückt :

Es kann nicht sein , was nicht sein darf .

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=9129

Es sei an dieser Stelle noch einmalan Ihren gewerblichen Status erinnert - oder an Ihre eigenen Worte ... :)

ich kaufe einfach nur dort wo ich zufrieden bin und das gefühl habe an einen seriösen händler geraten zu sein,zahle bei onlinekäufen lieber ein paar ¤ mehr und ausserdem per Nachnahme,wer nun dafür zu geizig ist,der wird immer wieder auf pusher stossen,mal die ware nicht erhalten,etc.--und dies alles aus der Gier auf ein Schnäppchen.-aber wie lautet der eigentliche werbespruch von ebay:dumme werden jeden tag neue geboren!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Forder den Laden nochmal auf, dir die Zustellurkunde zuzusenden.
Am besten schriftlich, da die überlasteten Hotline-Mitarbeiter bestimmt auch mal etwas vergessen können.

Hat UPS denn nicht den Online-Service?
In unserer Firma können wir so jederzeit den Sendungsstatus abfragen.

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

hallo Michi M:online sehe ich das herr X am 10.12.03 das Paket angenommen hat.Reicht das als Zustellbeweis?
Ich habe dem Herrn jetzt genau diesen Screenshot und den Nachweis unserer Rücküberweisung an UPS per email zur Verfügung gestellt.
Ausserdem habe ich ihn höflich darauf hingewiesen das Beleidigung strafbar ist und wir uns eine Anzeige vorbehalten.-Für mich ist der Junge nicht ganz kosher,er hat sich erst 2 Wochen nach unserer Versendungsmail gemeldet.Wer weiss wer hier wen betrügen will?
Gruss lilicat

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"...Reicht das als Zustellbeweis?"

Nein - immer mit dem Argument , daß die vermeindliche Übergabe nicht entsprechend den Versandbedingungen des Spediteurs - hier UPS - erfolgt ist .

Frei nach:
"Es kann nicht sein , was nicht sein darf!"

Mit der gleichen Begründung hätten Sie übrigens bis zum gegenteiligen Beweis - der Unterschrift des Kunden - die Rücküberweisung an UPS verweigern können - UPS hat den Nachweis der korrekten Übergabe und damit Vertragserfüllung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erbracht .

"...er hat sich erst 2 Wochen nach unserer Versendungsmail gemeldet"

Kundensache - bei Nichterfüllung in Form von Nichtlieferung hat der Kunde drei Jahre Zeit seine Ansprüche anzumelden .


0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Danke für die Info,psst.
Mein Glauben in UPS war wohl zu gross.
Sicher hat der Kunde rein rechtlich lange Zeit sich zu melden und nach der Lieferung seiner Ware zu fragen..die Erfahrung zeigt mir nur das die meisten Kunden logischerweise nicht 2 Wochen warten wenn Ihr Paket nicht eintrifft.Auch ich würde zeitiger nachfragen,insb. wenn mir der Versender den Kontroll Code und das Versendungsdatum am Versendungstag zur Verfügung stellt.-jedenfalls habe ich nun endlich mal mit einer Teamleiterin von UPS telefonieren dürfen.meine Androhung den Netto Waren wert des Paketes von offenen und zukünftigen Rechnungen abzuziehen und den Vertrag (5000 Pakete im Jahr) zu kündigen hat anscheinend geholfen.Ich soll am Montag nun endlich eine endgültige Klärung erhalten.-----Ich denke es wird darauf hinauslaufen das mir UPS den Betrag überweisen muss,da sie nicht endgültig beweisen können das Herr X das Paket angenommen hat,mal gucken,laut Ihrer Aussage geht so ein Gerät für elektr. Unterschrift auch mal kaputt.-muss wohl endlich mal der Fahrer befragt werden,nervt jedenfalls,da wir als Händler unsere Arbeit ordentlich gemacht haben.

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"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

@ lilicat
Wie es der Zufall so will, habe auch ich gerade erst so eine Erfahrung gemacht.

Etwas bestellt - Lieferung wurde mit Paketnummer bestätigt (Anfang März) und angekommen ist bis heute nichts.
Es handelte sich dabei um Software für die Steuererklärung - also etwas, was man nicht jeden Tag braucht (halt nur einmal im Jahr). Von daher habe ich mich auch nicht weiter drum gekümmert (habe genug andere Sachen :)
Nun wurde aber anfang der Woche der Rechnungsbetrag von meinem Konto abgebucht - da erinnert man sich dann sofort wieder.
Also, nachgefragt und was war los? Die Sendung wurde übergeben. Unterschrift vorhanden (zeigte deutlich meinen Nachnamen)! Aber weder ich noch jemand anderes im Haus, hat eine solche Handschrift.
Eidesstattliche Versicherung abgegeben (Paket nicht entgegengenommen) und neu liefern lassen.
Solltest du deinem Kunden vielleicht auch anbieten - wenn er die Unterschreibt hast du wenigstens etwas schriftliches vorliegen und kannst ggf. noch klagen.

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Hallo MichiM, ich habe inzwischen nach viel Ärger und Aufwand die Unterschrift des Kunden von UPS erhalten und ihm eine Kopie der Zustell Urkunde zugesandt, das war am letzten Donnerstag, also vor genau einer Woche. Seitdem habe ich von dem Kunden nichts mehr gehört und gehe nun davon aus das er ein ganz abgezockter Kandidat ist und uns wirklich betrügen wollte. Ansonsten wird er sich sicher melden oder einen Anwalt einschalten.Nun bin ich allerdings endlich wirklich aus der Sache raus. Schönes Osterfest!

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Mein Beispiel mit der versandten Steuersoftware:
Die Software wurde laut Zustellurkunde zugestellt - Zustellurkunde mit "Unterschrift".
Klar zu lesen - mein Nachname.
Der Absender geht jetzt davon aus, dass ich die Sendung erhalten habe...
Glück im Unglück:
1. andere Handschrift als meine oder eines angehörogen
2. Ich Unterschreibe immer mit dem Vor- und Zunamen (zumal meine Schrift eh nicht zu lesen wäre ;) - dazwischen (gut versteckt) ein Buchstabe für meinen Zweitvornamen. Ebenfalls kaum lesbar.

Also, wenn er belegen kann, das die unterschrift nicht von ihm war, geht das ganze weiter...

Will dir aber mal nicht die Osterlaune verderben ;)

Viele bunte Eier
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
kikki
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Also, ich hatte letztes Jahr eine ähnliche Erfahrung mit DHL machen müssen. Angeblich sollte auch ich ein Paket erhalten haben, hatte ich aber nicht. Auf den Ablieferungsbelegen war irgendeine Unterschrift, die mir aber völlig unbekannt war. Ich erklärte dies eidesstattlich. Der Verkäufer zeigte mich an, der Staatsanwalt ermittelte. Jetzt kam raus, der Paketbote hatte für mich unterschrieben. Bis zu seiner Aussage (glücklicherweise stand er zu seinem Fehler) ging DHL schlichtweg davon aus: die Unterschrift ist vom rechtmäßigen Empfänger, also ist die Ware angekommen - Eidesstattliche hin oder her, hat die gar nicht gekümmert. Ich denke, UPS und wie die Transportunternehmen alle so heißen verfahren da ähnlich. Sobald sie eine Unterschrift haben, ist die Sache für sie erledigt. Wer unterschrieben hat, ist denen egal! Schon hammermäßig - auch ich hätte beweisen können, daß ich immer auf die EINE Art unterschreibe - hätte mir, gemäß der Polizei - aber nicht viel genutzt, da man ja bewußt die Unterschrift ändern kann (wenn man wirklich betrügen will).

In diesem Sinne viele Grüße und eine schöne Woche

kikki
:)

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

hallo,also von sowas lasse ich mir nicht das osterfest oder sonstige verderben,man muß auch abschalten können!-sollte der Kunde an Eides statt erklären das es sich nicht um seine Unterschrift handelt,soll ich mich umgehend bei UPS melden,bis dahin gehe ich davon aus,was bleibt mir übrig,das der Kunde sein Paket angenommen hat.gruss

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
kikki
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

lilicat, Du hast völlig recht.
Gruß kikki

0x Hilfreiche Antwort

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